Entsprechend unserer internationalen Ausrichtung liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung und Vertretung in Visa-Angelegenheiten. Viele unserer deutschsprachigen Mandanten wollen nicht nur zum Urlaub ins sonnige Florida, sondern wollen für längere Zeit oder gar dauerhaft in die USA auswandern. Nicht jeder qualifiziert sich für ein Visum. Diese Seite soll Ihnen einen Überblick über die verschiedenen VISA-Möglichkeiten geben.
Es gibt grundsätzlich zwei Visa Kategorien, die sogenannten Immigrationsvisa und die Nicht-Immigrationsvisa. Das Nichteinwanderungsvisum ist grundsätzlich zeitlich beschränkt und der Bewerber muss für die Dauer seines Aufenthaltes einen Wohnsitz in seinem Heimatland beibehalten und den Willen nachweisen können, nach Ablauf des Visums wieder in sein Heimatland zurückkehren zu wollen. Beim Einwanderungsvisum ist dies nicht erforderlich und nach einer gewissen Zeit kann der Visainhaber einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Lesen Sie mehr zu den einzelnen Visa durch Klick auf den entsprechenden Link:
Visa Waiver - Einreise ohne VisumB-Visa Kurzzeitvisa:
B-1 Touristenvisum
B-2 Geschäftsvisum
E-Visa Investorenvisa:
E-1 Handelsvisum
E-2 Investorenvisum
EB-Visa Arbeitsplatzbedingte Visa:
EB-1 Spezialistenvisum
EB-2 Spezialistenvisum
EB-3 Spezialistenvisum
EB-5 Investorenvisum
L-1 Angestellte einer ausländischen Gesellschaft
O / P Besondere Spezialistenvisa
H-1B Spezialistenvisum
H-2B Arbeitsvisum
H-3B Traineeprogramme
F-1/F-2 Studentenvisa
K-1 Verlobtenvisum
K-3 Heiratsvisum
J Praktikantenvisa und Austauschprogramme
Greencard
Wichtiger Hinweis
Visa
Waiver - Die Visa-freie Einreise
Grundsätzlich benötigen
Besucher aus
Deutschland, Österreich und der Schweiz kein Visum, um in die
USA einreisen zu
dürfen. Nach dem sogenannten Visa Waiver Programm
füllen Besucher, die nicht
länger als 90 Tage in den USA verbleiben wollen, im Flugzeug
ein grünes
Einreise-Formular aus, welches von der Einwanderungsbehörde
registriert wird.
Ein Abschnitt verbleibt im Reisepass und muss als Nachweis der
rechtzeitigen
Ausreise der Fluggesellschaft bei der Ausreise übergeben
werden. Wird dies
versäumt, kann es Probleme bei einer späteren
Wiedereinreise geben. Neuerdings
verlangen die USA, dass sich auf das Visa Waiver Programm hin
Einreisende
mindestens 72 Stunden vor der Einreise online registrieren. Kostenlos
ist dies
möglich auf: https://esta.cbp.dhs.gov/esta.
Wer länger als 90 Tage in den USA verweilen möchte, muss ein entsprechendes Visum beantragen.
B-Visa:
Ein Visum der Kategorie B erlaubt zum einen
die Einreise für rein private Vergügungszwecke wie
Tourismus und
Familienbesuche (B-2) zum anderen für
Geschäftsreisende (B-1). Keinesfalls
erlaubt ein B Visum die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,
außer unter sehr engen
Voraussetzungen, wenn Zahlungen ausschliesslich aus dem Ausland
erfolgen. Geschäftsreisende,
die Gehalt oder Gebühren aus den USA beziehen, sollten sich
bei Antragstellung
zum Visum gezielt beraten lassen.
B-1
Visum für Geschäftsreisen
Geschäftsreisende, die
länger als 90 Tage in
den USA sind, benötigen ein B-1 Visum. Ein B-1 wird grundsätzlich
für 10 Jahre ausgestellt, gilt für
jede Einreise aber nur für die Dauer, die
für den speziellen Geschäftszweck erforderlich ist
und dies maximal für
sechs Monate.
B-2
Touristenvisum
Touristen, die länger als 90 Tage in den USA
verbleiben möchten, können ein B-2 Visum beantragen.
Ein solches wird in aller
Regel für die Dauer von sechs Monate vergeben, unter
Umständen auch für länger.
E-Visa:
Die USA haben u.a. mit Deutschland, Österreich
und der Schweiz ein Abkommen und erteilen unter bestimmten
Voraussetzungen ein
Visum der Kategorie E an Bewerber, die in den USA bestimmte
Geschäfte (E-1) oder
Investitionen (E-2) tätigen wollen.
Entsprechend dem Vertrag kommt ein E Visum
für
die Angestellten oder Eigentümer der ausländischen
Firma in Betracht, wenn der
Bewerber auch die entsprechende Staatsangehörigkeit besitzt
und mindestens 50 %
der Gesellschaftsanteile im Eigentum von Staatsangehörigen des
Vertragsstaates
stehen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird weiter
nach
„treaty-trader“ und Investorenvisum unterschieden.
E-1
Handelsvisum
Für ein „treaty-trader“ oder Handelsvisum
(E-1) ist zusätzlich erforderlich, dass das beantragende
Unternehmen einen
erheblichen Handel zwischen den USA und dem Heimatstaat betreibt. Die
Erheblichkeit des Handels kann nicht an einem fixen Dollarbetrag oder
Handelsvolumen festgemacht werden, sondern ist eher eine Frage des
Einzelfalles. Der Handel kann sich auf Waren, Dienstleistungen, Geld
und Technologie beziehen. Sofern sich ein Unternehmen als
grundsätzlich E Visum tauglich
erweist, kann es dn oder die Geschäftsinhaber und/oder
Mitarbeiter für ein E
Visum sponsorn und in die USA schicken. Geeignete Bewerber sind nur
Personen,
deren besondere Fähigkeiten oder Kenntnisse für das
Unternehmen von besonderer
Bedeutung sind und deren Position im Unternehmen nicht durch einen US
Bürger besetzt
werden könnte.
E-2
Investoren-Visum
Das Investorenvisum (E-2) erfordert, dass der
Investor eine erhebliche, unwiderrufliche Investition getätigt
hat oder tätigen will, welche die
Schaffung neuer Arbeitsplätze in Aussicht stellt und der
Antragsteller eine
wichtige Rolle in der Investitionsunternehmung spielt. Nicht jede
Investition
qualifiziert für ein Visum. Eine Investition in eine
Ferienwohnung oder andere
Privatvermögenswerte ist beispielsweise nicht geeignet, sich
für ein
Investorenvisum zu qualifizieren.
EB-Visa:
Die EB-Visa, der sogenannten
„Employment
Based“ Visa Kategorie, ermöglichen Personen, die
besondere Bedingungen
erfüllen, die dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in
den USA. Die
Besonderheit dieser Kategorie ist, dass der US Arbeitgeber den Antrag
für den
Arbeitnehmer stellen muss. Das EB gibt es in verschiedenen Kategorien,
wobei aus jeder Kategorie jährlich
nur 40.000 vergeben werden:
EB-2
Das EB-2 ist ein Spezialisten-Visum.
Voraussetzung ist der Abschluss einer Hochschulausbildung oder eine
durch
Praxiserfahrung gewonnene gleichwertige Spezialistenausbildung, die über
dem Durchschnittslevel auf dem jeweiligen Gebiet liegt. Derzeit ist die
Bearbeitung dieser VISA weit zurück
und eine Antragsentscheidung kann ungewöhnlich lange
dauern.
EB-3
Das EB-3 ist ein Visum für
Spezialisten, die
nur ein Abitur oder eine vergleichbare Ausbildung haben und sich nicht
für eine
höhere Kategorie des EB Visums qualifizieren.
Antragsberechtigt sind ebenso
spezielle Arbeiter, die mindestens zwei Jahre Erfahrung auf ihrem
Gebiet
gesammelt haben. Desweiteren sind Arbeiter mit weniger als zwei Jahren
antragsberechtigt, sofern in den USA keine Arbeiter zur
Verfügung stehen,
welche die Arbeit erledigen könnten. Den Antrag muss ein US
Arbeitgeber stellen und sponsorn und die Genehmigung des
Arbeits-Ministeriums ist
erforderlich. Die Bearbeitung dauert derzeit sehr lange.
Das EB-5 ist ein sogenanntes Investoren-Visum. Ausländische Investoren, die mindestens $500,000.00 als dauerhafte Investition in die US Wirtschaft tätigen, können sich für ein EB-5 qualifizieren und so eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Die Investition muss entweder in eine qualifizierte, staatlich genehmigte Unternehmung getätigt werden (sog. Immigrant Investor Pilot Program) oder in eine frei gründbare wirtschaftliche Tätigkeit. Sofern die Investition nicht einem qualifizierten staatlichen Projekt zugeführt wird, muss die Investition mindestens $1 Mio. betragen und mindestens 10 Arbeitsplätze für US Bürger geschaffen werden.
Das L-1 Visum ermöglicht es ausländischen Unternehmen, Angestellte in gehobenen Positionen, wie Geschäftsführer, Manager und bestimmte Spezialisten in die USA zu holen, um dort für eine Niederlassung oder Tochterfirma zu arbeiten. Der Arbeitgeber muss das Visum beantragen und der jeweilige Angestellte muss innerhalb der letzten drei Jahre mindestens ein Jahr bei der deutschen Firma tätig gewesen sein. Das L-1 Visum wird für die nötige Dauer des Aufenthaltes bewilligt, maximal jedoch für drei Jahre, wobei es für eine Gesamtdauer von fünf bis sieben Jahren verlängert werden kann, soweit besondere Umstände gegeben sind. Das L-1 Visum ermöglicht auch dem Ehepartner des Visumhalters sowie minderjährigen Kindern den Aufenthalt und kann u.U. diesen erlauben zu studien und ggfs. sogar zu arbeiten. Das L Visum kann auch zu einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis führen.
Das O Visum ermöglicht Ausländern den Aufenthalt und das Arbeiten in den USA aufgrund ihrer besonderen Qualifikation. Dieses Visum ist sehr speziell und findet Anwendung für hochqualifizierte Wissenschaftler, international bekannte Künstler, etc. Sportler erhalten beispielsweise über das O Visum die Möglichkeit, an Tounieren teil zu nehmen und Musiker, um Konzerte geben zu können. Sofern der Antragsteller nicht die ausreichende Qualifikation besitzt, oder eine Gruppe oder Mannschaft einreisen möchte, so kommt ein P Visum in Betracht.
H-1B
Das H-1B Visum ist das sogenannte
Spezialistenvisum. Es wird Arbeitnehmern ausgestellt, die in speziellen
Berufen
besondere Kenntnisse besitzen. Grundsätzlich ist ein
höherer
Ausbildungsabschluss, sowie eine Bescheinigung durch das Ministerium
für Arbeit
erforderlich. Den Antrag muss der US-Arbeitgeber als Sponsor
stellen.
H-2B
Das H-2B Visum ermöglicht es US
Firmen,
ausländische Arbeitnehmer auf kurzfristiger Basis für
nicht landwirtschaftliche
Zwecke zu beschäftigen, sofern für diese Position
keine vergleichbaren US
Arbeitnehmer zu finden sind. Auch hier muss der
Arbeitgeber den Antrag stellen und die
Einholung einer Genehmigung der US Arbeitsbehörde ist
Voraussetzung.
US Firmen, die Angestellte aus- oder
weiterbilden möchten, beantragen für diese ein H-3B
Visum. Abgedeckt werden
zeitlich beschränkte Ausbildungs- und Trainee-Programme.
F-1/F-2
Studentenvisum
Wer in den USA eine Schule, ein College,
oder
eine Universität besuchen möchte, muss sich
für ein F Visum bewerben. Dies gilt
auch, wenn der Studienbesuch 90 Tage oder weniger dauert. Eine
Studienaufnahme
oder ein Schulbesuch ist auf das Visa Waiver nicht und über
ein B Visum sind
Studienbesuche nur unter ganz engen Bedingungen erlaubt.
Familienangehörige wie
der Ehepartner oder Minderjährige Kinder des F-1 Studenten
können über ein F-2
den Studierenden begleiten. F-2 Status berechtigt jedoch nur zum
Aufenthalt,
nicht zum Studien und nicht zum Arbeiten.
K-3 Heiratsvisum
Mit einem K-3 Visum darf der Ehegatte
eines US-Staatsangehörigen in die USA einreisen und verweilen, bis das
Immigrationsverfahren abgeschlossen ist. Der Antragsteller muss US
Staatsbürger sein und der Ehepartner darf kein
Einreiseverbot für die USA haben.
Ein US Staatsangehöriger
darf seine/n Verlobte/n in die USA bringen, wenn sie sich innerhalb der
letzten zwei Jahre kennengelernt haben und sie vor haben, in den USA zu
heiraten. Nach der Einreise muss innerhalb von 90 Tagen die Heirat
erfolgen und der Antrag auf unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung gestellt sein.
Der Verlobte darf kein Einreiseverbot haben und der
Antragsteller muss die
finanzielle Verantwortung für
den/die Partner/in übernehmen.
J
Trainee/Praktikum
Das J Visum ist ein Kurzzeitarbeitsvisum
für
unter anderem Ausstauschschüler, Praktikanten, Trainees, Au
Pairs, Referendare,
aber auch Lehrer, Gastprofessoren, etc. Die erlaubte Aufenthaltsdauer
richtet
sich nach der Kategorie, für welche das Visum erteilt wird. Zu
beachten ist
auch, dass ein Statuswechsel eines J-1 Visuminhabers zur Voraussetzung
haben
kann, dass der Bewerber für bis zu zwei Jahre in sein
Heimatland zurückkehren muss,
bevor ein anderes Visum beantragt werden kann.
Greencard
Die sogenannte Greencard ist die
unbeschränkte
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Diese wird unter verschiedenen
Bedingungen
erteilt. Sie können eine Greencard als
Familienangehöriger, Arbeitnehmer,
Investor, o.ä. erhalten.
Greencard-Lotterie:
Der einfachste Weg ist die erfolgreiche
Teilnahme an der jährlichen Greencard-Lotterie. Die Teilnahme
ist kostenlos und
mit kurzen Antworten auf wenige Fragen schnell erledigt.
Von diversen Anbietern wird die Teilnahme an der
Greencard-Lotterie
kostenpflichtig angeboten. Sie sollten wissen, dass die US-Regierung
keine Gebühren für die Teilnahme erhebt. Die Daten,
die Sie
für die Teilnahme eingeben müssen, sind sehr
spärlich.
Es wird kein Lebenslauf oder ein Anschreiben gefordert,
sondern
lediglich persönliche Daten, die Sie auch mit nur geringen
Englischkenntnissen selbst eingeben und sich dadurch einen
gebührenpflichtigen Dienst sparen können.
WICHTIGER HINWEIS: DIESE INFORMATIONEN STELLEN KEINE RECHTSBERATUNG DAR, DIE INFORMATIONEN DIENEN NUR DEM ÜBERBLICK UND SIND NICHT VOLLSTÄNDIG. JEDE VISA-ANGELEGENHEIT ERFORDERT EINE INDIVIDUELLE BEGUTACHTUNG UND KANN NICHT PAUSCHAL BEWERTET WERDEN.