- BGH-Entscheidung mit weitreichenden Folgen für Floridas Grundstückbesitzer
- Investitionsmöglichkeiten mit hohen Renditen
- Einführung in das Gesellschaftsrecht des Bundesstaates Florida
- Von Nachlassspaltung und Pflichtteilsrecht
- Florida: Sand, Sonne und... SCHEIDUNG?
- Grundzüge der Floridia - LLC.
- Die Vorsorgevollmacht
- Wie Sie verhindern, dass die "Grüne Karte" zur "Roten Karte" wird.
- Die 183 Tage Regel im US Einkommensteuerrecht
- Was versteht man unter einem Land-Trust?
- Doppelte Staatsangehörigkeit
- Frequently asked Questions zum Immobilienrecht in Florida
- Rechtsstreitigkeiten in den USA sind häufig von deutschen Rechtsschutzversicherungen abgedeckt.
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BGH-Entscheidung mit weitreichenden Folgen für Florida Grundstücksbesitzer
©2009
Rechtsanwalt Thomas Baur, J.D.,M.C.L.,J.C.B. und
Diese Spaltung
lässt sich i.d.R. nicht vollständig
verhindern, die Folgen können
jedoch durch fachmännische Beratung bei der Abfassung eines
Testaments (Florida
und Deutschland) berücksichtigt werden.
Bedenkt der Erblasser beim
Verfassen seines deutschen
Testamentes jedoch
nicht die Anwendbarkeit von Florida-Recht in Bezug auf sein dort
befindliches
unbewegliches Vermögen, kann dies unerwünschte
Konsequenzen
haben. So werden
die in Deutschland weit verbreiteten eigenhändigen Testamente
in
Florida nicht
anerkannt, wenn nicht zwei
Zeugen hinzugezogen wurden. Während
das
Testament in Deutschland volle Wirksamkeit erlangt, tritt hinsichtlich
in
Florida belegener Grundstücke die gesetzliche Erbfolge ein.
Der
sich aus dem
Testament ergebende Wille des Erblassers wird also nur in Deutschland
berücksichtigt.
Die BGH-Entscheidung nimmt
die Schwierigkeiten, die sich aus
solch einem
„international hinkenden Rechtsverhältnis“
ergeben,
notgedrungen hin.
Allerdings verschärft der BGH diese missliche Situation sogar
noch
weiter bei
der Berechnung von Pflichtteilen. Dies führt dann zu
möglichen Ergebnissen, die
weder der Erblasser gewünscht hat und in manchen
Fällen zu
Nachteilen für den
testamentarisch bedachten Erben, der möglichen
schuldrechtlichen
Ansprüchen
ausgesetzt sein kann, die er bei Erbesantritt garnicht vorhersehen
konnte.
Die neue Rechtsprechung des
BGH respektiert zwar weiterhin
ausdrücklich,
dass die Gerichte in den USA über in Florida belegenes
Vermögen entscheiden.
Der BGH hat jedoch für die Berechnung
des Pflichtteils
neue Regeln
aufgestellt. Im Gegensatz zum der bisherigen Rechtsprechung,
berücksichtigt der
BGH für die Berechnung des Pflichtteils das gesamte
und nicht nur
das in Deutschland belegeneVermögen. Welche Folgen das haben
kann,
zeigt das
folgende
Beispiel: Ein
deutscher Erblasser hat als einzige
relevante Vermögensbestandteile ein Grundstück in
Florida
(Wert 300'000 Euro)
und ein Konto mit 4000 Euro Guthaben bei einer deutschen Bank. Der
Erblasser
enterbt sein einziges Kind durch ein eigenhändiges Testament,
verweist es auf
den Pflichtteil, und setzt seine Lebensgefährtin als Erbin
ein.
Wie oben
dargestellt ist das Testament nach deutschem Recht wirksam, nach
Florida-Recht
nicht.
In Deutschland hat das
enterbte Kind nach der neuen
BGH-Rechtsprechung
gegen die
Lebensgefährtin
einen
Pflichtteilsanspruch in Höhe von 152’000
Euro (50 % des universell vorhandenen Vermögens). Vor dieser
Entscheidung
konnte ein enterbtes Kind unter denselben Voraussetzungen nur die
Hälfte des
deutschem Recht unterworfenen Vermögens, also nur
2’000
Euro, verlangen.
Schuldner des Pflichtteilsanspruchs ist die nach deutschem
Recht
wirksam
eingesetzte Lebensgefährtin.
Der BGH nimmt in seiner
Entscheidung bewusst in Kauf, dass
sich für die in
unserem Beispiel als Erbin eingesetzte Lebensgefährtin in
Florida
- wie er es
nennt - „Schwierigkeiten ergeben könnten, die
rechtliche
Verfügungsmacht über
das Grundstück zu erlangen“. Denn die
Lebensgefährtin
hat aufgrund des in
Florida unwirksamen Testaments keine Chance, das Eigentum an dem
Grundstück in
Florida zu erlangen. Der „eigentlich“ enterbte
Abkömmling wird das Grundstück
erhalten.
Erkennt die
Lebensgefährtin die Situation nicht und
schlägt die Erbschaft
in Deutschland nicht rechtzeitig aus, ist sie trotzdem zur Zahlung des
Pflichtteiles verpflichtet, obwohl sie nur die Verfügungsmacht
über das Konto
mit 4’000 Euro Guthaben erhält. Der
Abkömmling
erhält überraschenderweise das
Grundstück und den Pflichtteilsanspruch.
Der BGH hat in dem seiner
Entscheidung zugrundeliegenden
Fall dieses offenbar
unbillige Ergebnis dadurch korrigiert, dass er aufgrund einzelner
Passagen in
dem handschriftlichen Testament ein Untervermächtnis zugunsten
der
eingesetzten
Erben angenommen hat. Ob sich diese Lösung verallgemeinern
lässt, ist jedoch
fraglich und bleibt der zukünftigen Rechtsprechung
überlassen.
Die neue Entscheidung des
BGH zeigt deutlich, wie wichtig
eine geordnete
Nachlassplanung für Deutsche mit Grundbesitz in Florida ist
und
welche
Bedeutung der formgerechten Errichtung eines Testamtes, das sowohl in
Florida
als auch in Deutschland Gültigkeit hat, beigemessen werden
muss.
Dieser
Artikel stellt
keine individuelle Rechtsberatung dar. Jeder Einzelfall muss mit einem
Anwalt
des Vertrauens durchgesprochen werden, da jeder Fall nur in der
individuellen
Betrachtung analysiert werden kann..Dieser Artikel dient
ausschließlich zur
allgemeinen Information
Rechtsanwalt Thomas Baur ist ein sowohl in Deutschland als auch in Florida zugelassener Anwalt mit 30 Jahren Berufserfahrung. Er ist Gründer der Kanzlei Baur & Klein P.A. in Miami. Baur & Klein P.A. ist auf deutschsprachige Investoren und deutsche Firmen spezialisiert, die in Florida rechtliche Beratung auf den Gebieten des Immobilien-, Einwanderungs-, Gesellschafts-, Prozeß-, Nachlass-und Steuerrechts suchen. Miami: Phone: 305-377-3561; Fax: 305-371-4380.
Investitionsmöglichkeiten mit hohen Renditen
©2004 Rechtsanwalt Thomas Baur, J.D.,M.C.L.,J.C.B.
Jeder Grundstückseigentümer in Florida weiss, wie wichtig die Monate November und April sind. Im November senden die Gemeinden die Grundstückssteuerrechnungen für das laufende Jahr an die Grundstückseigentümer. Im April des folgenden Jahres sind diese Steuern spätestens zu zahlen. Wer zu spät zahlt, muss Strafzinsen zahlen. Die Grundstückssteuern sind die Haupteinnahmequelle der Gemeinden und die Höhe richtet sich nach dem vom Steuerschätzer ermittelten Marktwert. Die Grundstückssteuern können zwischen 1% und 3% oder noch mehr des geschätzten Marktwertes ausmachen. Manche Hauseigentümer können diesen Betrag wegen wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht immer rechtzeitig aufbringen und andere Eigentümer „vergessen“ einfach , dass sie Grundstückssteuern schulden. Viele dieser „vergesslichen“ Eigentümer kommen aus dem Ausland, wo diese Art der Steuererhebung nicht bekannt ist. Nicht unhäufig passiert es, dass die Grundstückssteuerrechnungen den Eigentümer im Ausland nicht erreichen oder der Steuerpflichtige seinen Verpflichtungen aus anderen Gründen nicht nachkommt. Bei diesen Situationen ergeben sich zwei interessante Investitionsmöglichkeiten für bewanderte Investoren. Die erste Investitionsmöglichkeit besteht im Ankauf von relativ hochverzinslichen „Steuerzertifikaten“, die die Gemeinden in Höhe der geschuldeten Grundstückssteuer ausstellen. Die zweite Möglichkeit ergibt sich dann, wenn diese Steuerzertifikate bei Fälligkeit (spätestens nach 2 Jahren) nicht gezahlt werden. Bei Nichteinlösung dieser dinglich gesicherten Schuldverschreibungen innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraumes, kann zusätzlich die besicherte Immobilie für einen Bruchteil des Marktwertes über ein Versteigerungsverfahren erworben und dann durch Privatverkauf in Gewinn umgemünzt werden.
Wenn der „vergessliche“ oder der „wirtschaftlich gestresste“ Eigentümer nicht rechtzeitig die auf sein Grundstück entfallende Grundsückssteuer zahlt, leitet die Gemeinde ein Inkassoverfahren ein, das in den meisten europäischen Ländern unbekannt ist. Da die Gemeinden in Florida auf die rechtzeitige Zahlung der Steuern angewiesen sind (für Schulen, Polizei, Feuerwehr usw.), gewährt ihnen das Gesetz das Recht sog. „Steuerzertifikate“ (dinglich gesicherte Obligationsbriefe) an interessierte Investoren auszustellen, die diesen ein vorrangiges und dinglich durch das Grundstück gesichertes Sicherungsrecht gewähren, verbunden mit einer Verzinsung der Schuld zu dem gesetzlich höchstzulässigen Zinssatz von 18% p.a. Damit sollen Investoren dazu bewogen werden, die Schuld des Eigentümers vorzuleisten. Diese Form der Investition ist der breiten Bevölkerung nicht weitläufig bekannt, obwohl es eine in der Regel sehr sichere und hochverzinsliche Anlage darstellt, ganz im Gegensatz zu den niedrigen Bankzinsen, die man heutzutage für seine Einlagen fordern kann. Bei dieser Form der Investition ist eine jährliche Verzinsung von 18% und bei besonderen Vorraussetzungen bis hin zu 60% möglich.
Der typischerweise zu erziehlende Zinssatz aus einem Steuerzertifikat liegt in den meisten Fällen jedoch unter 18%, weil die Steuerzertifikate öffentlich versteigert werden. Wenn nämlich zwei oder mehr Ersteigerer an dem jährlich stattfindenden Termin der Versteigerung mitbieten, erhält derjenige den Zuschlag, der den niedrigsten Zinssatz offeriert. Die Versteigerung beginnt mit 18% und reduziert sich um jeweils ¼ % solange bis kein anderer Ersteigerer bereit ist, einen niedrigeren Zinssatz anzubieten. Trotz dieses Ersteigerungsverfahrens wird ein Investor einen erheblich höheren Zinssatz ezielen können, als bei typischen Bankeinlagen. Interessanterweise werden einige Steuerzertifikate bei dem jährlichen Versteigerungstermin nicht veräussert. Diese können dann über die Gemeinden direkt erworben werden. Da bei diesen Zertifikatverkäufen keine konkurrierenden Mitbieter teilnehmen, können in der Regel höhere Renditen erziehlt werden, weil kein Versteigerungsverfahren vorgeschaltet ist. Wer hier seine Hausaufgaben macht und sorgfältig recherchiert, kann hohe Zinsen erwirtschaften.
Wie sicher sind diese Anlagen? Jedes Steuerzertifikat ist dinglich über das Schuldnergrundstück besichert. Der Eigentümer muss, um wieder lastenfreies Eigentum zu bekommen, das Steuerzertifikat auslösen und neben der Steuerschuld sämtliche angelaufenen Zinsen und Kosten zahlen. Wenn er dies nicht tut, oder finanziell nicht kann, riskiert er die „Zwangsversteigerung“. Das Gesetz sieht hierzu vor:
„Jeder Inhaber eines Steuerzertifikates, ausgenommen die Gemeinde selbst, hat nach Ablauf von 2 Jahren ab dem 1. April des Jahres in dem das Steuerzertifikat ausgestellt wurde und vor Ablauf von 7 Jahren vom Zeitpunkt der Ausstellung an berechnet, das Recht, das Steuerzertifikat bei der Gemeinde vorzulegen und kann dann Antrag auf Ausstellung einer Übertragungsurkunde für das besicherte Grundstück vom Steueramt stellen, in dem das in dem Steuerzertifikat benannte Grundstück belegen ist….(F.S. § 197.502(1)1.“
Im Gegensatz zu einigen anderen US-Bundesstaaten erwirbt in Florida der Investor, dessen Steuerzertifikat vom Eigentümer nicht ausgelöst wird, nicht „automatisch“ das Sicherungsgrundstück, aber er hat die Möglichkeit an dem stattfindenden öffentlichen Versteigerungsverfahren teilzunehmen. Ein Steuerzertifikat ist idR ein Sicherungsrecht im ersten Rang und da die angelaufenen Grundstückssteuern und Zinsen nur einen Bruchteil des Marktwertes der zu Grunde liegenden Immobilie darstellen, ist diese Form der Investition eine sehr sichere und hochverzinsliche Anlagemöglichkeit.
Wenn der Eigentümer das Steuerzertifikat nicht auslösen sollte, bietet sich dem Investor eine weitere und unter Umständen noch lukrativere Investitionsmöglichkeit. Er kann nämlich an dem öffentlichen Versteigerungsverfahren teilnehmen. Hier hat er die Möglichkeit entweder sein Steuerzertifikat ausgelöst zu erhalten, oder aber er kann über seinen Einlagebetrag hinaus mitbieten und das Grundstück im Versteigerungsverfahren selbst erwerben. Wenn kein Dritter an der Immobilie bieten sollte, ist er in der Lage, das besicherte Grundstück für lediglich den Wert seines Steuerzertifikates zu ersteigern. Eine Investition, die sich wahrlich lohnen kann.
Sorgfältige Recherche und gute
Kenntis der rechtlichen Aspekte sind erforderlich für eine
erfolgreiche Investition in diesem Bereich. Das Internet und der damit
verbundene Zugang zu öffentlichen Informationen erleichtern
die Arbeit und schaffen die Grundlage für eine
aussergewöhnlich lukrative Investition.
Dieser Artikel stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Jeder Einzelfall muss mit einem Anwalt des Vertrauens durchgesprochen werden, da jeder Fall nur in der individuellen Betrachtung analysiert werden kann..Dieser Artikel dient ausschliesslich zur allgemeinen Information.
Rechtsanwalt Thomas Baur ist ein sowohl in Deutschland als auch in Florida zugelassener Anwalt mit über 20 Jahren Berufserfahrung. Die Kanzlei Baur & Klein P.A. ist auf deutschsprachige Investoren und deutsche Firmen spezialisiert, die in Florida rechtliche Beratung auf den Gebieten des Immobilien-, Einwanderungs-, Gesellschafts-, Prozeß-, und Steuerrechts suchen.
Miami: Phone: 305-377-3561; Naples: Termine nach Vereinbarung; Fax:305-371-4380. E-mail: tbaur@worldwidelaw.com
Internet: www.worldwidelaw.com
EINFÜHRUNG
IN
DAS GESELLSCHAFTSRECHT DES
BUNDESSTAATES FLORIDA
Mehr und mehr
Deutsche entscheiden sich für Direktinvestitionen im
Bundesstaat Florida. Viele treffen nach mehreren Urlaubsbesuchen die
Entscheidung,
in diesem besonders schönen Bundesstaat der U.S.A. auch
geschäftlich Fuß zu
fassen. Dabei stellt sich die Frage nach der Struktur und Funktion
einer
Florida Kapitalgesellschaft.
Die
Gründung einer Florida Kapitalgesellschaft kann von jedem
Deutschen
problemlos durchgeführt werden. Der Gründungsvorgang
selbst
ist einfach und
schnell. Die Gründungsurkunde ist ein relativ kurzes Dokument,
in
dem der
Gesellschaftszweck, die Kapitalstruktur der Gesellschaft, und weitere
Regelungen über die internen Verhältnisse der
Gesellschaft
enthalten sind. Die
Gründungsurkunde wird beim Handelsregisteramt in Tallahassee
eingereicht und
nach dortiger Eintragung gilt die Gesellschaft als gegründet.
Nach
der
formellen Gründung ist es unbedingt erforderlich eine erste
Gründungsversammlung abzuhalten, damit die
Haftungsbeschränkung der
Gesellschaft gesichert ist.
Die Kapitalstruktur einer
Gesellschaft kann, falls
die Parteien dies wünschen, außerordentlich
kompliziert
gestaltet werden, mit
unterschiedlichen Stimmrechten, Dividendenansprüchen und
sonstigen
Rechten.
Dies ist aber bei den meisten Vorhaben nicht gewünscht oder
auch
wirtschaftlich
nicht erforderlich. Falls die Anteile mit einem Nennbetrag ausgegeben
werden,
müssen die Gesellschafter die Anteile zu diesem Betrag
erwerben.
Die
Gesellschaft muß diese Beträge in einem besonderen
Kapitalkonto (stated capital
account) buchen. Falls die Anteile ohne Nennbetrag ausgegeben werden,
wird der
von den Gesellschaftern zu zahlende Betrag im allgemeinen von den
Verwaltungsratsmitgliedern (Board of Directors) festgesetzt. Die
Einbringung
der Einlage kann durch Bargeld, Sachleistungen oder zukünftig
zu
erbringende
Dienstleistungen erfolgen.
Im Falle einer Gesellschaft
mit zu geringer
Kapitalausstattung (sog. Unterkapitalisierung) besteht die Gefahr der
möglichen
Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter, dies aber in der Regel nur,
wenn das
ausgewiesene Kapital im Verhältnis zu den eventuellen
Ansprüchen von Gläubigern
extrem niedrig ist. Eine Unterkapitalisierung kann auch zu
Steuerproblemen
führen. So etwa, wenn Gesellschafterdarlehen im
Verhältnis
zum Eigenkapital zu
hoch sind. In diesen Fällen kann die Steuerbehörde
das
Darlehen als
Eigenkapital behandeln und die erfolgten Zinszahlungen der Gesellschaft
an den
Gesellschafter nicht als abzugsfähige Betriebsausgabe
ausweisen.
Entscheidungsgewalt:
Die
Gesellschafter (Aktionäre) sind die Eigentümer der
Firma..
Sie wählen
Direktoren, die dem Verwaltungsrat (“Board of
Directors”)
angehören. Die
Funktion des Verwaltungsrats entspricht teilweise der Funktion des
Vorstandes
als auch des Aufsichtsrats einer deutschen Aktiengesellschaft.
Der Board of
Directors bestimmt die Geschäftspolitk und Richtlinien der
Firma.Sie bestimmen
die Dividendenpolitik und überprüfen alle wichtigen
Entscheidungungen zur
Unternehmenspolitik. Sie ernennen (und entlassen) die
Geschäftsführer
(“Officers”), normalerweise einen
Präsidenten, einen
oder mehrere Vize
Präsidenten, einen Schriftführer (Secretary) und
einen
Schatzmeister
(Treasurer). Die Geschäftsführer sind
grundsätzlich dem
Board of Directors
auskunftspflichtig und unterliegen dessen Weisungen. Die
Geschäftsführer
vertreten die Gesellschaft nach außen gegenüber
Dritten.
Dabei haben
Geschäftsführungsmitglieder bei der
Erfüllung ihrer
Aufgaben angemessene
Sorgfalt anzuwenden und haften der Gesellschaft bei Verletzung dieser
Pflichten.
Florida erlaubt
die sog. Einmann-Gesellschaft, d.h. eine einzige Person kann
sämtliche
Funktionen in der Kapitalgesellschaft erfüllen und nicht nur
Alleinaktionär,
sondern gleichzeitig auch Verwaltungsrat, Präsident,
Schatzmeister
und Schriftführer
sein.
Der
Verwaltungsrat der Firma kann die Geschäftsführer
jederzeit
mit oder ohne Grund
abwählen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen die
Geschäftsführer einen schriftlichen
Arbeitsvertrag haben. Dann
entscheiden die Bestimmungen des
Vertrags. Es
ist zu beachten, daß das floridianische Arbeitsrecht keinen
schriftlichen
Arbeitsvertrag voraussetzt, und daß eine Anstellung in
Florida
generell “at
will” ist, d.h. daß eine Firma ihre Angestellten in
der
Regel jederzeit aus
beliebigen oder auch ohne Gründe entlassen kann. Entlassungen
auf
Grund von
Diskriminierung gegen Geschlecht, Alter, Rasse oder Religion
können jedoch
unter Bundesrecht vom betroffenen Arbeitnehmer angefochten werden.
Zustellungsbevollmächtigte:
Das Gesetz
Floridas schreibt vor, daß jede Gesellschaft einen Registered
Agent
(“Zustellungsbevollmächtigten”) benennen
muß,
der seinen ständigen Sitz in
Florida haben muß. Hauptfunktion des
Zustellungsbevollmächtigten ist es,
Klageschriften entgegen zu nehmen, falls die Firma verklagt wird. Der
Zustellungsbevollmächtigte kann eine natürliche oder
juristische Person sein,
die in Florida leben bzw. geschäftlich ansässig sein
muß.. Das Büro muß täglich
von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet sein, ausser Samstag,
Sonntag
und an
Feiertagen. Viele Anwaltskanzleien übernehmen diese Aufgabe
für ihre Mandanten.
Geschäftsbücher
und Geschäftsunterlagen:
Jede
Gesellschaft muß ein Firmenbuch führen, in welchem
sämtliche
Gesellschaftsbeschlüsse sowie andere gesellschaftlich
relevante
Dokumente
aufbewahrt werden. In der Regel wird das Firmenbuch in der
Anwaltskanzlei
hinterlegt, die die Gesellschaft betreut, aber die Gesellschafter
können das
Firmenbuch auch selbst aufbewahren. Gesellschafter, die das Firmenbuch
selbst
führen müssen darauf achten, daß die
Protokolle der
jährlichen und
ausserordentlichen Sitzungen immer auf dem neuesten Stand gehalten
werden,
damit der Haftungsschutz für die Firma, die
Vorstände, und
die Geschäftsführer
nicht verloren geht.
Steuererklärungen:
Alle
floridanischen Gesellschaften müssen jährlich
Steuererklärungen einreichen
(sowohl auf Bundes- und auf Einzelstaatenebene). Dies sollte von einem
lokalen
Steuerberater (C.P.A.) durchgeführt werden. Da die Firma ein
separater
Steuerzahler mit eigener Steueridentifizierungsnummer ist muß
darauf geachtet
werden, daß persönliche Einkünfte und
Ausgaben nicht
mit Firmeneinnahmen und
Firmenausgaben vermischt werden. Wer hierauf nicht achtet,
muß
mit einer
eventuellen Durchgriffhaftung rechnen.
Aktivitäten
der Gesellschaft:
Wenn eine Gesellschaft
ausserhalb der normalen Tagesgeschäftes aktiv wird (z.B. wenn
sie
ein
Bankdarlehen beantragt), muß der Verwaltungsrat einen
Beschluß erstellen,
wonach einer oder mehrere der Geschäftsführer
ermächtigt
sind, die notwendigen
Handlungen der Firma vorzunehmen. Der
Beschluß kann in der Form einer “Unanimous Consent
Resolution” sein, was in
einem von allen Verwaltungsratsmitgliedern unterschriebenen Dokument
ratifiziert wird.
Bankkonten:
Wenn eine
Gesellschaft ein Bankkonto eröffnen will, verlangen Banken
normalerweise eine
Kopie der Gründungsurkunde (Articles of Incorporation), eine
Kopie
des
Organisationsprotokolles, und eine Bundessteuernummer (Federal
Employers Tax
Identification Number oder “EIN”). Die Bank setzt
auch
voraus, daß ein gültiger
Firmenbeschluß vorliegt, welcher die Eröffnung eines
Kontos
bewilligt (die
meisten Banken können vorgedruckte Formulare zur
Verfügung
stellen, welche dann
der Präsident und der Sekretär unterschreiben).
Zus:atzlich
müssen die
Bankdokumente normalerweise mit dem Firmensiegel versehen sein.
Sitzungsprotokolle
(Minutes):
In allen
Sitzungen müssen Protokolle angefertigt werden, die dann im
Firmenbuch verwahrt
werden. Diese Protokolle dokumentieren alle Handlungen der
Gesellschaft, wie
z.B. die Resultate der jährlichen Verwaltungsratswahlen, die
Ausführung von
Verträgen, der Kauf oder Verkauf von Immobilien, die
Einstellung
von
Angestellten und andere gesellschaftlich relevanten Handlungen.
Jahresbericht
(Annual Report):
Jedes Jahr,
zwischen dem 1. Januar und dem 30. April, muß der
Handelsregisterbehörde ein
Jahresbericht vorgelegt werden. Der jährliche Bericht
identifiziert
normalerweise die Verwaltungsratsmitglieder und die
Geschäftsführer der Firma.
Etwaige Änderungen der Geschäftsführer oder
Verwaltungsratmitglieder oder ein
Wechsel der Geschäftsadresse oder des
Zustellungsbevollmächtigten können im
Jahresreport gemacht werden. Einer der
Geschäftsführer
muß den Jahresbericht
unterschreiben und zusammen mit der Verwaltungsgebühr
rechtzeitig
dem
Handelregisteramt zugestellt werden. Falls die Zustellung
verspätet ist, wird
eine Verspätungsgebühr erhoben. Bei Nichteinreichung
des
Jahresberichts wird
die Gesellschaft im November des gegebenen Jahres administrativ
gelöscht.
Jährliche
Sitzungen:
Die jährlichen
Sitzungen müssen so abgehalten werden, wie es die Nebensatzung
(By-Laws) der
Firma bestimmt. Falls die Gesellschaft nur wenige Eigentümer
hat,
können diese
eine “unanimous consent resolution” unterschreiben
und sich
damit eine
persönliche Sitzung ersparen.
Gewerbelizenzen:
Sobald die
Gesellschaft in
aktiv werden will,
muß
sie eine oder mehrere Gewerbelizenzen einholen. In der Regel ist
für jedes
Gewerbe eine Lizenz bei der Stadt und im Landkreis erfoderlich.
Zusätzlich
können noch weitere Lizenzen vorgeschrieben sein, die sich auf
den
speziellen
Tätigkeitsbereich beziehen, wie etwa eine Maklerlizenz:
Nebensatzung (By-Laws)
Zusätzlich zu der Gründungsurkunde, die öffentlich zugänglich sind, haben die meisten Gesellschaften eine Nebensatzung (By-Laws) die die internen Rechte und Pflichten der Gesellschafter, des Verwaltungsrats und der Geschäftsführer untereinander regeln. Diese Urkunde ist der Öffentlichkeit nicht zugänglich. In dieser Urkunde werden Dinge wie das Geschäftsjahr, Befugnisse von Geschäftsführungs- und Verwaltungsratsmitgliedern sowie die Art und Weise der Festlegung von Dividenden geregelt.
Gesellschaftervertrag
(Shareholder Agreement)
Besonders für kleinere Gesellschaften, d.h. Gesellschaften mit wenigen Gesellschaftern ("Closed Corporation") ist ein Aktionärsvertrag anzuraten, da damit von vornherein die Beziehung der Gesellschafter untereinander detailliert geregelt werden kann. Im folgenden sind einige der Bereiche angesprochen, die in Gesellschafterverträgen in Erwägung gezogen werden:
Kapital
und Gewinnverteilung:
In dieser Bestimmung können die Gesellschafter regeln, wer welchen Geldbetrag, Sachleistung oder Dienstleistung als Kapitaleinlage beitragen muß und wie und wann Dividenden ausgeschüttet werden.
Wettbewerbsverbot
und Verschwiegenheitspflicht:
Gesellschafter erklären sich unter einer solchen Bestimmung verpflichtet, während der Dauer des Gesellschaftervertrages und danach zeitlich and räumlich beschränkt nicht mit der Gesellschaft zu konkurrieren. Die Gesellschafter können auch verpflichtet werden, keine Gesellschaftsgeheimnisse oder vertrauliche Information an Drittpersonen weiterzugeben.
Verkaufsbeschränkungen
von Aktien:
In floridianischen Gesellschaften sind verschiedene Verkaufsbeschränkungen für Gesellschaftsanteile zulässig. So kann man sich vertraglich verpflichten, Aktien nur mit dem schriftlichen Einverständnis der anderen Gesellschafter zu verkaufen. In der Regel enthalten diese Bestimmungen für die verbleibenden Gesellschafter dann ein Vorkaufsrecht: Sollte einer der Gesellschafter eine Kaufangebot von einem Dritten für seine Aktien erhalten, muss er diese in schriftlicher Form den anderen Gesellschaftern vorlegen, die dann ein Vorkaufsrecht gemäß ihrem prozentualen Anteil haben. Wenn keiner der anderen Gesellschafter kaufen will, hat die Gesellschaft selbst ein Rückkaufsrecht. Wenn weder die anderen Gesellschafter, noch die Gesellschaft selbst die Anteile kaufen wollen, hat der veräußernde Gesellschafter das Recht, die Aktien an die Drittperson zu verkaufen.
Auskaufsrecht:
In vielen Gesellschaften haben die Gesellschafter ein sogenanntes Auskaufsrecht (Buy-Sell provision). Dabei erhalten die Gesellschafter das Recht, den andern Gesellschaftern eine Offerte zu unterbreiten, worin offeriert wird, alle Anteile eines anderen Gesellschafters zu einem bestimmten Preis zu kaufen, oder aber diesem Gesellschafter alle Anteile des offerierenden Gesellschafters zum selben Preis zu verkaufen. Der angesprochene Gesellschafter hat dann z.B. 30 Tage Zeit zu entscheiden, ob er kaufen oder verkaufen will. Wenn der angesprochene Gesellschafter zu diesem Preis nicht kaufen will, muß er zu diesem Preis verkaufen.
Rückkaufsrecht
durch die Gesellschaft:
In bestimmten Fällen (z.B. Tod eines Aktionärs, Geschäftsunfähigkeit etc.) ist es sinnvoll, daß die Gesellschaft die Aktien des betroffenen Gesellschafters zurückkaufen kann. In diesen Fällen ist es oft sehr schwierig, einen fairen Verkaufspreis für die Anteile festzulegen. Deshalb kann ein Rückkaufswert pro Aktie fix festgelegt werden und eventuell jährlich neu vereinbart werden. Oder aber, es wird ein außenstehender Sachverständiger benannt, der die Bewertung im gegebenen Fall vorzunehmen hat.
Lebensversicherung:
Die Gesellschafter können sich einigen, daß auf Firmenkosten eine Lebensversicherung auf das Leben der Gesellschafter abgeschlossen wird, sodaß im Falle des Todes eines der Gesellschafter genügend Geld vorhanden ist, um die Aktien des Verstorbenen zurückzukaufen.
Vertragliche
Festlegung über die Besetzung
des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung:
Gesellschafter können sich auch vertraglich verpflichten, bestimmte im Vertrag benannte Personen regelmäßig bei allen stattfindenden Wahlen zu wählen. Damit kann abgesichert werden, daß Minderheitsaktionäre immer ein Verwaltungsratsmitglied seiner Wahl im Board of Directors hat. Die Gesellschafter können sich auch einigen, welcher Gesellschafter das Recht zur Benennung der einzelnen Geschäftsführer haben soll. Z.B.: Gesellschafter A hat das Vorschlagsrecht für den Präsidenten, Gesellschafter B für den Schriftführer, und Gesellschafter C für den Schatzmeister, die dann der Board of Directors wählen muß.
Von
Nachlasspaltung und Pflichtteilsrecht
Bei der Vererbung von in
Florida belegenen Grundstücken
gilt es,
gravierende Fehler zu vermeiden und interessante
Gestaltungsmöglichkeiten zu
nutzen. Was nach deutschem Recht selbstverständlich ist, kann
nach
Floridarecht
genau umgekehrt gelten. Deshalb gilt es, Art. 3 Abs. 3 EGBGB zu
beachten, der
den einzelnen Staaten eigene Regelungsmöglichkeiten bietet.
Diese
beziehen sich
vor allem auf die Nachlasspaltung und dessen Inkorporation in das
Testament,
sodass dieses gültig wird und nicht durch Gesetz zunichte
gemacht
wird. Dazu
sollten einige Tips und Tricks befolgt werden, die in kleinem Rahmen
behandelt
werden. Die Konsultierung eines Anwaltes ist aufgrund der Vielfalt der
Materie
jedoch zu raten!
FLORIDA:
SAND, SONNE
UND... SCHEIDUNG?
Limited Liability Company
von Rechtsanwalt Thomas Baur ,
J.D., M.C.L., J.C.B. und Rechtsreferendar Dr. Jens Heller,
Düsseldorf
Bei der LLC
handelt es sich um eine vergleichsweise
junge
Gesellschaftsrechtsform, wenngleich ihre Wurzeln in das 19. Jahrhundert
zurückreichen. Mittlerweile ist die LLC
in jedem
Bundesstaat der USA
eine anerkannte Rechtsform. Die Rechtsgrundlage für die Florida-LLC
bildet der „Florida
Limited Liability Company Act“
aus dem Jahre 1982,
der aus einer Vielzahl dispositiven Gesetzesrechts besteht. Damit war
Florida
der zweite US-Bundesstaat überhaupt, der eine
Gesetzeskodifikation
geschaffen
hat. Zweck dieses Gesetzes war es, ausländisches Kapital
anzuziehen und
Unternehmer dazu zu bewegen, ihren Wirtschaftsstandort nach Florida zu
verlegen, um die floridianische Wirtschaft zu verbessern.
Nicht nur ihres
wörtlich identischen Namens wegen
ähnelt die floridianische
LLC
strukturell der deutschen GmbH. Die LLC
erfreut sich
seit
spätestens 1998 zunehmender Beliebtheit. Dies liegt nicht
zuletzt
darin
begründet, dass sie eine steuerrechtlich
außerordentlich
attraktive
Gesellschaftsform bildet und die Haftung ihrer Gesellschafter
grundsätzlich auf
ihre Einlagen beschränkt ist. Zudem gibt das floridianische
Recht
kein
Mindestbetrag für das Stammkapital vor. Die LLC
ist
dadurch
gekennzeichnet, dass sie die Vorzüge einer partnership
(Personengesellschaft) mit denen der corporation
(Kapitalgesellschaft)
verbindet; insoweit weist sie eine hybride Struktur auf. Die genannten
Vorteile
führen dazu, dass sich eine Vielzahl von deutschen
Unternehmern/Investoren für
diese Rechtsform entscheidet, wenn sie selbst in Florida ein
Unternehmen
gründen oder sich an einer solchen Gesellschaftsform
beteiligen.
Gegenüber der corporation weist die LLC hingegen den Nachteil auf, dass sie grundsätzlich im Falle von Anteilsübertragungen etwas schwerfällig wirkt. Deshalb findet sie bei kapitalintensiven Unternehmen deutlich weniger Anklang. Auch dürfen sich Versicherungen und Banken dieser Rechtsform nicht bedienen. Bei kleineren und mittleren Unternehmen aber ist sie die am häufigsten gewählte und damit die gängigste Rechtsform.
B.
Hauptteil
I.
Rechtsfähigkeit und
Arten der LLC
Die LLC ist eine juristische Person (entity), also selbst Trägerin von Rechten und Pflichten. Sie kann demnach selbstständig Rechte erwerben, sich rechtsgeschäftlich verpflichten, klagen und verklagt werden. Jedoch ergeben sich Besonderheiten in steuerrechtlicher Hinsicht.
Bei der strukturellen
Ausgestaltung der LLC
bieten
sich zwei Wege
an. So ist die member managed
LLC von der manager
managed
LLC zu
unterscheiden. Die member
managed LLC entspricht dem
gesetzlichen
Leitbild und wird von den Gesellschaftern (managing
members),
die manager
managed LLC hingegen von einem
oder mehreren
Geschäftsführern (managers),
die nicht selbst Gesellschafter zu sein brauchen, geleitet, wobei die
Gesellschafter den/die manager
bestimmen. In diesem Fall
partizipieren
die nicht geschäftsführenden Gesellschafter lediglich
an den
Gewinnen bzw.
Verlusten der Gesellschaft. Zur Kontrollausübung stehen ihnen
jedoch
Informations- und Stimmrechte zu.
II.
Gründung (formation)
Die LLC
setzt keine Mindestanzahl von
Gesellschaftern voraus. So ist
auch die sog. single-member
LLC
(„Ein-Mann-LLC“) rechtlich
anerkannt.
1. Namenssuche
Zunächst muss der Gründer einen geeigneten Firmennamen auswählen. Dieser Name, der auch rein fiktiver Natur sein kann, darf nicht mit demjenigen eines anderen Unternehmens identisch oder dazu geeignet sein, Verwechslungen hervorzurufen. Schließlich muss dem Verkehrsschutz dadurch Rechnung getragen werden, dass die Firma den Zusatz „Limited Liability Company“, „Limited Company“ bzw. die Abkürzungen „LC“/L.C.“ „LLC“/„L.L.C.“ oder „Ltd. Liability Co.“ trägt. Dabei gilt es zu beachten, dass gewisse Bezeichnungen verboten sind (z.B. Corporation, Insurance, Bank etc.). Neben der Namensvergabe ist zusätzlich zu beachten, dass dieser nicht Markenrechte (trademarks) anderer Unternehmen verletzt. Auch insoweit sind Recherchen zur Vermeidung etwaiger Unterlassungsansprüche bzw. Schadensersatz-forderungen unerlässlich.
2. Einreichen und Annahme
der „Articles of
Organization“ (filing)
Nach der Namensfindung ist sind die „Articles of Organization“ (Gründungsvertrag) vorzubereiten und beim Handelsregisteramt Florida Department of State und dort bei der Division of Corporation einzureichen. Die Annahme erfolgt binnen kurzer Zeit, sofern die Gründungsdokumente ordnungsgemäß vorbereitet wurden. In den „articles“ sind neben der „document number“ (diese kann in etwa mit der Handelsregisternummer verglichen werden) die Angaben des Antragsstellers enthalten, welche in Artikel untergliedert sind. Als Beglaubigungsnachweise sind im Anhang das „Certificate of Status“ sowie eine „Certified Copy“ enthalten. Nach Eingang der formalen Gründungsbestätigung durch die Behörde wird dann das Firmenbuch (corporate book), ein Aktenordner, in welchem sich alle wichtige Dokumente (z.B. operating agreement = Gesellschaftsvertrag) und Firmensiegel befinden. Das corporate book wird wahlweise an dem Firmensitz der LLC oder des Registered Agent, der nachfolgend vorgestellt wird, aufbewahrt.
3. Bestimmung eines
Zustellungsbevollmächtigten
(registered agent)
Nach den Gesetzen des
Staates Florida ist die Bestimmung
eines
Zustellungs-bevollmächtigten (registered
agent) notwendig.
Dessen Daten
sind in dem
Gründungsvertrag mit aufzuführen. Der
Zustellungsbevollmächtigte muss seinen
Geschäftssitz in Florida haben. Hierbei kann es sich um eine
natürliche oder
eine juristische Person handeln, deren Aufgabe darin besteht,
die
LLC
betreffende – insbesondere
rechtlich relevante –
Unterlagen (Zustellung
von Klageschriften etc.) entgegenzunehmen. Dabei muss der
Zustellungsbevollmächtigte ein Büro unterhalten,
welches von
Montag bis Freitag
in der Zeit von 10-17 Uhr geöffnet hat. In der Regel werden
Anwaltskanzleien
als registered agent
bestimmt.
4. Lizenzen und
Genehmigungen
Auch
wenn
nach dem Vorstehenden die LLC rechtlich
betrachtet bereits existent ist, so müssen vor dem
rechtsgeschäftlichen
Tätigwerden noch etwa erforderliche Lizenzen und Genehmigungen
eingeholt
werden. Hierunter können etwa die Betriebserlaubnis (business
license)
sowie die
Verkaufserlaubnis (seller’s
permit)
fallen. Sollte die LLC Arbeitnehmer beschäftigen
wollen, ist – soweit noch nicht vorhanden – eine
staatliche
Identifikationsnummer des Arbeitgebers (federal
employer
identification number) bei der
US-Bundessteuerbehörde zu beantragen.
5.
Jahresbericht
Die Gesellschafter sind
verpflichtet, einmal im Jahr einen
Jahresbericht an
das Handelsregisteramt zu senden. Der Jahresbericht (annual
report),
der
in der Zeit vom 1. Januar bis zum 1. Mai eines jeden Jahres beim Department
of State eingereicht werden
muss, ist von einem
Geschäftsführer zu
unterschreiben und enthält die schriftliche
Bestätigung
welche Personen in der
Firma als Geschäftsführer tätig sind. Der
Jahresbericht
ist gebührenpflichtig.
Bei Versäumnis dieser kann die Firma administrativ
gelöscht
werden.
III. Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht
Die Befugnis zur
Geschäftsführung, welche die
Rechte der Gesellschaft im
Innenverhältnis regelt, sowie die Vertretungsmacht, die sich
auf
das
Außenverhältnis bezieht, gebührt
grundsätzlich
jedem einzelnen Gesellschafter,
soweit es sich um eine member-managed
LLC handelt. Hiervon kann
wiederum
Abweichendes im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.
Verfügt der das Rechtsgeschäft abschließende Gesellschafter über keine Vertretungsmacht und handelt er im Namen der LLC, dabei jedoch im üblichen Geschäftsrahmen, so bindet dies die member-managed LLC grundsätzlich. Hintergrund dessen ist, dass der Rechtsverkehr geschützt werden soll. Diesen Schutz verdient nicht der bösgläubige Dritte, so dass die LLC dann nicht verpflichtet wird, wenn der Dritte weiß oder wissen muss, dass der Gesellschafter nicht zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt ist. Überschreitet der Gesellschafter für jedermann erkennbar seine Vertretungsmacht, indem er nicht im gewöhnlichen Rahmen Rechtsgeschäfte tätigt, so bindet dies die Gesellschaft nur dann, wenn die anteilsmäßige Mehrheit der Gesellschafter ihn zu diesem Rechtsgeschäft ausdrücklich ermächtigt hat. Soweit die articles of organization oder das operating agreement nicht ein anderes vorsehen, hat der entgeltliche Vertragsabschluss über das Eigentum der Gesellschaft an vorhandenem Grundstück verfügenden, nicht mit Vertretungsmacht ausgestatteten Gesellschafters zur Folge, dass dieser Vertrag zugunsten des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gutgläubigen Käufers wirksam ist.
IV. Gewinn- bzw. Verlustverteilung/Entnahme von Einlagen
Die Verteilung von Gewinnen und Verlusten erfolgt prinzipiell auf der Grundlage des wertmäßigen Anteils an den von den Gesellschaftern jeweils geleisteten (Geld-/Sach-)Einlagen (contributions). Dies gilt freilich nur insoweit, als die Einlagen nicht zuvor entnommen wurden bzw. bejahendenfalls keine Rückzahlung erfolgt ist. Im Gesellschaftsvertrag kann wiederum ein anderer Verteilungsschlüssel zugrunde gelegt werden.
Nach der gesetzlichen Konzeption ist es einem Gesellschafter untersagt, vor Auflösung und Auseinandersetzung der Gesellschaft Einlagen zu entnehmen. Hiervon kann jedoch eine abweichende Bestimmung getroffen werden. Allerdings ist es den Gesellschaftern stets verboten, Einlagen zu entnehmen, wenn dadurch die Gesellschaft in die Zahlungsunfähigkeit getrieben würde.
V.
Veräußerung von Geschäftsanteilen
Grundsätzlich
können Geschäftsanteile ganz
oder teilweise, und zwar
formfrei veräußert werden. Etwas anderes gilt nur
bei einem
vertraglich
vereinbarten Ausschluss. Die Veräußerung hat jedoch
nicht
etwa zur Folge, dass
der Erwerber Rechtsnachfolger im umfassenden Sinne wird; er tritt
mithin nicht
in die Stellung des Rechtsvorgängers mit allen Rechten und
Pflichten ein. So
ist er sowohl von der Geschäftsführung als auch von
der
rechtsgeschäftlichen
Vertretung ausgeschlossen. Es findet allein eine Beteiligung des
Erwerbers am
Gesellschaftsgewinn bzw. –verlust statt. Dies folgt daraus,
dass
nur der Kapitalanteil
frei übertragbar ist. Ein vollständiges Eintreten in
die
Rechtsstellung des
Veräußerers setzt dagegen die einstimmige Zustimmung
sämtlicher Gesellschafter
voraus. Nur diesfalls wird der Mitgliedschaftsstatus
übertragen. Dieses
Zustimmungsrecht ist indes disponibel, sodass bereits im
Gesellschaftsvertrag
wirksam auf dessen Ausübung verzichtet oder eine Modifizierung
des
Mehrheitserfordernisses bestimmt werden kann. Haftungsrechtlich hat der
Eintritt in die Gesellschafterstellung zur Folge, dass der Erwerber
solche
Verbindlichkeiten zu tragen hat, die ihm zu diesem Zeitpunkt bekannt
sind.
VI. Aufnahme neuer
Gesellschafter
Will die Gesellschaft nach
ihrer Gründung neue
Gesellschafter aufnehmen, so
bedarf es hierfür – soweit in dem operating
agreement
nichts anderes
bestimmt sein sollte – der schriftlichen Einigung der
Mehrheit
der
Gesellschafter. In Ermangelung einer speziellen Regelung bestimmt sich
die
Gewichtung der Stimmanteile nach den
verhältnismäßigen
Interessen der
Gewinnverteilung zum Zeitpunkt der Abstimmung.
VII. Informationsrechte
Eine LLC
ist verpflichtet, an ihrem Firmensitz eine
aktuelle Liste
der Namen und Adressen aller Gesellschafter und
Geschäftsführer, eine Kopie der
articles of organization,
die bei dem Secretary of State
eingereichten Unterlagen, eine Kopie des operating
agreement
sowie
Kopien der Steuererklärungen und Bilanzen der letzten drei
Jahre
sowie weitere
die Gesellschaft betreffende, insbesondere geschäftliche
Dokumente
aufzubewahren. Hinsichtlich dieser festzuhaltenden Informationen ist
den
Gesellschaftern während der üblichen
Geschäftszeiten
Zugang zu gewähren. Für
ausgeschiedene Mitglieder gilt das Gleiche, soweit sich die
Informationen auf
die Zeit ihres Gesellschafterstatus beziehen. Dabei dürfen sie
die
hierfür erforderlichen
Unterlagen durchschauen und kopieren, wobei die LLC
eine
angemessene
Gebühr für den Arbeitsaufwand und die Kopierkosten
erheben
kann.
Darüber hinaus
gebührt den Gesellschaftern das
Recht, sich über solche
geschäftlichen Angelegenheiten zu informieren, die zur
Ausübung ihrer Rechte
und ihrer Aufgabenerfüllung dienen. Ein allumfassendes
Informationsrecht
über das rechtsgeschäftliche Wirken besteht, wenn und
soweit
das Verlangen
sachlich angemessen und nicht rechtlich unzulässig ist.
VIII.
Haftungsfragen
Wie bereits eingangs
erwähnt, stellt die limitierte
Haftung (limited
liability) einen besonderen
Anreiz dar, sich für die LLC
als
Gesellschaftsform zu entscheiden. Auch die
Geschäftsführer
als Leitungsorgane
haften in aller Regel nicht. Dies darf aber nicht zu
Fehlschlüssen
verleiten.
Aus diesem Grund sollen die Haftungsfragen nachstehend näher
beleuchtet werden.
1. Gesellschafterhaftung
Die Haftung der
Gesellschafter ist grundsätzlich auf
das
Gesellschaftsvermögen beschränkt, sodass sie nicht
mit ihrem
persönlichen
Vermögen haften. Zugleich sind sie grundsätzlich
nicht zu
Nachschusszahlungen
verpflichtet. Allerdings gilt das Haftungsprivileg der Gesellschafter
nicht
ausnahmslos. So haftet ein Gesellschafter in den Fällen
persönlich und
unmittelbar, in denen er deliktisch oder in strafrechtlich relevanter
Weise
handelt und dadurch die Gesellschaft oder Dritte schädigt. Ein
Haftungsdurchgriff wird – ebenso wie im deutschen Recht
–
im Fall des
Rechtsformmissbrauchs anerkannt, wenn also die Gesellschaft gleichsam
nur als
Vehikel verwendet wird, um sich der persönlichen Haftung zu
entziehen, obschon
typischerweise private Rechtsgeschäfte getätigt
werden
sollen. In der Praxis
ist gerade bei der single-member
LLC darauf zu achten, die
Buchhaltung
ordnungsgemäß zu führen, da ansonsten schon
der
Anschein eines
Rechtsformmissbrauchs erweckt wird. Weiterhin besteht die Haftung eines
Gesellschafters für die Dauer von drei Jahren fort beginnend
mit
dem Zeitpunkt,
an dem er gesetzeswidrig oder unter Verstoß gegen die articles
of
organization oder das operating
agreement Einlagen
entnommen hat. Ein
Gesellschafter haftet schließlich auch dann, wenn er sich
für ein Bankdarlehen
oder für Gesellschaftsverbindlichkeiten, welche die
Gesellschaft
nicht
befriedigen kann, persönlich verbürgt, da er
diesfalls in
seiner Eigenschaft
als Privatperson, also einem beliebigen Dritten vergleichbar,
rechtsgeschäftlich tätig ist.
Zur Absicherung kann es
sich für den
jeweiligen
Gesellschafter im Einzelfall empfehlen, eine Versicherung gegen die
persönliche
Inanspruchnahme abzuschließen, die durch eine auch nur
fahrlässige unerlaubte
Handlung entsteht. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings,
dass
eine
Versicherung grundsätzlich nicht die Haftung für
persönliche Verbindlichkeiten
oder Gesellschaftsverbindlichkeiten hinsichtlich unbezahlter
Geschäftsschulden
übernimmt.
2. Haftung des
Geschäftsführers
Der Geschäftsführer bzw. der geschäftsführende Gesellschafter haftet als leitendes Organ grundsätzlich nicht für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Etwas anderes gilt jedoch, wenn er seinen Pflichten als Geschäftsführer nicht nachkommt respektive diese verletzt oder gegen Strafgesetze verstößt, es sei denn, er durfte sein Verhalten als gesetzeskonform erachten. Zudem darf er aus Geschäften, die er tätigt, keine unzulässigen persönlichen Vorteile erlangen, wobei es unerheblich ist, ob diese unmittelbarer oder mittelbarer Natur sind. Zu der Frage, wann ein gleichwohl erzielter persönlicher Nutzen nicht unzulässig ist und damit keine Haftung begründet, verhält sich F.S. 608.4228(3). Hiernach ist die Haftung ausgeschlossen, wenn das Rechtsgeschäft und die Art des persönlichen Vorteils nicht durch Gesetz, den Gründungsvertrag oder den Gesellschaftsvertrag verboten sind. Gleiches gilt, wenn die Vorteile den Gesellschaftern offen gelegt werden oder sonstwie bekannt sind und die Mehrheit der Gesellschafter das Rechtsgeschäft genehmigt. Ferner ist eine Haftung zu verneinen, wenn der Geschäftsführer ein für die LLC sachgerechtes und angemessenes Rechtsgeschäft zu der Zeit tätigt, zu der er von einem weiteren Geschäftsführer ermächtigt wurde, auch wenn er hierbei einen persönlichen Nutzen erzielt.
Die vorstehenden
Konstellationen zur
Geschäftsführerhaftung sind indes
nicht abschließend, sodass weitere Fälle denkbar
sind, in
denen eine direkte
Inanspruchnahme des Geschäftsführers in Betracht
kommt.
XI.
Ausscheiden des Gesellschafters
Sowohl Austritt,
Ausschluss, Tod als auch die Insolvenz
eines
Gesellschafters führen zu dessen Ausscheiden aus der
Gesellschaft.
Dieser
Umstand begründet den Anspruch des ausscheidenden
Gesellschafters
auf
Auszahlung seines Kapitalanteils. Hinsichtlich des freiwilligen
Austritts eines
Gesellschafters ist zu bemerken, dass dieser nur im Falle der
Beendigung der
Gesellschaft selbst in Betracht kommt, wenn nicht etwas anderes im operating
agreement vorgesehen ist.
X. Auflösung der
Gesellschaft (dissolution)
I. Auflösungsgründe
Den Gesellschaftern steht
es jederzeit frei, die LLC
einvernehmlich
aufzulösen. Als Auflösungsgrund kommt auch ein
Richterspruch
in Betracht.
Dieser erfolgt auf Antrag eines Gesellschafters, wenn es nach dessen
Vortrag
überwiegend wahrscheinlich ist, dass das Aufrechterhalten der
Tätigkeit der LLC
in Einklang mit den articles
of organization oder dem operating
agreement
vernünftigerweise nicht realisierbar ist. Des
weiteren wird die
Gesellschaft aufgelöst, wenn das operating
agreement einen
bestimmten
Beendigungszeitpunkt vorsieht.
2. Folgen des Ausscheidens
eines Gesellschafters
für den Bestand der Gesellschaft
Das rechtliche Schicksal
der Gesellschaft selbst hängt
grundsätzlich nicht
davon ab, ob ein Gesellschafter ausscheidet. Falls ein Gesellschafter
der LLC
eine partnership
oder eine juristische Person ist und diese
aufgelöst
oder beendet ist, geht die Rechtsmacht dieses Gesellschafters auf
dessen
gesetzlichen Vertreter oder Rechtsnachfolger über. Die
Gesellschaft wird auch
in der Regel dann aufgelöst, wenn kein Gesellschafter mehr
vorhanden ist.
3. Verfahren
Verfahrensrechtlich ist im
Falle der Auflösung der LLC
bei dem Department
of State die articles
of dissolution unter Angabe des
Namens der LLC,
des Datums, an dem die Auflösung Wirkung entfalten soll, einer
Beschreibung des
Ereignisses unter F.S. 608.441 welches zur Auflösung
geführt
hat sowie einer
Erklärung, dass die LLC
sämtliche ihrer Schulden und
Verbindlichkeiten
sowie Verbindlichkeiten beglichen hat oder jedenfalls irgendwie hiervon
entlastet ist, einzureichen. Weiterhin ist anzugeben, dass die LLC
das
ihr verbleibende Eigentum und Vermögen unter den
Gesellschaftern
entsprechend
deren Anteilen verteilt hat.
Diese articles
of dissolution sind von den
Gesellschaftern zu
unterzeichnen, deren Anteil für die Herbeiführung der
Auflösung erforderlich
ist. Nach dem Einreichen und der Überprüfung der
erforderlichen Voraussetzungen
stellt das Department of State
das certificate of
dissolution
aus, welches die rechtliche Inexistenz der LLC statuiert, und
löscht die articles
of organization, nachdem alle
anfallenden Gebühren und
Lizenzsteuern
bezahlt wurden.
Rechtlich bleibt die LLC jedoch insoweit existent, als Abwicklung und Liquidation in Rede stehen. Die LLC darf mithin insbesondere das Gesellschaftsvermögen zusammentragen, Verbindlichkeiten begleichen bzw. Verträge abschließen, die hierauf gerichtet sind sowie Vermögen der LLC an die Gläubiger und ihre Gesellschafter auskehren.
XI.
Steuerrechtliche Aspekte
Einen besonders reizvollen
Aspekt gerade für deutsche
Unternehmer bildet
die Besteuerung. Abgesehen von der zu entrichtenden staatlichen
Körperschaftssteuer von derzeit 5,5% in Florida
entfällt
– anders als bei einer
corporation
– die Bundeskörperschaftssteuer, deren
Anteil 15 bis knapp
40% beträgt. Demnach wird die LLC
steuerrechtlich wie eine
Partnerschaftsgesellschaft eingeordnet. Hinsichtlich der Art der
Besteuerung
besteht jedoch ein Wahlrecht. Dieses besteht darin, darüber zu
befinden, auf
welcher Ebene die Besteuerung vorgenommen werden soll. Zum einen kann
die
Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter (personal
income tax)
oder
auf derjenigen der Gesellschaft (corporate
income tax) erfolgen.
Auch
ist es möglich, sich für eine Besteuerung sowohl auf
Gesellschafts- als auch
auf Gesellschafterebene zu entscheiden. Welche Art der Besteuerung sich
am
günstigsten gestaltet, kann nicht allgemein gültig
gesagt
werden; vielmehr
hängt dies vom Einzelfall ab, wobei in der Praxis
häufig die
Wahl zugunsten der
Besteuerung allein auf die Ebene der Gesellschafter fällt. Es
ist
aber zu
berücksichtigen, dass eine LLC
dann der
Bundeskörperschaftssteuer
unterliegt, wenn sie mit Blick auf ihre Struktur und Organisation einer
corporation
stark ähnelt.
Die single-member
LLC, die
auch aus Eheleuten bestehen kann, wird als solche nicht besteuert.
Vielmehr
wird sie in den USA als steuerrechtlich nicht beachtlich behandelt.
Insoweit
wird sie als disregarded entity
bezeichnet. Bei der Besteuerung
wird
folglich gleichsam durch die LLC
auf den Gesellschafter
zugegriffen; es
handelt sich also um eine Durchflussgesellschaft (flow
through entity).
Insoweit sei darauf hingewiesen, dass es in steuerlicher Hinsicht
–
insbesondere für „Altfälle“
– von Vorteil
sein kann, eine Umwandlung von einer
Ein-Mann-Corporation (Aktiengesellschaft) in eine LLC
vorzunehmen.
Diesbezüglich sind am 1. Januar 2006 erstmalig
Bestimmungen
zum
Umwandlungsrecht in Florida in Kraft getreten, welche die
Voraussetzungen zur
Durchführung einer Umwandlung exakt vorgeben.
Nicht selten weist die LLC
gebietsübergreifenden Charakter auf. Wenn
eine US-LLC
in den USA gegründet wird und dort, zugleich
aber auch in
Deutschland ihre Tätigkeit entfaltet, so stellt sich die Frage
nach der
Besteuerung. Dies gilt umso mehr als eine Besteuerung sowohl in den USA
als
auch in Deutschland in Betracht kommt. Gerade für derartige
länderübergreifende
Fallgestaltungen haben Deutschland und die USA ein
Doppelbesteuerungsabkommen
(DBA) aus dem Jahre 1989 getroffen, welches die Vermeidung einer
Doppelbesteuerung bezweckt, soweit dies tunlich ist. Hier kommt dem
Betriebsstättenbegriff eine ganz zentrale Rolle zu (vgl.
Art. 5 DBA USA).
Verfügt die US-LLC in Deutschland über eine
Repräsentanz
(branch),
die
lediglich geschäftsanbahnende Tätigkeiten entfaltet,
indem
sie
Vertragsabschlüsse vorbereitet, so weisen diese
Tätigkeiten
der Repräsentanz in
Deutschland untergeordneten Charakter auf, weshalb eine Besteuerung in
Deutschland nicht in Betracht kommt, weil es sich nicht um eine
Betriebsstätte
im Sinne des Art. 5 Abs. 4 lit. e) DBA USA handelt.
Besondere Bedeutung hat
auch die Frage der Besteuerung
für deutsche
Investoren, die sich an US-amerikanischen LLCs
beteiligen.
Insoweit ist
zu beachten, dass sich das vorstehende Abkommen zu diesem Aspekt nicht
verhält.
Hieraus folgt, dass der jeweilige Vertragsstaat die steuerliche
Zuordnung
selbst vornimmt. Die Einkommensbesteuerung richtet sich mithin nach dem
Recht
des Landes, in dem die natürliche Person ihr Einkommen
bezieht.
Wenn
beispielsweise ein deutscher Staatsangehöriger eine
US-amerikanische single-member
LLC mit Sitz in Deutschland
gründet, und sein Einkommen in
Deutschland
erzielt, da diese in Deutschland ihre Tätigkeit entfaltet,
unterliegen
Einkommen und Ausgaben der Besteuerung dem deutschem Recht; die LLC
wird
also nicht auch in den USA besteuert.
Problematisch sind jedoch
diejenigen Fälle, in denen
die LLC
in den
USA und in Deutschland unterschiedlich eingestuft wird. Bis zum Jahre
2004
herrschte eine enorme Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Einordnung
durch die
deutschen Finanzbehörden. Dabei war unklar, ob sie die US-LLCs
als
Personen-oder aber als Kapitalgesellschaften einstuften. Dies hat
große
praktische Bedeutung, wenn die LLC
in den USA als
Personengesellschaft,
in Deutschland hingegen als Körperschaft eingestuft wird. Denn
dann kommt es zu
einer doppelten Besteuerung der Gewinne der deutschen Gesellschafter,
sofern
diese natürliche Personen sind.
Mit Schreiben vom
19. März 2004 hat das deutsche
Bundesministerium für
Finanzen jedoch ein Schreiben veröffentlicht, in dem Kriterien
aufgelistet
werden, anhand derer die steuerliche Einordnung durch die deutsche
Finanzverwaltung vorgenommen werden soll. Hiernach bildet der
Gesellschaftsvertrag in seiner konkreten Ausgestaltung die
Entscheidungsgrundlage. Die Beurteilung erfolgt zweistufig. In erster
Linie
sollen Haftungsregelungen, Bestimmungen zur
Geschäftsführung/Vertretung,
Gewinnzuteilung, Kapitalaufbringung sowie zur
Veräußerung
von Anteilen
entscheidend sein. Subsidiär sollen u.a. die Regelungen
bezüglich
Gewinnverteilung und Auflösung/Beendigung herangezogen werden.
Treffen die
Merkmale teils auf eine Personengesellschaft, teils auf eine
Kapitalgesellschaft zu, so entscheidet bei wertender Betrachtung das
Schwergewicht der Zuordnung. Ist auch diese nicht (eindeutig)
möglich, so soll
steuerrechtlich eine Kapitalgesellschaft vorliegen, wenn drei der
genannten
Kriterien auf der Primärebene erfüllt sind. Hierdurch
wird
einmal mehr
deutlich, dass die Gestaltung des operating
agreement besonders
sorgfältig durchgeführt werden muss.
XII. Gesellschaftsvertrag (operating
agreement)
Der Gesellschaftsvertrag
ist kein konstitutiver Bestandteil
der Gründung
einer LLC.
Er wird nicht einmal von den Gesetzen als
erforderlich
angesehen. Gleichwohl sollte gerade dieser Teil nicht als
„bloße Förmelei“
abgetan werden. Vielmehr bildet der Gesellschaftsvertrag die
Grundlage
für das rechtsgeschäftliche Handeln der LLC.
Der
Gesellschaftsvertrag
kann zwar formfrei vereinbart werden; auch ist er nicht einmal dem
Rechtsverkehr zugänglich. Er sollte aber schon aus
Beweisgründen schriftlich
abgefasst werden. Dies gilt gleichermaßen für die single-member
LLC. Er
sollte sämtliche Punkte regeln, die für die
Gesellschafter
als wichtig
eingestuft werden.
Welche Punkte im Einzelnen
von Bedeutung sind, kann nicht
allgemein gültig
beantwortet werden, weil dies vom Einzelfall – insbesondere
von
der
Gesellschaftsstruktur – abhängt. Hier sollte
jedenfalls aber
geregelt werden,
wie die LLC organisiert
sein soll. Dabei ist bei einer manager
managed LLC festzulegen, unter
welchen Voraussetzungen ein
Geschäftsführer
ausgewählt werden soll (Anzahl, alleinige/gemeinsame
Vertretungsbefugnis,
Qualifikation etc.). Ferner ist die Zuweisung von Gewinnen und
Verlusten (distributive
shares) zu bestimmen. Auch ist
zu regeln, welche Rechte und
Pflichten den
Gesellschaftern zustehen und welche Anteile die jeweiligen
Gesellschafter
halten sollen. Schließlich sollten Bestimmungen über
die
Stimmrechte, das
Abhalten von ordentlichen/außerordentlichen Versammlungen,
Abstimmungen und
hinsichtlich der Frage, welche (Rechts-)Folgen an die
Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
und das Ausscheiden eines Gesellschafters geknüpft werden
sollen,
getroffen
werden.
Insgesamt ist darauf zu achten, die jeweiligen Regelungen detailliert auszugestalten, um etwaigen Unstimmigkeiten und Unklarheiten vorzubeugen. Nachfolgend möge eine – keineswegs abschließende – Checkliste in Grobstruktur aufzeigen, welche Punkte im Einzelnen zu berücksichtigen sein dürften:
- Informationen aus dem Gründungsvertrag
- Angaben zu den Gesellschaftern
- Organisationsstruktur
- Informationen über die Finanzen
- Geschäftsführungsbefugnis/Vertretungsmacht
- Art und Höhe der Einlagen
- Entschädigung von Gesellschaftern sowie etwaigen Arbeitnehmern, Geschäftsführern
- Gewinn -/Verlustzuteilung
- Verteilung von Gewinnen/Verlusten
- Darlehen von Gesellschaftern
- Übertragbarkeit von Mitgliedschaftsrechten
- Versammlungen
- Abstimmungsverhalten und Stimmverteilung
- Auflösung(sgründe) der Gesellschaft
- Bestimmungen, die speziell für die member-managed bzw. managaer-managaed LLC gelten (bei letzterer insbes. Qualifikation, Auswahlverfahren, Entschädigung, Kündigungsgründe, Einrichtung eines Aufsichtsrates etc.).
Erfordernisse zur Beibehaltung der “Permanent Residency”
(c) 2009 Rechtsanwalt Thomas Baur, J.D.,M.C.L.,J.C.B.
Haben Sie kürzlich im Visa-Lotterieverfahren die
“grüne
Karte” gewonnen, wollen aber noch für Jahre in
Deutschland
arbeiten? Haben Sie durch Heirat, Verwandtschaft oder ein
Arbeitsverhältnis die “grüne
Karte” erworben,
müssen oder wollen aber aus persönlichen oder
geschäftlichen Gründen überwiegend im
Ausland leben?
Wenn Sie vermeiden wollen, daß Ihnen der Einwanderungsbeamte
bei
Ihrer nächsten Einreise die “rote Karte”
zeigt,
müssen Sie die nachstehenden rechtlichen Erfordernisse zur
Beibehaltung der “grünen Karte” genau
verstehen und
befolgen.
Ausländer mit
unbeschränktem Wohn-und
Aufenthaltsrecht in den U.S.A. (sog. “Permanent
Residents”)
sind oftmals erstaunt, wenn sie bei der Wiedereinreise in die U.S.A.
Probleme mit der Immigrationsbehörde haben, die in nicht
wenigen
Fällen zum Einzug der “grünen
Karte” führen
kann. In der Regel ist es die Unkenntnis über bestehendes
Recht,
das leider in einigen Fällen zu extremen persönlichen
und
wirtschaftlichen Katastrophen führt. Dieser Artikel beschreibt
die
gesetzlichen Erfordernisse zur Beibehaltung der
“grünen
Karte”, kann aber aus verständlichen
Gründen nicht alle
denkbaren Sachverhalte behandeln. Der Artikel darf daher nicht als
Rechtsberatung eines Einzelfalles ausgelegt werden. Hierzu sollten der
oder die Betroffenen den Rat eines qualifizierten Anwaltes einholen.
Grundsätzlich unterliegt ein
“Permanent
Resident” keiner Anwesenheitskontrolle in den U.S.A. Er oder
sie
kann sich frei in den U.S.A. bewegen und hat keine
Reisebeschränkungen. Wenn er seinen Wohnsitz verlegt, muss er
dies
jedoch der Einwanderungsbehörde mitteilen.
Nach jeder Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt unterliegt er
bzw. sie jedoch der Inspektion durch die Immigrationsbehörde.
Ist
der Auslandsaufenthalt kürzer als ein Jahr gewesen, kann die
Einreise mit der “grünen Karte” erfolgen.
War der
Aufenthalt länger als ein Jahr wird ein sog.
“Special
Immigrant Visa”benötigt, das beim US-Generalkonsulat
im
Ausland beantragt werden muß. Um dieses “Special
Immigrant
Visa”zu erhalten, muß zur Befriedigung des
US-Konsulatsbeamten nachgewiesen werden, daß während
des
Auslandaufenthaltes die Daueraufenthaltsabsicht in den U.S.A. nicht
aufgegeben wurde.
In vielen Fällen weiß der
“Permanent
Resident” schon vor seiner Abreise, daß er sich
länger
als zwölf Monate im Ausland aufhalten wird (z.B.
Arbeitsplatzverlegung durch einen US-Arbeitgeber; Arbeitsplatzangebot
durch einen ausländischen Arbeitgeber; Versorgung eines
pflegebedürftigen Verwandten im Ausland etc.). In diesen
Fällen sollte der “Permanent Resident”
unbedingt schon
in den U.S.A. Antrag auf Ausstellung einer sog. “Reentry
Permit”stellen. Bei begründetem Antrag genehmigt die
Immigrationsbehörde eine Abwesenheit bis zu zwei Jahren. Der
Antrag kann nach dem Ablauf der zwei Jahre erneut gestellt werden, dies
kann aber nur in den U.S.A. und persönlich durch den
Antragsteller
erfolgen. Es ist durchaus möglich, diesen Antrag mehrmals zu
stellen. Es ist jedoch zu erwarten, daß nach mehrmaliger
Antragstellung eine genaue Prüfung im Genehmigungsverfahren
erfolgt. Wer sich jedoch ununterbrochen länger als zwei Jahre
im
Ausland aufhält, kann nur mit einem “Special
Immigrant
Visa” als “Permanent Resident” in die
U.S.A.
einreisen.
Wie bereits angesprochen, ist die
Absicht des
“Permanent Resident” sich für dauernd in
den U.S.A.
aufhalten zu wollen von zentraler Bedeutung für die
Entscheidung
der Immigrationsbehörde, ob der Ausländer seinen
Status als
“Permanent Resident” verletzt hat und daher die
“grüne Karte” einzuziehen ist. Die rein
subjektive
Erklärung, daß man seinen Daueraufenthalt in den
U.S.A.
beibehalten will, ist nicht ausreichend; andererseits führt
allein
ein längerer Auslandsaufenthalt nicht schon automatisch zu
einem
Ausschluß. Die Behörde überprüft
vielmehr
zahlreiche subjektive und objektive Kriterien für die
Entscheidung, ob das Daueraufenthaltsrecht verwirkt ist.
Zu den wichtigsten Faktoren, die bei der Entscheidung herangezogen
werden zählen:
• Länge des
Auslandsaufenthalts
• Zweck der Auslandsreise
• Vorhandensein von Nachweisen,
aus denen sich
ergibt, daß der Aufenthalt im Ausland von vornherein eine
fest
begrenzte Zeit umfaßt
• Regelmäßige
Einreichung von
US-Steuererklärungen als unbeschränkt
Steuerpflichtiger
(Steuerform 1040 und nicht 1040NR)
• Beibehaltung von engen
Beziehungen in den
U.S.A., wie etwa Grundeigentum, Bankkonten, Kreditkarten,
Führerschein usw.
• Aufenthaltsort der engeren
Familienmitglieder
• Arbeitsort und
Berufstätigkeit des
Betroffenen, wie z.B. U.S. Arbeitgeber oder ausländischer
Arbeitgeber; zeitlich unbegrenzter oder begrenzter Arbeitseinsatz im
Ausland; zeitlich begrenzter Arbeitsvertrag etc.
Einige “Permanent Residents” glauben
irrtümlich,
daß sie nur einmal im Jahr für einen kurzen
Aufenthalt in
die U.S.A. zurückreisen müssen, um ihren Status als
“Permanent Resident” aufrecht zu erhalten. Diese
Auffassung
ist falsch. Viele haben ihre “grüne Karte”
an der
Grenze verloren, weil sie bei ihrer einmal jährlich
stattfindenden
Einreise nicht nachweisen konnten, daß sie enge Bindungen zu
den
U.S.A. haben, aus denen man schließen kann, daß der
Hauptwohnsitz tatsächlich in den U.S.A. belegen ist.
Wer längere Zeit im Ausland
lebt, muß
daher Vorkehrungen treffen, damit der Status als “Permanent
Resident” nicht verloren geht. Unerläßlich
hierzu ist
die jährliche Einreichung der U.S.-Steuererklärung
als
unbeschränkt Steuerpflichtiger (Steuerformblatt 1040 und auf
keinen Fall 1040NR). In dieser Erklärung muß das
weltweite
Einkommen aufgeführt sein. Über bestehende
Doppelbesteuerungsabkommen kann dann ein Ausgleich über im
Ausland
gezahlte Steuern erreicht werden. Viele reichen
fälschlicherweise
die Steuererklärungsform 1040NR ein und geben damit eine fast
nicht widerlegbare Erklärung ab, daß sie ihren
Hauptwohnsitz
nicht mehr in den U.S.A. unterhalten. Dieser Fehler ist i.d.R. fatal
und wird den Entzug der “grünen Karte” im
gegebenen
Fall sicherlich nur schwer verhindern können.
Weitere wichtige
Vorsichtsmaßnahmen sind:
• Beibehaltung einer
U.S.-Wohnadresse, selbst
wenn dies bei einem Freund oder bei einem Verwandten ist.
Natürlich ist es am besten, wenn man eigenen Grundbesitz in
den
U.S.A. nachweisen kann. So sollte man z.B. bei einer Arbeitsabstellung
ins Ausland überlegen, das Eigenheim in den U.S.A. nicht zu
verkaufen und im Ausland lediglich eine Wohnung zu mieten.
• Wer von einem U.S.-Arbeitgeber
ins Ausland
abgestellt wird, sollte sich von diesem schriftlich die Bedingungen und
die Dauer der Entsendung bestätigen lassen. In dieser
Bestätigung sollte vorzugsweise eine Erklärung
enthalten
sein, daß der Arbeitnehmer nach Beendigung des
Auslandsauftrages
wieder in die U.S.A. zurück versetzt werden wird.
• Wer von einem
ausländischen Arbeitgeber
zu einem Sonderprojekt oder zeitlich beschränkten
Arbeitsverhältnis im Ausland eingestellt wird, sollte auf
einen
schriftlichen Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Erklärung
des
ausländischen Arbeitgebers bestehen, aus dem die Bestimmungen
des
Arbeitsverhältnisses (insbesondere die zeitliche
Beschränkung) unmißverständlich
hervorgehen. Falls
diese Anstellung im Ausland später eventuell zu einer
Beschäftigung in einer U.S.-Tochtergesellschaft des
Arbeitgebers
führt oder führen kann, sollte dies ebenfalls
aufgeführt
werden. Wenn die Arbeitsstelle zeitlich unbegrenzt ist, sollte der
Betroffene besonders sorgfältig seine anderen Beziehungen zu
den
U.S.A. pflegen und beibehalten.
• Der oder die Betroffene sollte
nicht nur
U.S.-Bankkonten beibehalten, sondern diese auch
regelmäßig
nutzen. So etwa sollte das Gehalt eines vom U.S.-Arbeitgeber
abgestellten Arbeitnehmers weiterhin in dessen Konto in die U.S. Bank
eingezahlt werden. Auch sollten U.S. Kreditkarten aufrecht erhalten und
für laufende Zahlungen benutzt werden. Ebenso ist es wichtig,
den
U.S. Führerschein beizubehalten und diesen auch zeitgerecht zu
erneuern. Das gleiche trifft zu auf Klubmitgliedschaften in den U.S.A.,
Zugehörigkeit zu Kirchengemeinden, Verbänden,
Sportvereinigungen usw. Die Zugehörigkeit zu
Berufsfachverbänden, Handelskammern, oder die aktive Mitarbeit
im
Vorstand von Wohnungseigentumsanlagen helfen bei der Beurteilung des
Hauptwohnsitzes zu Gunsten der U.S.A. Ebenso kann das Vorhandensein von
Kraftfahrzeugen oder einem Boot oder eine Beteiligung an U.S.
Gesellschaften der mögliche entscheidende Faktor in der
Hauptwohnsitzbestimmung werden.
• Wenn der Betroffene
Ausländer von einer
ausländischen Firma im Ausland eingestellt ist und
zusätzlich
sämtliche Familienmitglieder im Ausland leben, muß
der lange
Auslandsaufenthalt besonders stichhaltig dokumentiert werden
können. Diese umfassende Dokumentationspflicht kommt auch des
öfteren bei Personenkreisen vor, die erst kürzlich
die
“grüne Karte” erhalten haben und in den
U.S.A. noch
kein Grundeigentum oder persönliche und finanzielle Wurzeln
geschaffen haben. Die erforderliche Abwicklung der in der Heimat noch
bestehenden Geschäfte, oder die Abwicklung des Nachlasses von
verstorbenen Verwandten, oder die Fürsorge von kranken
Familienmitgliedern muß bei diesen Personenkreisen
sorgfältig dokumentiert werden, damit die spätere
Rückreise in die U.S.A. nicht zum Alptraum wird.
Wer die bestehenden Gesetze
sorgfältig beachtet
und sich auf den längeren Auslandsaufenthalt
sorgfältig
vorbereitet, sollte bei der Wiedereinreise in die U.S.A. keinen
Problemen ausgesetzt sein.
Dieser Artikel stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Jeder
Einzelfall muss mit einem Anwalt des Vertrauens durchgesprochen werden,
da jeder Fall nur in der individuellen Betrachtung analysiert werden
kann..Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen
Information
Rechtsanwalt Thomas Baur ist ein sowohl in Deutschland als auch in
Florida zugelassener Anwalt mit 30 Jahren Berufserfahrung. Er ist
Gründer der Kanzlei Baur & Klein P.A. in Miami. Baur
&
Klein P.A. ist auf deutschsprachige Investoren und deutsche Firmen
spezialisiert, die in Florida rechtliche Beratung auf den Gebieten des
Immobilien-, Einwanderungs-, Gesellschafts-, Prozeß-,
Nachlass-und Steuerrechts suchen. Miami: Phone: 305-377-3561; Fax:
305-371-4380.
WER LÄNGER IN DEN USA BLEIBT, MUSS SORGFÄLTIG RECHNEN!
(c) 2009 Thomas Baur, J.D.,M.C.L.,J.C.B. und Prof. William Newton III., J.D.
Zahlreiche Deutsche verbringen jedes Jahr regelmäßig
vier,
fünf oder noch mehr Monate in den USA und vergessen dabei,
daß sie bei längerem Aufenthalt
möglicherweise mit
ihrem weltweiten Einkommen der US-Einkommenssteuer unterliegen. Viele
glauben irrtümlich, daß man nur dann der
US-Einkommenssteuer
unterliegt, wenn man in den USA auch tatsächlich Einkommen
erwirtschaftet. Es wird dabei übersehen, daß die
Einkommenssteuerpflicht auch dann besteht, wenn der
tatsächliche
Aufenthalt in den USA bestimmte Fristen übersteigt. In diesem
Fall
unterliegt man dann in der Regel mit seinem gesamten, weltweiten
Einkommmen der US- Einkommenssteuer.
Der vorliegende Artikel erklärt, ab welchem Zeitpunkt ein
Ausländer für Zwecke der US-Einkommenssteuer als in
den USA
ansässig angesehen wird und damit der US-Steuer unterliegt und
daß in bestimmten Fällen durch
fristgemäße
Meldung bei der US-Steuerbehörde, die anderweitig
fällige
weltweite und unbeschränkte Einkommensbesteuerung vermieden
werden
kann.
Im US-Einkommenssteuerrecht gilt der Grundsatz, daß jeder
Ausländer, der sich in einem gegebenen Kalenderjahr 183 Tage
oder
länger in den USA aufhält, für die US-Steuer
automatisch
mit seinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig ist. Diese
Steuerpflicht kann aber auch dann schon vorliegen, wenn man
regelmäßig weniger als 183 Tage in den USA
verbringt.
Der US-Gesetzgeber hat nämlich die Steuerpflicht auf
Personenkreise ausgedehnt, die Jahr für Jahr erhebliche
Zeiträume in den USA verbringen, ohne jemals die 183 Tage
Aufenthaltsgrenze zu erreichen. Hierzu hat der US-Gesetzgeber eine
besondere Berechnungsformel entwickelt. Hält sich ein
Ausländer nach der nachstehenden Berechnungsmethode 183 Tage
oder
länger in den USA auf, gilt er ebenfalls als in den USA
steuerpflichtig, es sei denn er führt den Nachweis,
daß er
zu einem anderen Steuerland eine engere persönliche und
wirtschaftliche Beziehung hat. Diesen Nachweis muß der
Ausländer durch Einreichung des Formulars 8840
führen. Damit
die Steuerbefreiung wirksam wird, muß dieses Formular
fristgemäß bei der US-Steuerbehörde
eingereicht sein.
Den Gesamtaufenthalt eines
Ausländers für
ein gegebenes Steuerjahr ergibt sich über folgende
Berechnungsmethode:
Man addiert
(1) die Anzahl der Tage, die der Ausländer in den
USA in dem
gegebenen Steuerjahr in den USA verbracht hat und addiert hierzu
(2) ein Drittel (1/3) der Anzahl der Tage, die der Ausländer
im
Vorjahr in den USA verbracht hat, sowie
(3) ein Sechstel (1/6) der Anzahl der Tage, die der Ausländer
im
zweiten davor liegenden Jahr in den USA verbracht hat.
Ergibt die Gesamtsumme 183 Tage oder
mehr, besteht
für US-Einkommenssteuerzwecke die Vermutung, daß der
Ausländer in den USA unbeschränkt steuerpflichtig
ist.
Beispiel: Herr Fischer ist deutscher Staatsbürger und
erfolgreicher Unternehmer aus München, der sich 1998 in Naples
ein
Ferienhaus gekauft hat. In den USA ist Herr Fischer nicht
geschäftlich tätig. Herr Fischer ist leidenschaftlich
gerne
in Florida. 1998 war Herr Fischer insgesamt 125 Tage in den USA, 1997
waren es 150 Tage und 1996 waren es insgesamt 60 Tage. Ist Herr Fischer
für das Steuerjahr 1998 mit seinem weltweiten Einkommen in den
USA
steuerpflichtig?
Unter Anwendung der Berechnungsmethode ergibt sich folgendes:
Laufendes Steuerjahr
(1998)
125 Tage
1. Vorjahr
(1997)
1/3 von
150
= 50 Tage
2. Vorjahr
(1996)
1/6
von 60
=
10 Tage
185 Tage
Obwohl sich Herr Fischer im Steuerjahr 1998 weniger als 183 Tage in den
USA aufgehalten hat, ergibt sich unter dem vorstehenden Aufenthaltstest
eine rechnerische Gesamtaufenthaltsdauer von 185 Tagen. Herr Fischer
ist demnach für das Steuerjahr 1998 mit seinem weltweiten
Einkommen in den USA steuerpflichtig, es sei denn, er kann den Nachweis
führen, daß er eine engere persönliche und
wirtschaftliche Beziehung zu Deutschland hat und daß er
diesen
Nachweis fristgemäß mit dem Formblatt 8840 bei der
US-Steuerbehörde eingereicht hat. In diesem Steuerformular
muß der Nachweis geführt werden, daß er
für das
laufende Steuerjahr (1) einer Steuerpflicht in einem anderen
Wohnsitzstaat unterliegt und (2) zu diesem ausländischen Staat
eine engere persönliche und wirtschaftliche Beziehung als zu
den
U.S.A. unterhält. Hierbei gilt für die
wirtschaftliche Seite
der Steuerwohnsitz als dort belegen, wo der Betroffene seine
gewöhnlichen wirtschaftlichen Geschäfte
tätigt oder
seinen Hauptgeschäftssitz (Geschäftsleitung)
unterhält.
Wenn es keinen gewöhnlichen wirtschaftlichen
Geschäftssitz
gibt, dann ist der Steuerwohnsitz dort, wo der Betroffene seinen
gewöhnlichen Wohnsitz hat.
Entsprechendes gilt für den persönlichen Bereich. Ein
betroffener Ausländer hat dann eine engere
persönliche
Beziehung zu einem ausländischen Staat als zu den USA, wenn
dort
mehr persönliche Bindungen unterhalten werden als in den USA.
Hierbei entscheiden u.a. folgende Tatsachen und
Umstände:
1. Wo hat der Betroffene seinen
gewönlichen
Wohnsitz?
2. Wo lebt die engere und weitere Familie
des
Betroffenen?
3. Wo befinden sich die
persönlichen Güter
des Betroffenen, wie etwa Möbel, Kleidung, Schmuck,
Kraftfahrzeuge?
4. Wo unterhält der Betroffene
seine engeren
sozialen Bindungen in der Gemeinde. In welchen sozialen,
religiösen, politischen und kulturellen Organisationen ist er
Mitglied? Sind diese überwiegend in Deutschland oder den USA
belegen?
5. Wo unterhält der Betroffene
seine
persönlichen Bankkontakte?
6. Wo ist der Führerschein des
Betroffenen
ausgestellt?
7. In welchem Land ist der Betroffene in
der
Wählerliste eingetragen?
8. Welcher Wohnort ist in offiziellen
Formularen und
Anträgen aufgeführt?
9. Welche Formulare hat der Betroffene in
den USA
eingereicht, wie etwa Formular 1078 (Erklärung eines
Ausländers, daß er in den USA wohnhaft ist)
Formblatt W-8
oder Formblatt W-9; welche Adresse ist in diesen Formblättern
aufgeführt?
Zur Wirksamkeit der Steuerbefreiung muß das Formblatt 8840
spätestens zum Fälligkeitsdatum der
Einkommenssteuererklärung eingereicht werden. Dies
wäre
für das Steuerjahr 1998 spätestens der 15. Juni 1999.
Wenn
das Formblatt 8840 nicht rechtzeitig eingereicht ist, liegt eine
unbeschränkte US-Einkommenssteuerpflicht des
Ausländers vor.
In unserem Beispiel wird Herr Fischer aus München die
Voraussetzungen zur US-Steuerfreistellung sicherlich erfüllen
können und wird für US-Steuerzwecke kein
Steuerpflichtiger
werden, wenn er vor dem 15. Juni 1999 das Formblatt 8840 eingereicht
und darin den Nachweis geführt hat, daß er mit
Deutschland
eine engere wirtschaftliche und persönliche Bindung hat als
mit
den USA.
Zur Vermeidung einer Einstufung als US-Steuerpflichtiger und den damit
zusammenhängenden möglichen negativen
Einikommenssteuerfolgen, sollte daher jeder Deutsche
sorgfältig
die Anzahl der Aufenthaltstage in den USA notieren, um sich vor
unangenehmen Überraschungen zu wahren. Wenn man die Grenzen
des
für Steuerzwecke unbedenklichen Aufenthaltes
überschritten
hat kann durch die Einreichung der vorgeschriebenen
Steuererklärung 8840 eine Steuerfreistellung dennoch
beibehalten.werden
Dieser Artikel stellt keine
individuelle Rechtsberatung dar.
Jeder Einzelfall muss mit einem Anwalt des Vertrauens durchgesprochen
werden, da jeder Fall nur in der individuellen Betrachtung analysiert
werden kann..Dieser Artikel dient ausschliesslich zur allgemeinen
Information. Der Artikel wurde gemeinsam geschrieben von Rechtsanwalt
Thomas Baur, J.D.,M.C.L, J.C.B. und Prof. William H. Newton III, freier
Mitarbeiter in der Kanzlei Baur & Klein P.A. Tel:
(305)
377-3561 (Miami) tbaur@worldwidelaw.com und
http://www.worldwidelaw.com
Was
genau versteht man
unter einem Land-Trust?
©2009
Thomas
Baur, J.D., M.C.L., J.C.B.
Der Florida Land Trust
ist eine Rechtsform des angelsächsischen Trusts, den es schon seit
vielen
hundert Jahren gibt und der seinen Ursprung im englischen Recht hat. In
der
Regel besteht der Trust aus einem Dreipersonenverhältnis: der
Errichter des
Trust (Settlor) schließt mit dem Verwalter (Trustee) einen
Vertrag, wonach sich
dieser verpflichtet, das ihm übereignete Vermögen zugunsten
Dritter, den vom
Errichter bezeichneten Begünstigten (Beneficiaries), zu verwalten.
Grundsätzlich kann der Errichter sich auch selbst als
Begünstigten einsetzen.
Die Besonderheit des Trust ist der ihm zugrunde liegende, dem deutschen
Recht
fremde Eigentumsdualismus, demzufolge der Trustee formalrechtlicher
Eigentümer
des ihm übertragenen Vermögens wird, während er
hinsichtlich der Verwaltung und
Verwendung desselben durch das „billige Recht“ (Equity)
zugunsten der
Begünstigten streng gebunden ist. Zwar hat der Trust
Ähnlichkeiten zu verschiedenen
deutschen Rechtsinstituten, so findet sich nie eine genaue
Entsprechung.
Mangels eigener Rechtspersönlichkeit ist der Trust insbesondere
auch nicht mit
einer Stiftung vergleichbar.
Der
(Florida-Land-) Trust ist
gesetzlich geregelt und hat in unendlich vielen Entscheidungen der
Gerichte
seinen festen und gesicherten Platz in der amerikanischen Gesellschaft
gefunden.
Gerichte werden die Bestimmungen der Trusturkunde gegen jeden Verwalter
durchsetzen, wenn dieser seinen Aufgaben nicht ordnungsgemäß
nachkommt. Deutsche,
die mit dem Trust als solchem nicht vertraut sind, wenden dieses
Rechtsinstitut
viel zu wenig an, weil es ihnen einfach nicht bekannt genug ist. Dabei
bietet
der Land-Trust in Florida erhebliche Vorteile. Hierzu zählen:
1. Vermeidung
eines formalen Nachlassverfahrens, weil die in der Trusturkunde
benannten
Begünstigten ohne richterliche Einwirkung das “Erbe”
antreten. Wenn man
bedenkt, dass der gesetzliche Mindestbetrag für die Abwicklung
eines Nachlasses
bei 6% liegt, eine große Geldersparnis. Neben der reinen
Geldersparnis fällt
auch die lange Wartezeit (oftmals weit länger als ein Jahr) bis
zur Beendigung
der formalen Nachlassabwicklung weg.
2. Anonymität:
Wenn eine Immobilie als Land-Trust eingetragen ist, erscheint lediglich
der Verwalter
nach außen hin als Eigentümer; die Namen der
Begünstigten bleiben verborgen,
weil diese nur in der Privaturkunde zwischen Verwalter und Errichter
aufgeführt
sind. Auch die Erben tauchen namentlich nicht auf. Als eingetragene
Verwalter können
Privatpersonen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften,
Banken und Rechtsanwälte
fungieren. Die Benachrichtigungen von Behörden (wie z,B, die
Grundstückssteuern) gehen ebenfalls nur direkt an den
Treuhänder und nicht an
den eigentlichen Begünstigten. Gläubiger des
Trustgründers gehen in der Regel
leer aus, weil das rechtliche Eigentum beim Verwalter liegt und nicht
beim
Trustgründer. Auch wird der Kauf-und Verkaufspreis nicht
veröffentlicht, weil
der Kauf und Verkauf unter dem Trustnamen abgewickelt werden.
Neugierige
Verwandte und schlechtgesinnte Bekannte bleiben somit im Dunkeln.
3. Auch
ist die Durchsetzung von Pflichtteilsrechten bei bestimmten
Konstruktionen der
Trustgründung verhindert. Ebenso wenig können Urteile und
Pfandrechte gegen den
Trustgründer das im Landtrust befindliche Grundstück belasten.
4. Flexibilität:
Man kann z. B. einen Florida Landtrust errichten, unter dem die
Kinder die
Begünstigten sind (und auch die Steuern auf das erwirtschaftete
Einkommen
zahlen) und Sie als Trustgründer Direktor in der Gesellschaft
sind, der die Verwalterfunktion
ausübt. Damit sind Sie der Entscheidungsträger in allen
Belangen, die das Grundstück
betreffen.
5. Wer
formal keine Grundstücke zu Eigentum besitzt, wird idR auch
weitaus weniger
verklagt werden, weil es an einem „greifbaren“
Vermögen fehlt.
6. Weitere
finanzielle Vorteile liegen darin, dass man seinen Anspruch am Trust
veräußern
kann, ohne das dabei Kosten entstehen, wie bei einer formalen
Grundstücksübertragung.
Es gibt noch
weitere Vorteile,
einen Florida Landtrust dem typischen Eigentumserwerb vorzuziehen, das
mit
einem Rechtsanwalt sorgfältig besprochen werden sollte. Dieser
erklärt auch im
spezifischen Fall die wenigen geringen Nachteile, die die
Trustgründung mit
sich bringt kann. So muss die Begründung eines Landtrusts der
US-Steuerbehörde
auf einem speziellen Formblatt (Form 56) benannt werden; dies hat aber
keinerlei negative Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden
Grundstückssteuer.
Die Auswahl
des Verwalters ist
ein wichtiger Aspekt des Landtrusts. Dies kann nicht der
Trustgründer sein,
weil dies dem Zweck des Landtrusts widerlaufen würde. Der
Verwalter sollte
möglichst eine nicht verwandte Person sein, entweder eine
Gesellschaft, eine
Bank, ein Rechtsanwalt, eine Trustfirma oder ein vertrauter Freund.
Dieser Artikel stellt
keine individuelle Rechtsberatung dar. Jeder Einzelfall muss mit einem
Anwalt
des Vertrauens durchgesprochen werden, da jeder Fall nur in der
individuellen
Betrachtung analysiert werden kann. .Dieser Artikel dient
ausschließlich zur
allgemeinen Information.
Rechtsanwalt Thomas Baur
ist ein sowohl in Deutschland als auch in Florida zugelassener Anwalt
mit 30 Jahren
Berufserfahrung. Er ist Gründer der Kanzlei Baur & Klein P.A.
in Miami.
Baur & Klein P.A. ist auf deutschsprachige Investoren und deutsche
Firmen
spezialisiert, die in Florida rechtliche Beratung auf den Gebieten des
Immobilien-, Einwanderungs-, Gesellschafts-, Prozeß-,
Nachlass-und Steuerrechts
suchen.
Frequently
Asked Questions:
1.
F: Ich lebe noch
ständig in Deutschland, habe aber in Florida ein Ferienhaus in meinem Namen,
ein Auto und ein Bankkonto. Jedes Jahr verbringe ich ca. 4 Monate in Florida.
Ich mache mir Sorgen, was mit meinem Vermögen in Florida geschieht, wenn ich
versterben sollte. Ich habe in Deutschland ein handschriftliches Testament und
darin alles meinem Lebensgefährten vermacht. Ich möchte vermeiden, dass meine
Verwandten einen Teil meines Vermögens bekommen.
A: Ich rate Ihnen dringend, in Florida ein Testament zusätzlich zu ihrem
deutschen Testament anzufertigen. Florida erkennt nämlich das typische
deutsche, handschriftliche Testament nicht an. Als Folge würde die gesetzliche
Erbfolge eintreten, was Sie ja vermeiden wollen. Deshalb sollten Sie neben
Ihrem deutschen handschriftlichen Testament zusätzlich ein Testament in Florida
anfertigen, das den gesetzlichen Formerfordernissen in Florida angepasst ist. Wichtig: Achten Sie darauf, dass im
Florida Testament ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sich das Florida
Testament nur auf das in den U.S.A. belegene Vermögen bezieht. Damit stellen
Sie sicher, dass Ihr deutsches handschriftliches Testament in Deutschland weiterhin
Gültigkeit behält. Daneben gibt es noch weitere Planungsmöglichkeiten für Ihren
Nachlass, die Sie mit Ihrem Rechtsberater besprechen sollten.
2.
F: Ich habe mich entschlossen, eine Eigentumswohnung in einem neuen
Wohnkomplex zu kaufen. Der Makler rät mir, die Eigentumsumschreibung über eine
“Title Insurance” Gesellschaft abzuwickeln, weil ich dann die Anwaltsgebühren
spare. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob dies der sichere Weg ist. Ich kenne
aus Deutschland nur die notarielle Grundstücksübertragung. Was soll ich tun?
A: Ihr Instinkt ist richtig. Die notarielle Übertragung, wie Sie dies aus
Deutschland kennen, gibt es in Florida nicht. In Florida werden die
Vertragsparteien vielmehr in der Regel durch Anwälte vertreten, die die Rechte
ihrer Mandanten unter dem Kaufvertrag sorgfältig überwachen. In zahlreichen
Fällen übernehmen Title Insurance Firmen diese eigentliche anwaltliche Aufgabe.
Ich halte dies insbesondere bei Ausländern für eine schlechte Lösung. Da
Titelversicherungsfirmen den Rechtsbestand einer Immobilie durch Abschluss
einer Versicherungspolice versichern, haben diese Firmen ein Eigeninteresse,
möglichst alle Versicherungsrisiken auf den Erwerber abzuwälzen. Weiterhin sind
Titleversicherungsgesellschaften auch nicht mit den Besonderheiten der
Steuer-und Nachlassplanung vertraut, die gerade für Ausländer beim Erwerb von
Immobilien wichtig sind. Wegen diesem bestehenden Interessenskonflikt sollte
ein Käufer sorgfältig abwägen, ob die Einsparung der anfallenden
Anwaltsgebühren das Risiko einer nicht allumfassenden Rechtsberatung
rechtfertigt. Gerade ausländische Käufer benötigen die Beratung durch einen
qualifizierten Anwalt, der mit den auf ausländische Investoren zutreffenden
Besonderheiten der Gesetze vertraut ist. Diese Aufgabe kann eine Title
Insurance Firma naturgemäß nicht übernehmen.
3.
F: Ich habe
vor fünf Jahren eine Eigentumswohnung erworben, die ich als Zweitwohnung für
meinen Florida-Urlaub halte. Ich beabsichtige, die Wohnung zu verkaufen. Mein
Makler hat mich darauf hingewiesen, dass beim Verkauf 10% des
Bruttoverkaufspreises unter dem sog. FIRPTA-Gesetz an die U.S. Steuerbehörde
abzuführen sind. Stimmt die Aussage des Maklers?
A: Der Makler hat Ihnen eine korrekte Auskunft erteilt.
Unter dem FIRPTA-Gesetz (Foreign Investment in Real Property Tax Act) ist der Erwerber
einer U.S. Immobilie verpflichtet, eine Quellensteuer in Höhe von 10% vom Bruttokaufpreis
zurückzuhalten und diesen Betrag innerhalb von 20 Tagen nach
Eigentumsübertragung an die U.S. Steuerbehörde abzuführen, es sei denn, der
Verkäufer kann den Nachweis führen, dass er unter der Definition des
Steuergesetzes als Inländer gilt. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch
Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung und der Angabe der U.S.
Sozialversicherungsnummer des Verkäufers. Die Quellensteuer dient dazu, in den
U.S.A. eventuell anfallende Kapitalgewinnsteuern von Ausländern
sicherzustellen. Hat nämlich der Ausländer erst einmal seinen Kaufpreis
erhalten, kann er im Ausland nicht mehr von der U.S. Steuerbehörde zur Zahlung
der Gewinnsteuer gezwungen werden. Von dieser strengen Regelung gibt es eine
Ausnahme, nämlich dann, wenn der Erwerber die Immobilie ausschließlich
für persönliche Wohnzwecke erwirbt und
der Verkaufspreis unter $300.000 liegt. Ebenfalls kann der Verkäufer vor der
formellen Übertragung einen Steuerbefreiungsantrag stellen, wenn er den
Nachweis führen kann, dass in seinem spezifischen Fall keine
Kapitalgewinnsteuer anfällt. Eine eventuelle Steuerüberzahlung erhält der
Ausländer durch den vorgeschriebenen Steuerrückerstattungsantrag zurück. Die
Kapitalgewinnsteuer beträgt 15% des erzielten Gewinnes.
4.
F. Mein Mann und ich haben uns vor kurzem
eine Ferienwohnung in Naples gekauft. Da wir nur 8 Wochen in Florida sind,
denken wir daran, die Wohnung in den verbleibenden 10 Monaten zu vermieten. Mit
welchen steuerlichen Problemen müssen wir rechnen? Wir leben ständig in
Deutschland.
A: Für viele sind die Einnahmen aus der
Vermietung eine willkommene Entlastung für die laufenden Bewirtschaftungskosten
der Ferienwohnung. Nur wenige denken dabei an die steuerlichen Konsequenzen in
den USA oder in Deutschland. Wenn es einige auch nur ungern wahrhaben wollen,
diese Einkünfte sind und bleiben steuerpflichtige Einkünfte. Die Frage ist nur,
welchem Staat gegenüber wird die Steuer geschuldet und welche Steuererklärungen
muss man in welchem Land einreichen.
Hinsichtlich der Erträge aus Grundeigentum
unterscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der BRD und den USA
zwischen den laufenden Einnahmen, also Mieten und Pachten und den erzielten
Veräußerungserlösen. Für die laufenden Einnahmen weist das DBA dem
Belegenheitsstaat das alleinige Besteuerungsrecht zu. Miet-und Pachteinkünfte
an in den USA gelegenen Apartments und Häusern unterliegen als “ Einkünfte aus
unbeweglichem Vermögen“ i.S. von Art. 6 DBA der alleinigen Besteuerung in den
USA.
Die Einkünfte sind von einer weiteren
Besteuerung in der BRD freigestellt. Allerdings werden die Beträge gem. Artikel
23 Abs.2 a) S. 1, 2 DBA bei der Festlegung der Progressionsstufe berücksichtigt
(Progressionsvorbehalt).
Die USA erhebt in Bezug auf die Mieteinnahmen
eine Quellensteuer von 30% der Bruttomiete. Da der Steuersatz von 30% auf die
Bruttomieten Anwendung findet, können die mit der Vermietung zusammenhängenden
Aufwendungen, also insbesondere die Bewirtschaftungskosten und die
Zinsaufwendungen, nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Gem. Art.
IX Abs. 2 des DBA kann ein deutscher Steuerpflichtiger aber das Wahlrecht der
Nettobesteuerung ausüben. Bei der Nettobesteuerung werden nicht die
Bruttoeinnahmen , sondern die Nettoeinnahmen nach Abzug der Aufwendungen als
Bemessungsgrundlage für die Besteuerung verwendet. Die Aufwendungen können aber
nur dann abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige die Jahressteuererklärung
einreicht. Die natürliche Person benutzt hierzu das Formblatt 1040NR und die
juristische Person benutzt das Formblatt 1120F.
5.
F: Ich habe vor kurzem einen Vertrag zum Kauf
eines neuen Reihenhauses unterschrieben. Am nächsten Tag habe ich den
Bauunternehmer benachrichtigt, daß ich vom Vertrag zurücktreten will. Ich bin
der Auffassung, daß ich unter dem Gesetz drei Tage nach Vertragsabschluß den
Kaufvertrag noch kündigen kann. Habe ich Recht?
A: Die gesetzliche Rücktrittsfrist von der Sie
sprechen gilt nur für Eigentumswohnungen und nicht für Einfamilienhäuser. Bei
Eigentumswohnungen, die von einem Bauträger neu gebaut und verkauft werden
besteht sogar ein Rücktrittsrecht von 15 Tagen. Beim Wiederverkauf einer
gebrauchten Eigentumswohnung besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht von drei
(3) Tagen. Lassen Sie jedoch durch Ihren Anwalt prüfen, ob das Reihenhaus als
Eigentumswohnanlage registriert ist. Viele Reihenhausbauprojekte sind nämlich
als Wohnungseigentumsanlage eingetragen. Wenn nicht, sprechen Sie dennoch mit
dem Bauunternehmer. Wahrscheinlich wird er Ihre geleistete Anzahlung
einbehalten, gibt Ihnen aber vielleicht die Möglichkeit, daß er den
Anzahlungsbetrag in einem seiner anderen Bauprojekte für die Dauer eines Jahres
gutschreibt. Wenn Sie dann innerhalb dieses Jahres in einem seiner Bauprojekte
kaufen, haben Sie Ihre Anzahlung wenigstens nicht verloren.
6.
F: Wir würden gerne in eine Immobilie in
Florida investieren, die wir aber die meiste Zeit des Jahres von Deutschland aus
vermieten möchten. Benötigen wir hierzu eine Daueraufenthaltsgenehmigung in den
USA?
A: Nein. Florida hat keinerlei Beschränkungen
zum Ankauf von Grundstücken durch Ausländer. Ebenso besteht kein Verbot, dass
Ausländer Grundstücke durch Erbschaft erwerben. In Florida sind also Ausländer
mit US-Staatsbürgern zumindest in Bezug auf den Immobilienerwerb
gleichgestellt. Dies gilt nicht für alle Bundesstaaten in den USA. Alaska
z. B. untersagt den Erwerb von Minenrechten an Ausländer, in Arizona ist
der Erwerb von Agrarland auf 258 Hektar beschränkt. In Idaho kann Land, das dem
Bundesstaat Idaho gehört, nicht an Ausländer verkauft werden. Erhebliche
Beschränkungen hat Indiana. Dort ist der ausländische Erbe zwar erbberechtigt,
muss aber das ererbte Grundstück innerhalb von 5 Jahren veräußern. In Iowa kann
ein Ausländer kein Agrarland erwerben. Viele Bundesstaaten haben
Investitionseinschränkungen in anderen Bereichen. Es ist daher wichtig, dass jeder Investor
sich vorab genau informiert, ob der jeweilige Bundesstaat in dem er investieren
will, dies auch in der beabsichtigten Form zulässt.
7.
F: Ich besitze ein Arbeitsvisum für die USA.
Habe ich damit beim Immobilienkauf (z.B. steuerliche) Vorteile?
A: Ja. Wenn Sie in den USA das
Aufenthaltsrecht haben und eine Immobilie erwerben, können Sie sich
möglicherweise für eine höhere Fremdfinanzierung qualifizieren als der
Ausländer. In der Regel wird ein Ausländer mindestens 30% Eigenkapital
aufbringen müssen und hat das Problem, sich bei einer lokalen Bank für eine Finanzierung
zu qualifizieren. Wenn Sie dagegen hier einen festen Arbeitsplatz haben und
eine gediegene Kreditwürdigkeit nachweisen, können Sie sich für eine Hypothek
mit weniger als 10% Eigenkapital qualifizieren. Weiterhin kann der hier
Ansässige eine FHA- besicherten Hypotheken beantragen , wobei die finanzierende
Bank eine Rückversicherung hat, dass der Darlehensbetrag der Bank auch bei
Verzug des Schuldners zurückfließt. Das FHA Programm stammt aus der Zeit der
großen Depression von 1930 bis 1940 und hat erneut große Bedeutung bei der
Neu-und Refinanzierung von Häusern, die von der kürzlichen großen Finanzkrise
erfasst sind. Die Darlehen sind zwar der Höhe nach begrenzt, können aber in
bestimmten Metropolen bis zu fast $730,000.00 gewährt werden.
Einen weiteren indirekten steuerlichen
Vorteil hat der in den USA ansässige Ausländer bei der Grundstückssteuer. Im
Gegensatz zum Ausländer kann eine Person mit Aufenthaltsrecht die erworbene
Immobilie zu seinem Heimstättenhaus („Homestead“) erklären. Damit bewirkt er in
Florida, dass die Grundstücksteuern in einem laufenden Jahr nicht mehr als 3%
ansteigen können. Viele Ausländer sind in der Vergangenheit darüber erbost
gewesen, dass die Grundstückssteuern pro Jahr oftmals um weit mehr als 15%
angestiegen sind. Durch den kürzlichen Preisverfall ist zumindest in der
näheren Zukunft nicht mehr damit zu rechnen, dass die Grundstückssteuern sich
so unverhältnismäßig erhöhen wie in der Vergangenheit. Ein „Homestead-Recht“
gibt dem Eigentümer auch das Recht, dass Gläubiger generell nicht in dieses
Haus vollstrecken können, wenn die Schuld nicht im Zusammenhang mit dem Haus
steht.
Zu erwähnen ist auch, dass der in Florida
Ansässige gegenüber dem Ausländer den Vorteil hat, dass bei einem Verkauf der
Immobilie keine Quellenssteuer einbehalten wird. Unter dem FIRPTA Gesetz ist
nämlich ein Käufer einer Immobilie verpflichtet, 10% des Bruttoverkaufspreises
beim Kauf einzubehalten und an die US-Steuerbehörde abzuführen, wenn der
Verkäufer Ausländer ist. Das FIRPTA
Gesetz dient dazu, dass Ausländer beim Verkauf der Grundstücke in den USA auch
die anfallende Kapitalgewinnsteuer zahlen.
8.
F: Ich habe von einem Deutschen eine
Immobilie in Florida gekauft. Nach und nach kommen immer mehr Mängel ans
Tageslicht, aber der Verkäufer rührt sich nicht. Was kann ich unternehmen?
A: Ich befürchte, dass Sie nur beschränkt
etwas gegen den Verkäufer unternehmen können. Grundsätzlich endet nämlich die
vertragliche Beziehung zum Verkäufer mit dem „closing“, also mit der formalen
Eigentumsumschreibung. Man sagt, mit der formalen Übergabe „sterben alle Rechte
unter dem Vertrag“. Wie immer im Recht gibt es aber auch hier Ausnahmen. Wenn
Sie nämlich nachweisen können, dass der Verkäufer und/oder dessen Makler
vorsätzlich oder fahrlässig versteckte Mängel am Haus verschwiegen hat, obwohl
er diese gekannt hat oder hätte kennen müssen und wenn diese Mängel von
erheblicher Natur sind, dann könnten Sie im Klagewege Schadensersatz verlangen.
Um Ihre Rechte in Ihrem spezifischen Fall zu prüfen, sollten sie mit einem
Anwalt sprechen.
9.
F: Wir planen, ein Haus in der Nähe von Miami
bauen zu lassen, haben jedoch auch gehört, dass die Arbeitsmoral der Handwerker
zu wünschen übrig lässt. Wie kann man sich hier am besten absichern?
A: Stellen Sie folgendes sicher:
1. Jede Handwerkerfirma
muss eine Lizenz und eine Versicherung nachweisen;
2. Fragen Sie
nach Referenzen und rufen Sie diese Leute auch an, ob sie mit der Arbeit
zufrieden waren;
3.Stellen Sie
sicher, dass Sie von der Behörde eine Baugenehmigung vorliegen haben; die
Beamten der Baubehörde prüfen nämlich den Baufortschritt und geben eine
Endabnahme. Damit wissen sie, dass der Bau den geltenden Bauvorschriften
entspricht;
4. Schließen Sie
mit dem Bauunternehmer immer einen detaillierten
schriftlichen Vertrag ab, in dem alle Details der Bauarbeiten –
einschließlich des zu verwendenden Materials -
aufgeführt sind. Achten Sie
darauf, möglichst keine sog.”change orders” (Änderungen zum ursprünglichen
Bauauftrag) zu genehmigen. Bauänderungen können viel Geld kosten.
5. Zahlen Sie nur
nach Baufortschritt und stellen Sie dabei sicher, dass der Bauunternehmer Ihnen
nachweist, dass er vor Übergabe der Abschlagszahlung alle Rechnungen der
Subunternehmer bezahlt hat. Auf keinen Fall sollten Sie ihm eine große Geldsumme
vorauszahlen. Nach Baubeendigung halten Sie mindestens 10% der Gesamtkaufsumme
zurück, bis Sie Gelegenheit hatten, den Bau genau zu prüfen.
6. Machen sie
sich mit dem Florida Werkunternehmerpfandrecht vertraut (dem sog. mechanic’s
lien).
Bei einem großen
Bauvertrag sollten Sie unbedingt einen Anwalt einschalten.
10.
F: Wir wohnen in einem Condo und zahlen unser
monatl. Hausgeld regelmäßig. Andere Hausbewohner tun das nicht, nun soll es das
fehlende Geld auf alle Anwohner aufgeteilt und von uns bezahlt werden. Ist das
rechtmäßig?
A: Sie sprechen ein Problem an, das
spezifisch bei Eigentumswohnanlagen auftauchen kann. Gerade jetzt in der
derzeitig schwierigen wirtschaftlichen Lage, gibt es einige Wohnungseigentümer,
die das monatliche Hausgeld nicht mehr auf die Beine bringen können. Für diese
Fälle ist es daher sehr wichtig, dass die Wohnanlage einen gut organisierten
Vorstand der Wohnungseigentümer hat. Wenn ein Eigentümer nämlich das Wohngeld
nicht rechtzeitig zahlt, kann sich die Wohnanlage ein Pfandrecht an seiner
Wohnung eintragen lassen. Dieses Pfandrecht kann dann von der
Hauseigentümergemeinde durch ein Zwangsvollstreckungsverfahren realisiert
werden. Beim Verkauf der Anlage über die Zwangsvollstreckung erhält die
Wohngemeinde dann das rückständige Hausgeld und die im Verfahren verauslagten
Kosten zurück. Dieses Verfahren dauert aber eine gewisse Zeit (wenngleich es
viel schneller ist als in Deutschland). In der Übergangszeit müssen aber
weiterhin die laufenden Betriebskosten für die Wohnanlage beglichen werden. Für
diesen Zeitraum ist es dann durchaus möglich, dass diese Kosten den anderen
Wohnungsinhabern aufgelastet werden. Ganz schlimm kann es werden, wenn eine
Wohnanlage große Reparaturen ausstehend hat und mehrere Wohnungsinhaber in
Konkurs gegangen sind, die sich im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht schnell
oder gar nicht veräußern lassen. Hier müssen dann die anderen
Wohnungseigentümer in den sauren Apfel beißen und diese Kosten anteilmäßig
mittragen.
11.
F: Wir möchten unser Grundstück in Florida an
eine Wohnbaugesellschaft verkaufen. Die Gesellschaft setzt fest, dass 10
Prozent vom Verkaufspreis einbehalten werden, als Zahlung an den International
Revenue Service. Die Rückzahlung dieser 10 Prozent wird uns zugesagt. Ist
dieses Verfahren normal?
A: Ja. Unter dem FIRPTA –Gesetz (Foreign
Investment in Real Property Tax Act) ist jeder Käufer eines Grundstückes
verpflichtet sicherzustellen, ob der Verkäufer in den USA steueransässig ist
oder nicht, d.h. ob er US-Staatsbürger oder Ausländer mit der
Daueraufenthaltsberechtigung ist. Wenn der Verkäufer in seiner eidesstattlichen
Erklärung nicht bestätigen kann, dass er in den USA „Steuerinländer“ ist, muss
der Käufer 10% des Bruttoverkaufspreises als Quellensteuer einbehalten und
innerhalb von 10 Tagen nach der Eigentumsübertragung an die US-Steuerbehörde
abführen. Diese Verpflichtung dient zur Sicherstellung der Zahlung der
eventuell anfallenden Kapitalgewinnsteuer aus dem Immobilienverkauf. Viele
Ausländer haben sich nämlich vor Erlass dieses Gesetzes mit dem Verkaufserlös
ins Ausland abgesetzt und waren dem US-Fiskus nicht mehr greifbar. Der
US-Gesetzgeber hat daher die Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung einer
Quellenssteuer dem Käufer auferlegt.
Wenn der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, haftet er über das
von ihm erworbene Grundstück für die Steuerschuld des Verkäufers. Ebenso können
Makler, Titelversicherungsfirmen und auch Anwälte, die an dieser Transaktion
teilgenommen haben, zur Haftung herangezogen werden. Ist die einbehaltene
Quellensteuer höher als die tatsächlich geschuldete Kapitalgewinnsteuer, kann
der ausländische Verkäufer einen Rückerstattungsantrag bei der US-Steuerbehörde
stellen. Grundsätzlich ist der ausländische Verkäufer verpflichtet, nach dem
Verkauf eine Steuererklärung einzureichen und falls die einbehaltene
Quellensteuer die Steuerschuld nicht abdeckt, muss er den Restbetrag mit seiner
Steuererklärung nachzahlen. In diesem Bereich gibt es viele komplizierte
Fallkonstellationen (wie z.B. wenn Eigentümerin der Immobilie eine
US-Gesellschaft ist, deren Anteile ganz oder teilweise von Ausländern gehalten
werden), die man mit seinem Anwalt oder Steuerberater besprechen sollte.
12.
F: In Deutschland ist ein
Grundeigentümerverein ja eine geradezu selbstverständliche Einrichtung für
Grundstücksbesitzer. Gibt es so etwas auch in Florida?
A: Interessanterweise gibt es in USA und auch
in Florida keine mit den in Deutschland
vergleichbaren Grundeigentümervereinigungen. In den 70er Jahren hatten
sich zahlreiche deutsche Grundeigentümer in dem inzwischen nicht mehr aktiven
„Florida-Club“ zusammengeschlossen, um ihre Interessen gegenüber den
Bauerschließungsfirmen Deltona und General Development wahrzunehmen. Heute gibt
es eine neue Interessengemeinschaft, die allerdings alle deutschen
Grundeigentümer mit Grundeigentum in den USA abdeckt. Die Vereinigung
„Interessengemeinschaft deutscher Grundeigentümer in den USA e.V.“ hat ihren
Sitz in Hamburg und hat die vergleichbare Funktion einer deutschen
Grundeigentümervereinigung. Eigentümer von Florida Immobilien finden dort den
notwendigen Rat und die Unterstützung, die sie von einem deutschen
Grundeigentümerverein gewohnt sind (www.immo-usa.com).
13.
F:
Wir möchten eine Immobilie über eine Immobilienauktion erwerben. Ist es
interessant, als Deutscher ein Haus über eine Gerichtsauktion zu ersteigern?
Was sollte man beachten?
A: In Florida gibt es zwei Arten von
Auktionen – Privatauktionen und öffentliche Auktionen - und jede hat ihre
Besonderheiten, die man im Detail kennen sollte, bevor man an den Auktionen
teilnimmt.
Privatauktionen werden unter
vorveröffentlichten Regeln abgehalten, die der Verkäufer mit der Auktionsfirma
vorher abgesprochen und festgelegt hat. Mit diesen Regeln muss sich der Käufer
genau vertraut machen. Diese Regeln kann man vom Auktionshaus vorab anfordern,
oder sie sind im Auktionskatalog enthalten. Hier ist auch festgehalten, ob die
Versteigerung der Immobilie einen „Reservepreis“ hat oder ob diese ohne
jegliche Reserve versteigert wird. Die Regeln beschreiben auch, welche
Rechtsvorbehalte bei der Versteigerung gelten. In der Regel erhält der
erfolgreiche Ersteigerer lastenfreies Eigentum, gesichert durch eine
Titleversicherung. In der Titleversicherungspolice muss sichergestellt sein,
dass alle Grundstückslasten gelöscht sein werden. Auch sollte der
Kaufinteressent vorab sicherstellen, dass er die Immobilie genau inspiziert und
diese seinen Kaufvorstellungen entspricht. Die meisten Versteigerungen erfolgen
als „Verkauf wie besehen“ und Käufer können sich später nicht mehr auf Mängel
berufen.
Öffentliche Auktionen werden unter
Gerichtsaufsicht abgehalten. Typischerweise liegt der Versteigerung ein Urteil
zugrunde und das Gericht hat die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des
Schuldners angeordnet. Der Erwerb von Immobilien im Wege der
Zwangsvollstreckung kann mit hohen Risiken behaftet sein und der Interessent
muss diese Risiken sorgfältig abwägen. Unerlässlich ist eine „due diligence“,
die am besten über eine Titleversicherung erfolgt. Daraus kann der Käufer
ersehen, welche Belastungen auf dem Grundstück bestehen, und welche Belastungen
noch nach der erfolgreichen Versteigerung verbleiben. Wenn zum Beispiel der
Inhaber einer Hypothek an zweiter Rangstelle die Zwangsvollstreckung betrieben
hat und der Kaufinteressent das höchste Gebot abgegeben hat, dann besteht die
Hypothek an der ersten Rangstelle weiterhin und wird nicht durch die
Versteigerung gelöscht. Das Problem diese wichtigen Informationen immer vorab
zu haben, liegt letztendlich bei den Kosten. Denn jede Auskunft über den
Belastungszustand einer Immobilie kostet Geld und Zeit, ohne dass man vorab
wissen kann, ob man dann auch der erfolgreiche Bieter an dieser Immobilie ist.
Aber nicht nur die Grundbuchsuche ist wichtig, um bestehende Belastungen
herauszufinden; genauso wichtig ist die Besichtigung des Objekts. Viele erboste
Schuldner haben in anhängigen Zwangsvollstreckungsverfahren das Objekt
randaliert, bevor sie ausgezogen sind und ganze Küchen oder Badeeinrichtungen
von den Wänden gerissen. Hier muss der Auktionsbieter wissen, welche
Reparaturarbeiten auf ihn zukommen.
Derzeit sind auf dem Immobilienmarkt
Zwangsvollstreckungen wegen Nichtzahlung der Hypotheken sehr häufig. Bei diesen
Zwangsvollstreckungen gibt es natürlich gute „Schnäppchen“, aber auch Fallen,
auf die man achten muss. Zu den Problemen zählen inkorrekt durchgeführte
Prozess-und Zwangsvollstreckungsverfahren, nicht kündbare Mieter auf den
Grundstücken, Konkursverfahren des früheren Eigentümers unmittelbar nach dem
Zwangsvollstreckungsverfahren, Nichtbeachtung der Ansprüche des früheren
Eigentümers auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und vieles andere.
Banken, die momentan vor einer Flut von Vollstreckungsverfahren stehen, begehen
leicht Formfehler, die dann dem Ersteigerer zum Verhängnis werden können, wenn
dieser sich nicht vorher vollumfänglich informiert und abgesichert hat.
14.
F: Wird beim Kauf einer Immobile eine
Grunderwerbsteuer fällig? Oder wird eine jährliche Grundsteuer verlangt?
A: Beim Kauf einer Immobilie erhebt der
Bundesstaat Florida eine dem deutschen Recht vergleichbare Grunderwerbssteuer
und nennt diese die „Dokumentenstempelsteuer“. Da Florida von ihren Bürgern
keine Einkommenssteuer erhebt, ist dieses Einkommen ein wichtiger Bestandteil
für den Haushalt des Bundesstaates. Diese Steuer wird nur einmal beim Kauf oder
dem Verkauf oder einer Refinanzierung erhoben.bei
Je nach Struktur des Kaufgeschäftes bezahlen
Käufer und Verkäufer diese Dokumentenstempelsteuer, aber in unterschiedlicher
Höhe. Der Verkäufer muss pro $100 Verkaufspreis 0 .70 cents an Steuern
abführen, also bei einem Verkaufspreis von $100,000 zahlt er $700.00 an
Dokumentenstempelsteuern. Wenn der Käufer eine Fremdfinanzierung aufnimmt, muss
er pro $100 Fremdfinanzierung eine Steuer von 0.35 an den Staat zahlen, also
bei einer Fremdfinanzierung von $80,000 muss er dem Staat die Summe von $280.00
zahlen. Die Dokumentenstempelsteuer wird auf den Urkunden (Deed und
Schuldschein) vermerkt. Käufer und Verkäufer können natürlich vereinbaren, dass
die Steuer nur von einem der beiden gezahlt wird.
Neben der Grunderwerbssteuer gibt es
zusätzlich die Grundsteuer. Diese Steuer wird nicht vom Bundesstaat, sondern
von den Landkreisen erhoben und dient dazu, die Haushalte der Landkreise zu
finanzieren. Diese Steuer fällt jährlich an (im November eines Jahres für das
zurückliegende Jahr) und kann zwischen 1.5 % bis zu 3 % des vom Landkreis
festgesetzten Marktwertes ausmachen. Dies ist ein erheblicher Betrag, den die
Eigentümer eines Grundstückes jedes Jahr aufbringen müssen. Mit diesem Betrag
werden Schulen, Feuerwehr, Polizei, Gemeindestraßen und viele andere
Gemeindeaufgaben gezahlt. Im September werden sogenannte vorläufige
Grundsteuerbescheide an die Eigentümer geschickt, gegen die man nur innerhalb
kurzer Zeit Berufung einlegen kann.
Personen, die in Florida ihren Hauptwohnsitz
haben, können bezüglich des Hauptwohnsitzes nur mit maximal 3% Erhöhung zum
Vorjahr belastet werden; bei allen anderen ist die jährliche Erhöhung zur
Vorjahressteuer auf 10 % beschränkt.
15.
F: Wie kann ein richtiger Marktwert in einer
Condo-Wohnanlage geschätzt werden, wenn über 40% aller Eigentümer ihr Wohngeld
nicht zahlen und keine Bank mehr finanzieren will, wodurch keine Käufe bzw.
Verkäufe mehr getätigt werden. Wie kann sich die Situation wieder normalisieren
bzw. was kann man als Eigentümer machen?
A: Eine sehr schwierige Situation, in der
sich heute leider nicht wenige Wohnungseigentümer befinden. In der
geschilderten Situation ist es in der Tat sehr schwierig, einen reellen
Marktwert für die Eigentumswohnung festzustellen. Neben den typischen
Berechnungen für den Marktwert, die professionelle Schätzer schon immer zur
Wertfestsetzung herangezogen haben, sind heute auch weitere Fakten zur
Bewertung einer Immobilie wichtig geworden. Zusätzliche Preisindikatoren sind
heute idR der Verkaufspreis von Wohnungen unter „Short Sales“ (bei der der
Verkäufer mit Zustimmung der finanzierenden Bank, die Wohnung unter dem
bankfinanzierten Kaufpreis verkauft) , oder der Verkaufspreis aus vor Kurzem
betriebenen Zwangsvollsteckungsverkäufen. Käufe unter „Short Sales“ und unter
Zwangsvollstreckungsverkäufen sind in der Regel Barkäufe und stellen somit den
derzeitigen Marktwert dar. Dieser ist heute niedriger, als die Preise, die die
bestehenden Eigentümer seinerzeit gezahlt haben. Sobald die Banken aber wieder
bereit sind, Immobilienkäufe unter erleichterten Bedingungen zu finanzieren,
sollten sich die Immobilienpreise stabilisieren und wieder ansteigen,
insbesondere wenn wieder genügend Nachfrage vorhanden ist.
Was kann der betroffene Eigentümer in der
obigen Situation machen?
Wichtig ist, dass die Eigentümer Druck auf
ihre Eigentümervereinigung ausüben und bewirken, dass die Satzung der
Eigentümergemeinschaft auch durchgesetzt wird und falls Bestimmungen zum Schutz
der Gemeinschaft nicht umfassend genug vorhanden sind, diese in einem formalen
Verfahren zu erlassen. Dann kann Folgendes bewirkt werden:
- Die
„Condominium Assocation“ kann sich wegen des unbezahlten Wohngeldes ein
Pfandrecht auf die Wohnung eintragen lassen und gegebenenfalls dann die
Zwangsvollstreckung betreiben;
- Bei
vermieteten Wohnungen, kann die „Condominium Association“ bei Gericht den
Antrag stellen, dass der Mietzins vom Vermieter direkt an einen
gerichtlich bestellten Verwalter einzuzahlen ist, der den Mietzins zu
Gunsten der Association verwaltet;
- Bei mehreren
„zahlungssäumigen“ Eigentümern kann ein Sammelverfahren bei Gericht
eingereicht werden, um Kosten und Zeit zu ersparen;
- Bei dem
angesetzten Zwangsvollstreckungsverfahren kann die Condominium Association
bis zu dem geschuldeten Betrag mitbieten, der dann alle angelaufenen
Nebenkosten mitenthält;
- Wenn ein
Dritter bei dem Zwangsvollstreckungsverfahren der erfolgreiche Bieter ist,
erhält die Association sämtliche geschuldeten Wohngelder von diesem
direkt;
- Wenn keiner
das Angebot der Association überbietet, wird die Association Eigentümer
der Wohnung und kann dann diese zu einem Profit vermieten und später
verkaufen;
16.
F: Mein Vater hat vor 15 Jahren ein Haus in
Florida gekauft (damaliger Wert 50000 Dollar) und als Eigentümer sowohl sich
selbst als auch meine Mutter und mich als einziges Kind eintragen lassen. Meine
Eltern können aus Altergründen nicht mehr nach Florida. Ist es richtig, dass
ich im Fall des Todes meiner Eltern Alleineigentümer der Immobilie werde, ohne
dass eine Vererbung im eigentlichen Sinne stattfindet? Oder müssen meine Eltern
hier noch etwas unternehmen?
A: Es scheint so, dass Ihr Vater gut
vorgesorgt hat. Ich gehe davon aus, dass ihr Vater bei dem Erwerb alle drei
Personen in der Rechtsform „Joint tenants with right of survivorship“
eingetragen hat. Wenn dies der Fall ist, dann muss beim Tod des Vaters in der
Tat nur eine Todesurkunde im Register eingetragen werden und es ist kein
formales Nachlassverfahren erforderlich. Das Eigentum geht dann automatisch
„außerhalb des Nachlasses“ des Verstorbenen direkt auf die in der
Erwerbsurkunde genannten Personen über. Sollte ihr Vater diese Rechtsform nicht
gewählt haben und alle drei Personen als „Tenants in Common“ eingetragen haben,
dann ist allerdings ein formales Nachlassverfahren erforderlich, damit das
Eigentum im Nachlass des Vaters (1/3 Miteigentumsanteil) auf die Erben seines
Nachlasses übergehen. Bei dieser Konstellation darf man aber nicht vergessen, dass
für den Verstorbenen eine Nachlasssteuererklärung in den USA eingereicht wird.
Florida erhebt keine Erbschaftssteuern, aber die USA erhebt auf Bundesebene
eine Nachlasssteuer. Da ihr Vater deutscher Staatsangehöriger ist, wird das
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland zur Anwendung kommen und es kommt
ein hoher Freibetrag in Abzug, bevor eine Steuer anfällt. Die Berechnungsformel
ist kompliziert und kann nur nach Abwägung aller Faktoren genau beziffert
werden. In Ihrem Fall scheint aber keine Nachlasssteuer anzufallen. Für das
Jahr 2009 besteht ein Freibetrag von $3,500.000, wobei jedoch US-und weltweites
Vermögen über eine Berechnungsformel anteilig berücksichtigt wird.
17.
F: Ich habe gehört, dass man beim Kauf einer
Immobilie als Ausländer in Florida nur das Haus erwirbt aber nicht das
Grundstück. Ist das richtig? Gibt es für ausländische Käufer Einschränkungen im
amerikanischen Immobilienrecht ?
A: Ihre Information ist falsch. Ausländer
unterliegen in Florida keinerlei Beschränkungen, Immobilien zu erwerben. Bei
einem Kauf erwerben Sie nicht nur das Haus, sondern auch das zugrunde liegende
Grundstück. Bei manchen Grundstücken kann natürlich durch Vertrag z.B. nur das
Land verkauft werden und die darauf liegenden Gebäude werden dann verpachtet. Dies
ist aber auch unter deutschem Recht eine denkbare Konstruktion des
Eigentumserwerbs. In manchen anderen Bundesstaaten der USA ist der Erwerb von
bestimmten Grundstücken beschränkt ( so z.B. Agrarland, oder Schürfrechte, oder
der Erwerb von Immobilien die dem Bund gehören – wie Nationalparks und
ähnliches). Für die meisten typischen Investoren treffen diese Beschränkungen
aber nicht zu.
18.
F: Was genau versteht man unter einem
Land-Trust?
A: Der Florida Land Trust ist eine Rechtsform
des angelsächsischen Trusts, den es schon seit vielen hundert Jahren gibt und
der seinen Ursprung im englischen Recht hat. In der Regel besteht der Trust aus
einem Dreipersonenverhältnis: der Errichter des Trust (Settlor) schliesst mit
dem Verwalter (Trustee) einen Vertrag, wonach sich dieser verpflichtet, das ihm
übereignete Vermögen zugunsten Dritter, der vom Errichter bezeichneten
Begünstigten (Beneficiaries), zu verwalten. Grundsätzlich kann der Errichter
sich auch selbst als Begünstigten einsetzen. Die Besonderheiten des Trust ist
der ihm zugrunde liegende, dem deutschen Recht fremde Eigentumsdualismus,
demzufolge der Trustee formalrechtlicher Eigentümer des ihm übertragenen
Vermögens wird, während er hinsichtlich der Verwaltung und Verwendung desselben
durch das „billige Recht“ (Equity) zugunsten der Begünstigten streng gebunden
ist. Zwar hat der Trust Ähnlichkeiten zu verschiedenen deutschen
Rechtsinstituten, so findet sich nie eine genaue Entsprechung. Mangels eigener
Rechtspersönlichkeit ist der Trust insbesondere auch nicht mit einer Stiftung
vergleichbar.
19.
F: Im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf
liest man immer wieder von einer Title Company? Worum genau handelt es sich bei
einer Title Company?
A: Die Titelversicherungsgesellschaft ist
eine private Versicherung, die dem Versicherten einen Schadensersatzanspruch
gegenüber der Versicherung gibt, wenn das Eigentum nicht den Rechtsbestand hat,
der in der Versicherungspolice aufgeführt ist. Die Funktion des Grundbuches in
Deutschland und den USA ist nämlich nur dem Namen nach gleich. Während das
Grundbuch in Deutschland den sog. konstitutiven
Charakter hat (d.h. allein mit der Eintragung wird die Rechtsposition des
Eingetragenen begründet), hat es in Amerika nur deklaratorischen Charakter (d.h. es teilt nur mit, dass ein
eingetragenes Recht zugunsten der genannten Person besteht). Entscheidend ist
bei dieser Unterscheidung, dass in der BRD der gute Glaube an die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuches gewährleistet wird, während in den USA
insbesondere die Vollständigkeit nicht garantiert wird. Folglich kann es dort
Personen geben, die „außerhalb“ des Grundbuches Rechte (einschließlich Eigentum)
erworben haben, die für den eingetragenen Eigentümer zu bösen Überraschungen
führen können. Das ist in Deutschland ausgeschlossen. Zur Erreichung einer
größtmöglichen Rechtssicherheit und zur Vermeidung dieser unangenehmen
Überraschung versichert man sich üblicherweise durch die sog.“Title Insurance“
(= Rechtsmängelversicherung).
Warum ist es
wichtig,
eine Titelversicherung abzuschliessen?
Bevor es zu der
Eigentumsübertragung kommt, ist es wichtig festzustellen, ob das gekaufte
Objekt frei von Rechtsmängeln ist. Das beinhaltet im wesentlichen, dass der
Verkäufer auch wirklich der Eigentümer bzw. zumindest ein zur Veräußerung Befugter
ist und das Objekt frei von Lasten ist. Diese Prüfung übernimmt traditionsgemäß
der Rechtsanwalt. Damit aber auch eine starke finanzielle Absicherung erreicht
wird, wird der Käufer gut beraten sein, zusätzlich eine Rechtsmängelversicherung
zu seinen Gunsten mit einer Title Company abzuschließen.
Diese stellt zusammen
mit dem Anwalt Nachforschungen über die rechtlichen Verhältnisse der Immobilie
an (sogenannte Title Search), welche
eine Durchforstung öffentlicher Register nach den vorangegangenen Eigentümern,
früheren Übertragungsurkunden (Deeds),
eingetragenen Belastungen (Hypotheken), Zwangsversteigerungen, anhängigen
Gerichtsverfahren und Urteilen, darunter insbesondere Nachlass- und
Scheidungsverfahren beinhaltet, aber auch steuer- und baurechtliche Aspekte und
andere rechtlich relevante Umstände umfasst, welche mit der Immobilie in
Zusammenhang stehen.
Einige Beispiele
für mögliche Mängel:
- Verlorene oder gefälschte Übertragungsurkunden (Deeds)
- Ansprüche eines übergangenen Erben (es gibt keinen
gutgläubigen Erwerb);
- Der Verkäufer gibt sich für jemand anderen aus;
- Verwechslung von Personen aufgrund von Namensgleichheit
- Eine verheiratete Person gibt sich als ledig aus und ist
in Wahrheit verheiratet
- Urkunden / Verträge wurden von Unmündigen (entweder aus
Altersgründen oder aufgrund psychischer Krankheiten bzw. Behinderungen) oder
Minderjährigen unterzeichnet;
- falsche
rechtliche Beschreibung der Immobilie.
Bringt diese
Nachforschung irgendwelche Mängel ans Tageslicht, welche einem mangelfreien
Titel entgegenstehen, wird der Verkäufer diese Mängel vor dem „Closing“ beheben
müssen.
Selbst bei einer
sorgfältig durchgeführten Titelnachforschung kann es aber vorkommen, dass
bestimmte „versteckte Mängel“ nicht zum Vorschein kommen.
Die Title
Insurance deckt auch versteckte Rechtsmängel ab, die bis zum „Closing“ nicht
behoben wurden. Sie deckt dabei
hauptsächlich zwei Fälle ab: Bestreitet jemand die Rechtmäßigkeit des Titels
und erhebt Ansprüche, dann muss die Title Company den Versicherten in einem
Rechtsstreit verteidigen, ohne dass ihm dabei Kosten entstehen.
Verlieren der
Versicherte aufgrund eines Defektes, welcher nicht behoben werden kann seine
Rechtsstellung als uneingeschränkter Eigentümer, erhält er seinen finanziellen
Schaden erstattet, wenn auch die Versicherung ihm nicht die Stellung als
Eigentümer verschaffen kann. Der Schadensersatz ist jedoch begrenzt bis zur
Höhe des Wertes der Versicherungspolice. Da der Wert der Police sich nach dem
Kaufpreis oder dem Marktwert der Immobilie bemisst, ist in aller Regel der Großteil
eines möglichen Schadens abgedeckt. Für die Title Insurance Prämie ist ein
einmaliger Betrag zu bezahlen, der beim Abschluss fällig ist. Die Versicherung
wirkt nur für den in der Police aufgeführten Versicherten, aber für alle
Zukunft, auch nach Verkauf des Hauses oder Grundstückes.
WICHTIG: Ein Laie und
insbesondere ein Ausländer kann die komplizierte Versicherungspolice mit den
darin aufgeführten Versicherungsausschlüssen nicht oder nur selten vollständig
und umfassend verstehen. Auch wird jede Title Versicherungsfirma ihr eigenes
Risikos mindern wollen und Versicherungsausschlüsse aufführen, die eigentlich
nicht ausgeschossen werden sollten. Der Abschluss der Versicherungspolice
sollte daher immer in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt erfolgen, der nur
ihre Interessen vertritt.
20.
F: Was genau versteht man unter einem
Mietkauf?
A: Im Grundstücksrecht ist der Mietkauf
(„Lease With Option to Buy“ oder auch einfach „Lease Option“, manchmal auch
inkorrekt „Rent to Buy“genannt) ein Mietvertrag verbunden mit einem
Optionsrecht an den Mieter/Käufer, die Immobilie innerhalb einer bestimmten
Frist durch einseitige Erklärung zu einem vorab bestimmten Kaufpreis zu
erwerben. In vielen Fällen sieht der Mietkaufvertrag vor, dass der gezahlte
Mietzins dem Kaufpreis angerechnet wird. Solange das Optionsrecht nicht
ausgeübt ist, findet auf den Vertrag Mietrecht Anwendung. Nach Abgabe der
Optionserklärung gelten dann Kaufrechtsbestimmungen. Neben dem Mietzins zahlt
der Mieter bei Abschluss des Vertrages einen frei auszuhandelnden Optionspreis.
Wenn er dann die Option nicht ausübt, verfällt die Optionszahlung an den
Vermieter/Verkäufer.
Gerade während der derzeitigen Immobilien-und
Bankenkrise findet der Mietkauf bei potenziellen Käufern und Verkäufern neues
Interesse. Die neuerdings hohen Anforderungen, die Banken an eine Finanzierung
stellen, veranlassen viele Kaufinteressenten über den Weg des Mietkaufs doch an
die Traumimmobilie zu kommen. Innerhalb des Optionszeitraumes hat der
Kaufinteressent die Zeit, die erfoderliche Fremdfinanzierung zu arrangieren,
oder seinen eventuell „schwachen“ Kredit
zu verbessern, oder aber eine hoffentlich eintretende Erleichterung der
Bankenkreditvergabe abzuwarten, ohne dabei das Risiko eines bindenden
Kaufvertrages zu tragen.
Die Antworten auf die hier gestellten Fragen stellen keine umfassende
anwaltliche Beratung dar. Jeder Einzelfall muss unter Abwägung aller Umstände
getrennt beurteilt werden. Es wird deshalb angeraten, dass Sie Ihren
spezifischen Fall mit einem Anwalt Ihres Vertrauens besprechen.
21.
Frage: Worin liegen die Vorteile des Eigentums
über eine US-Personen- oder US-Kapitalgesellschaft gegenüber dem Eigentum im
eigenen Namen?
A: Alle Dinge im Leben haben Vor-und Nachteile. Dies trifft auch auf die
verschiedensten Formen des Immobilienerwerbes zu. Wer vor der Frage steht,
welche Rechtsform in einem bestimmten Fall für den Erwerb eines Grundstückes
die Günstigste, muss alle Pro und Contras sorgfältig abwägen. Hier einige wichtige Gesichtspunkte: Der
Erwerb der Immobilie im eigenen Namen
hat derzeitig noch den Vorteil, dass beim Verkauf der Immobilie der Gewinn mit
einer relativ niedrigen Kapitalgewinnsteuer von 15% belegt wird. Vorsicht! Falls
die Immobilie bereits innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Erwerb veräußert
wird, können bis zu 35% Steuern auf dem erzielten Gewinn anfallen. Unter der
Obama Regierung ist auch zu erwarten, dass die Kapitalgewinnsteuer erhöht wird.
Weiterhin ist von Vorteil, dass nach dem Erwerb keine weiteren Kosten für eine
eventuelle Firmenverwaltung aufgewendet werden müssen. Von Nachteil ist die
persönliche Haftung, denen Eigentümer ausgesetzt sind und die sich auf das
gesamte Vermögen des Eigentümers erstrecken. Dies kann bei schweren Unfällen am
Haus katastrophale Auswirkungen haben. Das Risiko kann man aber durch den
Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung eingrenzen.
Ein weiterer Nachteil entsteht beim Tod des Eigentümers. Dann nämlich ist in
Florida ein teures Nachlassverfahren erforderlich,
Der Vorteil des Erwerbs der Immobilie über eine Personengesellschaft und
auch Kapitalgesellschaft liegt eindeutig in der Haftungsbeschränkung auf das
Vermögen der Gesellschaft. Auch ist beim Tod des Aktieninhabers einer
Kapital-oder Personengesellschaft kein Nachlass in Florida erforderlich, weil
die Aktien bzw. Firmenanteile als bewegliches Vermögen gelten, das nach dem
Domizil des Erblassers beurteilt wird. Der Nachteil liegt aber bei der
Veräußerung der Immobilie durch eine Kapitalgesellschaft. Dann fallen nämlich
normale Köperschaftsteuern auf den erwirtschafteten Gewinn an, die bis zu 35%
Bundessteuern und weitere 5% Florida Steuern betragen können. Bei einer
Personengesellschaft (z.B. eine LLC), deren Anteile nur von einer Person
gehalten sind, sind die Vorteile der beschränkten Haftung und der niedrigeren
Besteuerung vereint. Ein wichtiger Nachteil sind die laufenden
Verwaltungskosten, die man für eine Gesellschaft im Jahr aufwenden muss. Der
Erwerber sollte sich vorab mit einem Anwalt über die für ihn geeignetste
Rechtsform des Erwerbs ausführlich sprechen und dann entscheiden, welche
Kriterien in seinem spezifischen Fall die wichtigsten sind.
Auch ist bei diesem Gespräch der Erwerb über einen Trust, einen Landtrust,
eine Mischform wie z.B. eine „Foreign Reverse Hybrid“(z.B. eine GmbH und Co.KG)
oder aber eine sog. „Off-shore Firma“ zu diskutieren. Die zwei zuletzt
genannten komplizierten Rechtsformen sind typischerweise am geeignetsten für
hohe und gewerbliche Investitionen.
A: Die „Acceleration Clause“
ist unter deutschem Recht vergleichbar mit einer Vorfälligkeitsklausel.
Typischerweise wird diese Klausel in Schuldscheinen, bei Hypothekenverträgen,
Mietverträgen und Ähnlichem verwendet. Die Klausel tritt bei Verzug durch einen
Vertragspartner in Kraft und bewirkt, dass bei Verzug, die gesamte ausstehende
Schuld sofort zur Zahlung fällig wird. So etwa ist bei Verzug einer zu
leistenden Teilzahlung unter einem Schuldschein, die gesamte Summe sofort in
voller Höhe fällig und kann entsprechend eingeklagt werden, ebenso wird bei
Verzug bei einer Hypothek, die gesamte ausstehende Hypothek fällig, was der
Gläubiger dann in dem Zwangsvollstreckungsverfahren geltend machen kann. Bei
Verzug einer Mietzinszahlung ist dann der gesamte unter dem Vertrag noch ausstehende
Mietzins zur Zahlung fällig gestellt.
23.
Frage: Muss in Florida ein Kaufvertrag über eine Immobilie notariell beglaubigt werden? Und wie ist das beim Closing?
A: Ganz im Gegensatz zum
deutschen Recht ist bei der Vertragserrichtung eines Kaufvertrages einer
Immobilie die Einschaltung eines Notars im deutschen Sinne nicht erforderlich.
Ein vom Makler vorgelegter Standardvertrag wird bereits dann bindend, wenn
dieser von Käufer und Verkäufer unterschrieben ist. Viele deutsche Käufer
denken, dass es sich dabei nur um einen unverbindlichen Vorvertrag handelt und
merken dann erst zu spät, dass man sich über alle Vertragspunkte bereits
bindend geeinigt hat. Es ist daher wichtig, dass man sich vorab von einem
Anwalt über alle wichtigen Vertragspunkte berät und dieser sicherstellt, dass
diese Punkte auch im Vertrag aufgeführt sind. Es ist auch wichtig zu wissen,
dass ein Florida Notar nicht die Funktion eines deutschen Notars hat. Jede unbescholtene
Person kann in Florida Notar werden und es wird keine juristische Ausbildung
benötigt. Die Funktion des Notars ist lediglich darauf beschränkt, die
geleistete Unterschrift einer vor ihm erschienenen Person zu bestätigen. Eine
Beurkundung mit entsprechender Belehrung, wie man dies aus Deutschland kennt,
ist hier unbekannt. Diese Funktion übernimmt ausschließlich der Rechtsanwalt in
Florida.
Frage: Habe ich Vorteile beim Immobilienkauf in den USA, wenn ich bereits eine amerikanische "Credit History" besitze? Wie kann ich die aufbauen?
A: Die positive Prüfung des
Kredithintergrundes einer Person, die von einer lokalen Bank eine
Fremdfinanzierung benötigt, ist der Ausgangspunkt der Gewährung einer
Kaufpreisfinanzierung durch eine Bank oder ein Kreditinstitut. Wer keine
„Credit History“ hat, wird nur bei hoher Eigenkapitalbereitstellung eine
Bankfinanzierung erhalten. Es ist leider zeitaufwendig in den USA die
Kreditwürdigkeit aufzubauen. Ein Weg ist über eine US-Bank, wo Sie ein Konto
einrichten. Beantragen Sie bei dieser eine Bankkarte (z.B. VISA). Die Bank
sichert man ab, indem man einen bestimmten Geldbetrag bindend als Sicherheit
hinterlegt. Dieser Betrag liegt etwas höher, als die Kreditobergrenze auf der
Karte. Dann benutzt man die Karte regelmäßig und zahlt sorgfältig am Monatsende
sofort alle Kreditkartenrechnungen an die Bank. Diese meldet die regelmäßige Rückzahlung
über Zeit an die drei großen Kreditüberwachungsinstitute in den USA ( Experian,
Equifax und Trans Union). Nach einigen Monaten erhält man dann von anderen
Kreditkartenunternehmen eine Einladung, deren Kreditkarte zu nutzen.
Frage: Wir wollen ein Ferienhaus kaufen in
Florida. Welche wichtigen Klauseln müssen unbedingt im Kaufvertrag stehen?
Alle Verträge zum Kauf
einer Immobilie müssen in Schriftform erfolgen. Hierzu werden in Florida üblicherweise
Formvertraege benutzt, die von der Anwaltskammer oder den verschiedenen
Maklerverbänden erstellt sind. Im Gegensatz zu Deutschland sind diese Verträge
sehr umfangreich und detailliert, weil unter US-Recht nicht im Vertrag erfasste
Vertragspunkte nicht durch gesetzliche Auslegungen ersetzt werden können. Daher
sollten alle erdenklichen Vertragssituationen in einem Vertrag geregelt sein.
Ich kann daher nur zu den wichtigsten Punkten kurz Stellung nehmen und rate
allen deutschen Kaufinteressenten dringend an, den Kaufvertrag ausführlich mit
einem Anwalt zu besprechen.
Zu aller erst sollten sich ausländische Käufer
einer Immobilie in Florida darüber informieren, wer der eingetragene Eigentümer
werden sollte. Hier gibt es diverse Möglichkeiten mit unterschiedlichen
steuerlichen, als auch irgendwann auch erbrechtlichen Folgen. Diese Beatung kann
nur ein Rechtsanwalt übernehmen, da es sehr spezifisch auf die jeweilige
Situation des Käufers ankommt.
Wichtig ist ebenfalls,
was passiert, wenn eine Partei in Verzug gerät, oder vertragsbrüchig wird.
Oftmals sind unter dem Vertrag hohe Vertragsstrafen zu zahlen, die bei falscher
Einschätzung finanziell sehr schmerzhaft sein können.
Alle weiteren Klauseln
sollten genaustens gelesen und nur unterzeichnet werden, wenn Sie deren Inhalt
und Konsequenzen auch wirklich verstanden haben und damit auch einverstanden
sind.
Die Beantwortung ist so nicht abschliessend und vollständig. Es kommt immer auf die Immobilie und auch auf die persönliche Situation der Käufer sowie auf alle weiteren Umstände des speziellen Einzelfalles an.
26.
Beim Verkauf einer Immobilie durch einen Ausländer wird eine Abzugssteuer in
Höhe von 10% des Bruttoverkaufspreises erhoben. Dieses Gesetz (FIRPTA) wurde
bereits 1980 eingeführt, weil unzählige Ausländer die Kapitalgewinnsteuer nicht
abgeführt hatten. Diese Quellensteuer muss vom Käufer (oder dessen Vertreter
wie Anwalt oder Title Company) abgeführt werden. Die Kapitalgewinnsteuer
beträgt derzeit 15%.
Es gibt aber Ausnahmen von dieser Quellenssteuer.
Wenn der Käufer, der die Immobilie von Ihnen erwirbt die Absicht hat, die
Wohnung zu seinem Hauptwohnsitz zu nehmen und der Verkaufspreis $300,000.00
nicht übersteigt, dann muss der Käufer von Ihnen keine Quellensteuer
einbehalten. Hauptwohnsitz im Sinne des Gesetzes bedeutet, dass der Käufer die
feste Absicht hat, innerhalb der 12 Monate nach dem Erwerb die Wohnung
mindestens zu 50% der gesamt genutzten Zeit, selbst zu nutzen.
Sie haben auch die Möglichkeit, eine
Steuererklärung von Ihrem Steuerberater oder Anwalt bereits vor der formalen
Übertragung einzureichen. Die Steuerbehörde stellt dann in einem Bescheid fest,
wie hoch die Steuerschuld ist.
Der Kapitalgewinn berechnet sich wie folgt:
Verkaufspreis abzüglich Verkaufskosten (wie Maklerkommission, Anwaltsgebühren, Steuerberatergebühren, Kosten der Eintragung usw. und abzüglich wertsteigender Investitionen wie etwa neues Dach, Schwimmbad, Einbauschränke, Bootsanlage usw., und abzüglich ursprünglicher Kaufpreis inklusive der Kaufnebenkosten. Der verbleibende Betrag ist der Nettokapitalgewinn, der derzeitig mit 15% besteuert wird.
Frage: Wie hoch sind die Kosten für einen
Rechtsanwalt bei einem Hauskauf? Wie lange dauert die Kaufangelegenheit bis zum
Closing in etwa? Ist es ratsam, eine
Rechtstitelversicherung zu machen?"
Die Rechtsanwaltsgebühren
werden in der Regel frei ausgehandelt. Viele Anwälte berechnen Ihre Arbeitszeit
nach Stundensatz. In Grundstücksangelegenheiten können aber durchaus auch
Festgebühren vereinbart werden. Dann bemisst sich die Gebühr nach einem
Prozentsatz vom Kaufpreis, der zwischen 0.75% bis 1.5% des Kaufpreises rangieren
kann. Es ist wichtig zu verstehen, dass gerade Ausländer besondere Bedürfnisse
beim Immobilienkauf haben. Die Aufklärung
eines Vorganges in einem dem Ausländer unbekannten Rechtssystem und entsprechende
steuerliche Beratung sind von enormer Bedeutung. Dieser zusätzliche
Kostenaufwand ist aber gut angelegtes Geld, weil gerade Ausländer bei richtiger
Beratung in der Zukunft unnötige Kosten ( z.B. bei der Nachlassabwicklung) und
Steuern (durch Anwendung des DBA Deutschland/USA) vermeiden können.
Die Zeitspanne zwischen
Vertragsunterzeichnung und formaler Umschreibung („Closing“) liegt
typischerweise bei mindestens 4-5 Wochen. Nach Vertragsunterzeichnung muss der
Anwalt u.a. das Grundbuch überprüfen, von Banken bindende Zusagen über ausstehende
Hypothekensalden einholen, bei Gemeinden und Hauseigentümervereinigungen
Erklärungen über ausstehende Veranlagungen oder noch anhängige
Baugenehmigungsverfahren einholen. Diese Arbeit nimmt viel Zeit in Anspruch.
Der Abschluss einer Rechtstitelversicherung ist unbedingt anzuraten. In Deutschland ist die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuches grundsätzlich gewährleistet (Par. 892 BGB), während in den USA die Vollständigkeit nicht garantiert wird. Folglich kann es dort Personen geben, die „außerhalb“ des Grundbuches Rechte (einschließlich Eigentum) erworben haben, die zu bösen Überraschungen führen können. Das ist in Deutschland ausgeschlossen. Zur Erreichung einer größtmöglichen Rechtssicherheit und zur Vermeidung dieser unangenehmen Überraschungen versichert man sich üblicherweise durch die sog. Title Insurance“ (= Rechtsmängelversicherung).
Frage: Wir sind künftig jedes
Jahr 3 Monate in Florida, haben Mieteinkünfte, die wir bisher "nur"
mit den Formularen 1040NR, 4562 und Schedule E angegeben habe, da wir nur max.
3 Wochen dort waren. Ist das weiterhin so okay?
A: Mieteinkünfte, die in den USA erwirtschaftet werden,
sind grundsätzlich in den USA steuerpflichtig. Der US-Steuerpflichtige erklärt
dieses Einkommen auf den Formularen 1040, 4562 und auf Schedule E. Der für
US-Steuerzwecke nicht in den USA
ansässige Ausländer erklärt dieses Einkommen auf dem Formular 1040 NR. (NR
steht für „Non-Resident“). Sie haben daher richtig das Einkommen auf den
Formularen 1040 NR, 4562 und Schedule E deklariert. Bei längerem Aufenthalt in
den USA kann sich die Meldepflicht des Ausländers jedoch auf das Formblatt 1040
erstrecken. Hierzu wendet der Gesetzgeber zwei Berechnungsmethoden an. Wenn Sie
Inhaber der „Green Card“ sind, sind Sie verpflichtet, Formblatt 1040 zu verwenden
und müssen ihr gesamtes weltweites Einkommen anmelden. Hält sich ein Ausländer jedoch
weniger als 183 Tage im Jahr in den USA auf, gilt er in den USA nur beschränkt
steuerpflichtig und muss daher nur das in den USA erwirtschaftete Einkommen auf
Formblatt 1040 NR melden. Die Berechnung der 183 Tage Regel (auch „substantial
presence test“ genannt), hat der Gesetzgeber jedoch verzwickt gestaltet. Man
berechnet die Tage des Aufenthaltes in einem gegebenen Steuerjahr, addiert 1/3
der Aufenthaltstage vom Jahr zuvor und 1/6 der Aufenthaltstage vom zweiten Jahr
zuvor. Wenn alle 3 Zahlen 183 Tage oder mehr ergeben, ist man mit seinem
weltweiten Einkommen in den USA steuerpflichtig. Aber auch hiervon gibt es wieder eine Ausnahme: Wer
unter der Formel weniger als 183Tage in
den USA ist und zu einem anderen Steuerland eine engere wirtschaftlichere
Beziehung hat als zu den USA (sog. „closer connection“ ), muss nur das in den
USA erwirtschaftete Einkommen auf Formblatt 1040 melden. Dies Ausnahme muss der
Steuerzahler auf Formblatt 8840 bei der Steuerbehörde beantragen.
Da Sie auch bei einem Aufenthalt von 3 Monaten rechnerisch
nicht uber die 183 Tage Regelung hinauskommen, werden Sie auch weiterhin als
Ausländer für US-Steuerzwecke eingestuft werden und können weiterhin die
Formulare wie bisher benutzen.
Frage: Ich bin seit ca. 4 Jahren
mit einem Amerikaner glücklich verlobt, beziehe eine Erwerbsunfähigkeitsrente
in Deutschland, wo ich nach wie vor meinen ersten Wohnsitz habe. In Florida
besitze ich ein Haus und wir wollen innerhalb der nächsten 2 Jahre heiraten.Seit
kurzem ist mein Verlobter Real Estate Licensed und möchte nun eine LLc oder PA
Gesellschaft unter unserer beider Namen eintragen lassen.Ich selbst assistiere
ihm bei ausländischen Kunden bei Uebersetzungen und kümmere mich um seine
Webseiten,ohne jedoch ein Gehalt zu beziehen. Wenn wir verheiratet sind, werde
auch ich meine Real Estate License machen, jedoch nicht um Vollzeit tätig zu
sein, sondern mit fundiertem Wissen zu assistieren. Aus gesundheitlichen Gründen
kann ich dieses nicht mehr.Was für rechtliche Konsequenzen kann diese Firmengründung
für mich haben?
A: Ohne Einblick in die
Unterlagen und Bestimmungen der Erwerbsunfähigkeitsrente kann man diese Frage
nicht vollständig beantworten. Einkommen aus beruflicher Tätigkeit bewirkt
nämlich in der Regel, dass das Bezugsrecht auf die Rente beschränkt oder total
ausgeschlossen wird. Fraglich ist natürlich, ob ihre „unentgeltliche Tätigkeit“
von der Versicherung auch als solche eingestuft wird. Wenn der Umfang der
Leistung und die Weisungsgebundenheit so ausgeprägt sind, dass man die Leistung
(vom Horizont eines neutralen Dritten) nur als entgeltlich einstufen kann,
werden Sie möglicherweise Probleme haben. Wenn die Tätigkeit dagegen nur
gelegentlich und ohne jegliche Weisungsbefugnis durch ihren Verlobten erfolgt,
sollte ihr Rentenbezug berechtigt bestehen bleiben.
Davon getrennt zu
beurteilen ist die beabsichtigte Beteiligung in einer Gesellschaft. Der Bezug
einer Erwerbsunfähigkeitsrente beschränkt nicht
ihr Recht, sich an Kapitalgesellschaften zu beteiligen. Die Beteiligung
berechtigt sie ja nicht, erwerbstätig zu werden und wenn die Gesellschaft
erfolgreich ist und Dividenden ausschüttet, dann ist das ihr gutes Recht.
Frage: Wir haben für
$200.000 ein Condo gekauft und unser Property Management erwartet jetzt eine
Hausversicherung gem. Chapter 718 Florida Legislative. Welchen Schaden muss die
Versicherung abdecken und was sollte sie maximal kosten?
A: Bei Eigentumswohnungen
versichert der Wohnungseigentümerverband das Gebäude über die monatlichen
Instandhaltungsgebühren, in denen die Versicherungsprämie enthalten ist. Die Höhe
der Prämie handelt der Wohnungseigentümerverband mit der Versicherung aus. Der
Versicherungsschutz umfasst aber nur die Hülle der Wohnung und deckt nicht
Schäden, die sich innerhalb einer Wohnung ergeben können. So wird bei einem
Wind-oder-Wasserschaden der wertvolle Perserteppich oder die Kücheneinrichtung
nicht über die vom Eigentümerverband abgeschlossene Versicherung versichert
sein, wohl aber der Wert der Wohnung (also die 4 Wände), wenn ein Hurrikan das
Gebäude zerstört. Der Wohnungseigentümer sollte und in manchen Fällen muss zusätzlich
zur der Versicherung über den Wohnungseigentümerverband selbst Versicherungen
abschließen, wobei die wichtigsten Versicherungen die erwähnten Wind-Feuer-,
und Wasser-Versicherungen sind, sowie Haftpflichtversicherungen, falls ein Gast
einen Schaden in der Wohnung erleidet. Manche Wohnungseigentümerverbände
verlangen in der Satzung, dass Wohnungseigentümer versicherungsmäßig für diese
Schäden gedeckt sind. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von vielen
Faktoren ab. Dazu zählen u.a. die Lage der Wohnanlage (Nähe zum Meer und
Wasser) und die Umstände (ob man die Wohnung als Hauptwohnung oder als
Ferienwohnung nutzt).
Frage: Wie hoch sind die Steuersätze, wenn ich in Florida meine eigen genutzte Immobilie zusätzlich noch einige Wochen im Jahr vermiete. Ich möchte max. 3 - 4 Monate in Florida bleiben / Jahr.
A: Wenn Sie ihre Immobilie an Dritte gegen Entgelt vermieten, dann unterliegen diese Einnahmen der US-Bundeseinkommenssteuer (Florida selbst hat keine Einkommenssteuer). Der Steuersatz liegt zwischen 10 % und 35 % des steuerpflichtigen Einkommens (wobei Einkommen unter $5, 700.00 nicht steuerpflichtig ist). Die Steuererklärung für Ausländer (Form 1040 NR) ist bis spätestens zum 15. Juni eines jeden Jahres einzureichen. Wenn der Steuerpflichtige keine Steuererklärung einreicht, aber steuerpflichtig ist, dann muss der Mieter, sowie eventuell die mit der Vermietung involvierten Personen (wie Makler, Grundstücksverwalter, Steuerberater etc.) eine Quellensteuer von 30 % der Bruttomiete einbehalten und an die US-Steuerbehörde abführen. Diese Steuer wird dann endgültig und der Eigentümer kann keinerlei Abschreibungen geltend machen oder Kosten abziehen.
Reicht der Ausländer eine Steuererklärung ein und wird die Immobilie zusätzlich eigengenutzt, treten besondere Regelungen in Kraft. Es gilt: Wer die Immobilie weniger als 14 Tage im Jahr an Dritte vermietet, unterliegt nicht der Einkommenssteuer. Ebenso wenig ist die kostenlose Überlassung an Freunde und Bekannte steuerpflichtig. Ein Nachteil besteht aber bei diesen Fällen: Hypothekenzinsen, Grundstückssteuern und Unterhaltskosten für die Immobilie sind in diesen Fällen nicht abzugsfähig.
Vermieten Sie die Immobilie mehr als 14 Tage im Jahr und nutzen Sie die Wohnung mehr als 14 Tage selbst (oder mehr als 10% der tatsächlichen Vermietung pro Jahr), dann können Sie von den Mieteinnahmen alle Kosten abziehen, die direkt durch die Vermietung entstanden sind. Alle anderen Kosten sind anteilsmäßig auf die Zeit der Vermietung und Eigennutzung aufzuteilen. Die Aufwendungen und Kosten, die in Abzug gebracht werden, dürfen aber die Mieteinnahmen nicht überschreiten. Dies trifft auf Ihren Fall zu und Sie sollten sich mit einem Steuerberater zusammensetzen, der Ihre Steuerpflicht errechnen kann.
Obwohl Sie unter den geschilderten Umständen in den USA steuerpflichtig sind, müssen Sie daran denken, dass Sie die Mieteinkünfte ebenfalls in Deutschland deklarieren müssen. Es besteht zwar dann keine zusätzliche Steuerpflicht für das versteuerte Einkommen, aber Sie rutschen möglicherweise durch den Progressionsvorbehalt in einen höheren Steuersatz.
Zur Vervollständigung: Wer die Immobilie weniger als 14 Tage (oder 10% der Jahresvermietungsdauer) selbst nutzt, kann die Immobilie als Kapitalanlage abschreiben und gegebenenfalls dann auch Verluste vortragen.
Frage: „Wir denken über den Kauf einer Immobilie in den USA nach und haben schon ein Objekt in Aussicht. Wir erhoffen uns durch den Hauskauf den Erhalt eines Investorenvisums. Nun ist es so, dass ein Großteil unseres Kapitals geliehen ist und wir als Investoren nur zirka 35 Prozent beisteuern würde. Wie stehen hier unsere Chancen zum Erhalt des Visums?“
A: Falls sie beabsichtigen, das in Aussicht stehende Haus für Ihre Privatzwecke als Ferienheim zu nutzen, sind Ihre Chancen auf ein Investorenvisum gleich Null. Der Ankauf einer Privatimmobilie gilt nicht als Investition im Sinne des Investorenvisums (E-2). Dazu ist neben vielen weiteren Voraussetzungen nämlich u.a. erforderlich, dass die Investition eine „aktive“ Investition ist. „Aktiv“bedeutet, dass es sich bei der geplanten Geschäftstätigkeit um eine echte wirtschaftliche Geschäftstätigkeit handelt, bei der Dienstleistungen oder ein Warenaustausch geschaffen wird. Bei einem Kauf einer Privatwohnung fehlt es an dem Merkmal der „aktiven“ Investition. Der Kauf eines Privathauses gilt als „passive“ oder als „spekulative“ Investition, ausgelegt auf den zukünftigen Wertzuwachs der Immobilie, ohne das aktive Zutun des Investoren.
Sollte der geplante Hauskauf jedoch gewerblicher Natur sein, können Sie sich durchaus für ein E-2 Visum qualifizieren. Das beabsichtigte Darlehen in Höhe von 75 % kann aber einen Strich durch ihre Rechnung machen. Wenn das Darlehen nicht durch ihre anderen privaten Vermögenswerte besichert ist, verlangt das Gesetz eine Eigenkapitalbeteiligung bei Investitionen unter $500, 000.00 von in der Regel 75%. Das Mindesteigenkapital reduziert sich auf 50% bei Käufen mit einem Wert von $500, 000.00 bis $3,000,000.00. Bei Investitionen von über 3 Millionen reicht eine Eigenkapitalbeteiligung von bereits 30%. Da es viele Grenzfälle gibt, sollten Sie sich jedoch mit einem qualifizierten Anwalt vor dem Kauf ausführlich beraten.
Frage: Ich
beabsichtige, eine Wohnung in Florida bar zu kaufen. Gibt es für mich, als
deutsche Staatsbürgerin besondere Regeln?Ist es sinnvoll juristischen Beistand
in Betracht zu ziehen?
A: Grundsätzlich ist es insbesondere für Ausländer wichtig, dass er/sie sich vor dem Kauf und vor Vertragsunterzeichnung von einem Rechtsanwalt beraten läßt. Zu den wichtigsten Gründen zählen:
- Die wenigsten deutschen Kaufinteressenten verstehen die englische Rechtssprache und schnell ist man zu etwas verpflichtet, was eigentlich nicht gewollt war. Tatsache ist: wer einen Vertrag unterschreibt ist daran gebunden, selbst wenn er die englische Sprache nicht beherrscht.
- Viele denken, dass die vom Makler vorgelegten Standardverträge nicht bindend sind, solange nicht ein notarieller Vertrag erstellt wird. Tatsache ist: es gibt in Florida keine unverbindlichen Standardverträge und eine notarisierte Unterschrift ist für die Gültigkeit eines Grundstücksvertrages nicht erforderlich.
- Viele Ausländer überlegen nicht, in welchem Namen oder in welcher Funktion sie das Eigentum erwerben sollen, wodurch verschiedene steuerliche Konsequenzen ausgelöst werden können, als für den US-Amerikaner. Tatsache ist: mit der richtigen Wahl der Rechtsform des ausländischen Eigentumserwerbers können erhebliche Kosten und Steuern vermieden werden.
- Bei einem Kauf aus einem Zwangsvollstreckungsverfahren („Foreclosure“) oder einem „Short Sale“ ist es insbesondere wichtig, dass man umfassend beraten ist. Tatsache ist: Auch bei Grundstückskäufen aus einer Zwangsvollstreckung oder aus einem „Short Sale“ können durchaus noch vorrangige Rechte eingetragen sein, die den Erwerber viel Geld oder gar das Eigentum kosten können.
- Viele Erwerber denken, dass die Übertragung durch eine Title Insurance Gesellschaft ausreichenden Schutz bietet, uneingeschränktes Eigentum zu erwerben. Tatsache ist: die Titelversicherungsgesellschaft stellt eine Versicherung aus, wobei die Police zahlreiche Versicherungsausschlüsse beinhaltet, die ein Anwalt verhindern würde.
Fazit ist, dass Sie ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts keinen Interessenvertreter an Ihrer Seite haben. Der Makler will eine Provision, der Verkäufer einen möglichst hohen Kaufpreis und wenig oder keine Gewährleistungspflichten und die „title insurance“ eine Versicherung mit möglichst geringem Risiko. Über Ihre Folgeproblematik in puncto Erbschafts- oder Steuerfragen kümmert sich niemand der Beteiligten und hier lässt sich viel Geld sparen, was allein schon die Beauftragung eines Rechtsanwaltes rechtfertigt.
Frage: Welche Versicherungen sind beim Erwerb
einer Immobilie wichtig und wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten?
b) Kann man Ansprüche von Dritten ganz
vermeiden?
A: Es gibt verschiedene Versicherungen,
die einen Immobilieneigentümer vor Schäden schützen können.
Die wichtigste Versicherung ist die
Gebäudeversicherung. Diese ersetzt den Gebäudewert bei Zerstörung wie etwa
durch Feuer. Ausgangspunkt für die Kosten einer Gebäudeversicherung ist
selbstverständlich der versicherte Wert der Immobilie und alle mitversicherten
Zusatzleistungen. Den Wert der Versicherungssumme sollten Sie so hoch ansetzen
lassen, dass Sie im Falle der Zerstörung ausreichende Deckung erhalten, um die
Immobilie wieder aufzubauen. Ausschlaggebend für die Kosten der Versicherung
sind das Baujahr, das Alter des Daches, der Zustand der Elektrik und der
Wasserleitungen etc. Daneben können Sie Zusatzleistungen einschliessen, wie
etwa den Verlust von Inventar oder eben Schäden, falls jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen sollte. Sie selbst haften
dann nur, falls ein eingetretener Schaden höher sein sollte, als die
Deckungssumme der Versicherung. Hierunter fallen auch Zusätze und
Risikozuschläge wenn Sie beispielsweise ein Schwimmbad haben oder sich gegen
Kanal- oder Abwasserschäden versichern möchten. Ein weiterer wichtiger Faktor
in der Berechnung der Prämie ist die Deckung für Hurrikan-Schäden. Je näher die
Immobilie an der Küste liegt, um so höher sind die Kosten. Hier wird vor allem
auch berücksichtigt, ob die Immobilie über Vorkehrungsausstattungen verfügt wie
sogenannte Shutter, die vor die Fenster angebracht werden, um Schäden
vorzubeugen. Je nach Lage der Immobilie können die Kosten daher erheblich
variieren.
Überschwemmungen sind in
Basis-Gebäudeversicherungen in der Regel nicht mitversichert und können separat
abgedeckt werden uber die sog. „Flood-Insurance-Programme“.
Welche Versicherungen wichtig sind ist aber
auch von der Frage zu differenzieren, welche Versicherungen Sie für eine
bestimmte Immobilie abschliessen müssen. Viele Hauseigentümergemeinschaften
verlangen oft Versicherungen, die sonst freiwillig abgeschlossen werden können.
Ebenso verhält es sich, wenn sich eine finanzierende Bank absichern möchte.
Grundsätzlich erfordern US Banken, dass eine mit einer Grundschuld belastete
Immobilie versichert ist. Auch kann eine Versicherungspflicht bestehen, wenn die
Immobilie beispielsweise unter Denkmalschutz steht.
Auf jeden Fall sollten Sie sich mit einem Versicherungsexperten
zusammensetzen und erfragen, welche Versicherung Pflicht, welche sinnvoll und
in welcher jeweiligen Höhe ratsam ist. Sollten Sie keinen Versicherungsmakler
kennen, lassen Sie sich einen von Freunden oder Bekannten empfehlen und
verzichten Sie nicht darauf, vor Versicherungsabschluss Preise zu vergleichen.
A: Ja. Das Oberste Gericht in
Florida hat in seiner Entscheidung in der Sache Johnson gegen Davis
klargestellt, dass der Verkäufer eines Hauses die Verpflichtung hat, ihm bekannte
Schäden, die dem Käufer nicht bekannt sind, oder von diesem nicht leicht und
offensichtlich erkannt werden können und die den Wert der Immobilie nicht
lediglich unerheblich beeinträchtigen, offen zu legen. Die Bekanntgabe der
Mängel kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Dies trifft auch auf Fälle zu,
in denen der Verkäufer seine Immobilie „wie besehen“ zum Verkauf anbietet.
Frage: Wir planen als
Investment in Florida ein Condo zu kaufen und zu vermieten. Hierfür nehmen wir
in den USA ein Kredit auf.
Wie schaut es mit der steuerrechtlichen Situation aus: Wir bringen 30%
Eigenkapital aus Deutschland mit, und wollen immer wieder mit
Sonderzahlungen aus Deutschland den Kredit tilgen - müssen wir
hier mit den
deutschen Steuerbehörden was beachten?
Kann ich die Florida Property Taxes, Instandhaltungskosten oder Kreditgebühren
in Deutschland absetzen? Muss ich die Mieteinnahmen in Deutschland versteuern?
A.: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland bestimmt, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ausschliesslich dem Staat zustehen, in dem die Immobilie belegen ist. In ihrem Fall ist daher das Besteuerungsrecht aus den Erträgen ausschließlich den USA zugewiesen. Die US-Mieteinnahmen erhöhen also ihr deutsches steuerpflichtiges Einkommen nicht. Jedoch ist im Doppelbesteuerungsabkommen der Progressionsvorbehalt vereinbart, wonach der deutsche Steuersatz unter Berücksichtigung des US-Ergebnisses ermittelt wird. Dies bedeutet, dass gegebenenfalls ihr Steuersatz in Deutschland erhöht werden kann. Das bedeutet aber auch, dass Sie ihr Einkommen in den USA aus Vermietung und Verpachtung in ihrer deutschen Steuererklärung angeben müssen. Dies dient der Festlegung ihres deutschen Steuersatzes.
Da das Besteuerungsrecht bei den USA liegt, sind auch die mit dem Grundstück zusammenhängenden Kosten in den USA geltend zu machen. Der steuerpflichtige Ertrag in den USA errechnet sich wie folgt: Bruttoeinnahmen abzüglich Kosten und Abschreibungen. Zu den Kosten zählen die Grundstückssteuer und die Kreditgebühren. Für die Abschreibungen werden der Kaufpreis und die Anlagekosten des Objektes aufgeteilt in Landanteil, Gebäudeanteil und Einrichtungen. Die Abschreibungen reduzieren den steuerlichen Buchwert des Objektes. Bei einem späteren Verkauf ist dann die Differenz zwischen Nettoverkaufserlös und steuerlichem Buchwert steuerpflichtig.
Die beabsichtigten Sonderzahlungen zur vorzeitigen Tilgung des Kredits ist in Deutschland nicht meldepflichtig.
37.
Frage: Meine Frau und
ich haben uns im Mai ein Haus in Florida gekauft. Da wir es auch zwischendurch
vermieten wollen stellen sich natürlich einige Fragen.
1. Bis zu welchem Alter spricht man in Florida von Kleinkindern ( Poolzaun ).
A: Entsprechend dem Florida Gesetz zur Sicherung von Swimming Pools gilt als Kleinkind ("young child") ein Kind unter 6 Jahren.
Jeder private Pool in Florida muss ganz bestimmte Sicherheitskriterien erfüllen, um insbesondere Kinder unter 6 Jahren vor dem Ertrinken zu schützen. Dies ist aber unabhängig davon, ob man selbst Kinder hat oder zu Besuch beherbergt, sondern dieser Schutz gilt auch für Kleinkinder, die möglicherweise unberechtigt das Grundstück betreten!
Die Bestimmungen sind recht komplex und sind im Kapitel 515 der Florida Statuten geregelt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Pool entweder
(1) über eine zugelassene Abdeckung verfügen muss,
(2) alle Türen und Fenster, die vom Haus Zugang zum Pool bieten, müssen einen Alarm mit vorgeschriebener Lautstärke bieten,
(3) alle Türen mit direktem Zugang zum Pool müssen mit einem selbstschließenden und selbst verriegelnden Mechanismus ausgestattet sein, wobei die Öffnungsvorrichtung nicht niedriger als 54 inch (1.38m)über dem Boden angebracht sein darf, oder
(4) es muss eine Einzäunung vorhanden sein, die mindestens 4 Fuß (1,21m)hoch ist, keine Öffnungen oder sonstige Möglichkeiten bietet, dass ein Kind unter 6 Jahren das Hindernis überwinden könnte und darf auch nicht zu nah am Pool sein, dass ein Kind nicht notwendigerweise in den Pool fällt, sollte es die Einzäunung doch einmal ueberwunden haben.
Türen zum Pool müssen nach außen, vom Pool weg öffnen, sich selbst schließen und automatisch verriegeln, wobei sie nur von innen geöffnet werden können und von einem Kleinkind nicht erreicht werden können dürfen.
Um ganz sicher gehen zu können und eine mögliche Haftung auszuschließen, sollten Sie einen Poolbauer mit einer kleinen Inspektion beauftragen. Er sollte alle Bestimmungen genaustens kennen und am besten einschätzen können, ob Ihr Pool allen Anforderungen gerecht wird.
38.
Frage: Ich habe gehört,
dass es Schwierigkeiten geben kann, wenn man seine Immobilie versichern will
(Home Insurance), weil man keine SSN hat. Stimmt das? Oder gibt es
Versicherungen die auch mit "Ausländern" Versicherungen abschliessen?
ist es korrekt, dass so oder so die prämie höher ist, weil es eine
"Zweitimmobilie" ist, die nicht immer bewohnt ist.
A: In Florida gibt es derzeitig circa 40 Versicherungsgesellschaften, die Hausversicherungen abschließen. Trotz der relativ niedrigen Anzahl sollten Sie bzw. Ihr Versicherungsagent in der Lage sein, eine tragbare Prämie auszuhandeln. Stellen Sie jedoch sicher, dass die Versicherungsgesellschaft einen guten Ruf hat und finanzstark genug ist, um bei einem großen Unwetterschaden auch die entsprechenden Versicherungsleistungen zu erbringen. Eine Beschränkung gegenüber Ausländern gibt es nicht. Allerdings wird die Prämie dann höher sein, wenn Sie ein Ferienhaus haben und nur zeitweise darin wohnen. Der Grund für die höhere Prämie liegt daran, dass das Versicherungsrisiko eines Versicherungsfalles bei einer nur zeitweise bewohnten Wohnung höher ist, als bei einem Haus, dass im ganzen Jahr bewohnt ist.
Da die Anzahl des Versicherungsangebotes beschränkt ist und viele große Versicherungen wegen der hohen Hurrikangefahr in Florida nicht mehr Versicherungen abschließen, hat der Florida Gesetzgeber eine staatliche gesteuerte Versicherung eingeführt (Citizens Property Insurance), die heute die größte Versicherungsgesellschaft in Florida ist.
39.
Frage: Ich habe gehört,
dass es Schwierigkeiten geben kann, wenn man seine Immobilie versichern will
(Home Insurance), weil man keine SSN hat. Stimmt das? Oder gibt es
Versicherungen die auch mit "Ausländern" Versicherungen abschliessen?
ist es korrekt, dass so oder so die prämie höher ist, weil es eine
"Zweitimmobilie" ist, die nicht immer bewohnt ist.
A: In Florida gibt es derzeitig circa 40 Versicherungsgesellschaften, die Hausversicherungen abschließen. Trotz der relativ niedrigen Anzahl sollten Sie bzw. Ihr Versicherungsagent in der Lage sein, eine tragbare Prämie auszuhandeln. Stellen Sie jedoch sicher, dass die Versicherungsgesellschaft einen guten Ruf hat und finanzstark genug ist, um bei einem großen Unwetterschaden auch die entsprechenden Versicherungsleistungen zu erbringen. Eine Beschränkung gegenüber Ausländern gibt es nicht. Allerdings wird die Prämie dann höher sein, wenn Sie ein Ferienhaus haben und nur zeitweise darin wohnen. Der Grund für die höhere Prämie liegt daran, dass das Versicherungsrisiko eines Versicherungsfalles bei einer nur zeitweise bewohnten Wohnung höher ist, als bei einem Haus, dass im ganzen Jahr bewohnt ist.
Da die Anzahl des Versicherungsangebotes beschränkt ist und viele große Versicherungen wegen der hohen Hurrikangefahr in Florida nicht mehr Versicherungen abschließen, hat der Florida Gesetzgeber eine staatliche gesteuerte Versicherung eingeführt (Citizens Property Insurance), die heute die größte Versicherungsgesellschaft in Florida ist.
40.
Frage: Was ist eine „Homestead Exemption“ und wie kann ich mich dafür qualifizieren?
A: Die Homestead Exemption (nur entfernt vergleichbar mit
dem früheren deutschen Reichsheimstättengesetz – das 1994 abgeschafft wurde)
ist eine unter der Verfassung des Bundesstaates Florida geschützte
Eigentümerstellung an dem Hauptwohnsitz einer Person und betrifft vorwiegend
drei Bereiche:
- Es schützt den Eigentümer eines Homestead Grundstückes unter bestimmten Voraussetzungen vor dem Zugriff von Gläubigern auf das Wohnhaus der Familie. Der Wert der Immobilie spielt dabei keine Rolle. Der Schutz gilt für Grundstücke innerhalb einer Gemeinde mit einer Größe von weniger als 2,000 qm und für Grundstücke außerhalb einer Gemeinde mit einer Größe von bis zu 65 Hektar. Dieser verfassungsrechtliche Schutz hat viele Großschuldner nach Florida gezogen, wo sie sich an ihren Multimillionen Dollar teueren Häusern trotz bestehendem Konkurs in anderen Bundesstaaten erfreuen können – zum Leidwesen der Gläubiger.
- Die Verfassung schafft auch einen Schutz der Heimstätte für den Ehepartner und das minderjährige Kind. So kann ein Homestead Haus nicht ohne die Zustimmung des Ehepartners verkauft werden, selbst wenn das Haus nur im Namen und nur mit den Geldmitteln eines Ehepartners erworben wurde. Auch kann die Immobilie nicht auf Dritte testamentarisch vererbt werden, selbst wenn der überlebende Ehepartner nicht auf der Eigentumsurkunde erwähnt ist. Der überlebende Ehepartner erhält mit dem Tode des Partners dann ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht, das mit seinem Tode sogar auf das minderjährige Kind übergeht.
- Der
dritte Bereich der Homestead Exemption ist der durch dieses Gesetz
geschaffene Vorteil bei der jährlichen Grundstückssteuer. Wer sich für das
Homestead qualifiziert, erhält auf Antrag eine Reduzierung der Steuerbasis
von $50,000 (z.B. wenn ein Haus einen Steuerwert von $200,000 hat, dann
wird seine Grundstückssteuer nur mit einer Steuerbasis von $150,000
bemessen. Darüber hinaus kann seine Steuer für das Grundstück pro Jahr nie
mehr als 3% ansteigen. Im Gegensatz dazu kann die Besteuerung eines nicht
durch Homestead geschützten Grundstückes pro Jahr um maximal 10%
ansteigen.
Wer qualifiziert sich für die Homestead Exemption? Unter Florida Recht qualifizieren sich nur US-Staatsbürger und Personen mit unbeschränkter Arbeits-und Aufenthaltsberechtigung (also Personen, die die sog. „Grüne Karte“ haben), sowie Personen, die unter dem US-Einwanderungrecht in der Lage sind, die Absicht zu äußern, sich zeitlich unbeschränkt in Florida aufzuhalten. So kann sich eine Person qualifizieren, die unter Asyl-Status in Florida lebt, oder eine Person, die bereits einen Antrag auf Einwanderung gestellt hat (I-485), aber die endgültige Ausstellung der „grünen Karte“ noch abwarten muss. Inhaber von E-, H-, L-, oder R- Visa qualifizieren sich unter den derzeitigen Regeln nicht. (Rule 12D-7.007(3) Florida Administrative Code).
41.
Frage: Wenn ich ein Condo in einem
Gebäude in Florida besitze, in dem über die Hälfte der Eigentümer in
Foreclosure sind, ist es dann legal, wenn die Homeowner Association die
Gebühren um das Dreifache erhöht? Welche Rechte hat die Homeowner Association
überhaupt, die Gebühren zu erhöhen?
A: Aufgrund der Immobilienkrise in
den USA und insbesondere in Florida stehen zahlreiche Condominium Association vor dem Problem,
nicht genügend Geldmittel zur Aufrechterhaltung der Wohnanlage zur Verfügung zu
haben. Man schätzt, dass heute 60% aller Condominium Association in Florida Zahlungsprobleme
haben, weil mehr als 50% der Wohnungseigentümer mit der Zahlung der
Instandhaltungsgebühren um 2 Monate und mehr in Verzug sind. Eine große Anzahl
davon sind Eigentümer, deren Wohnung in einem Zwangsversteigerungsverfahren mit
der finanzierenden Bank verwickelt ist. Solange die Bank das
Zwangsversteigerungsverfahren nicht abgeschlossen hat, entsteht ein Vakuum –
der Eigentümer zahlt nicht mehr (weil er nicht mehr kann, oder nicht mehr
zahlen will, weil der Wert der Wohnung unter den Wert der ausstehenden Hypothek
gefallen ist); auf der anderen Seite hat die Bank noch keine Verpflichtung zur
Zahlung der Instandhaltungsgebühren, solange sie noch keinen vollstreckbaren
Titel hat (und wegen der Vielzahl der Problemdarlehen wird sie sogar den
Abschluss des Verfahrens absichtlich hinauszögern, damit sie nicht zur Zahlung
der Instandhaltungsgebühren gezwungen ist).
Der Gesetzgeber hat die
Problematik nur zum Teil durch neue Gesetzgebung zu lösen versucht. Danach kann
nunmehr eine Condominium Association direkt von einem Mieter einer
„Nichtzahlenden Wohnung“ die laufende Mietzahlungen zur Deckung der
ausstehenden Instandhaltungsgebühren verlangen und dem „Nichtzahlenden
Eigentümer“ sogar die Nutzung der Gemeinanlage verbieten. Diese neuen
Rechtsmittel lösen die Problematik aber nicht auf Dauer. Solange nicht der
Gesetzgeber Banken in die Verpflichtung nimmt, ihre Zwangsverfahren zu
beschleunigen, oder ausstehende Gebühren der Condominium Association für mehr
als die nur derzeitig vorgesehenen 6 Monate zu entrichten, wird das Problem auf
dem Rücken der verbleibenden treu zahlenden Condominium Eigentümer ausgetragen.
Es ist vorherzusehen, dass dann diese irgendwann nicht mehr zahlen oder zahlen
können, mit entsprechend weiteren Zwangsvollstreckungsverfahren. Dies wird als
weitere Folge Kaufinteressierte davon abhalten, in der betroffenen Wohnanlage
zu kaufen. Damit ist dann der Teufelskreislauf geschlossen.
Was kann der Betroffene
„unschuldige“ Eigentümer tun? Zunächst sollten Sie prüfen (oder prüfen lassen),
inwieweit Sie unter den Bestimmungen ihrer Wohnanlage gezwungen sind, für das
Fehleinkommen von den verbleibenden Miteigentümern zu haften. Falls dies
zutrifft, sollten Sie herausfinden, ob ihre Association alles unternimmt, um
die bestehenden Rückstände zu reduzieren. Einige Association haben erfolgreich
sog. “Reverse Foreclosure” durchgeführt und Banken zur Übernahme des Eigentums
betroffener Wohnungen gezwungen. Da Banken aber nur maximal für 12 Monate
unbezahlte Instandhaltungsgebühren haften, ist der verbleibende Verlust eben
trotzdem von den restlichen Eigentümern zu tragen.
Frage: Ich habe zwei Fragen zum Thema Immobilienrecht. 1.) Können
Sie mir erklären, was eine „Produce the Note“ Defensive ist und was sie nützt? 2.) Bleibt eine Zwangsvollstreckung aus, wenn ich
Insolvenz beantrage?
A: Im Immbilienboom der letzten 10 Jahre
wurden Hypotheken und die dazu gehörenden Schuldscheine eines Dalehensnehmers
in der Regel von den Darlehensbanken sofort an Dritte weiterverkauft und
endeten oft als Wertpapierpaket bei in-und ausländischen Banken und Investoren.
Dabei kam es nicht selten vor, dass die der Hypothek zugrunde liegenden
Schuldscheine in einem Warenlager endeten, von dessen Lageort der
Wertpapierinhaber keine Kenntnis mehr hatte. Als der Markt dann zusammenbrach
und die Hypothekenschuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen
konnten, begannen die derzeitig anhängigen unzähligen
Zwangsvollstreckungsverfahren von Banken. In einigen Verfahren haben
Rechtsanwälte die Verfahren hinausgezögert mit der Forderung, dass die
Schuldner das Recht haben, den „Original Schuldschein“ von der klagenden Bank
vorgelegt zu bekommen. Dieses Argument war bei einigen Richtern erfolgreich. In
der Regel wird dieses Argument letztlich aber nur beschränkt Wirkung haben,
weil die ueberwiegende Anzahl der Dokumente von den Banken doch letztendlich
vorgelegt werden können. Dennoch ist für manche Schuldner diese Verzögerung
eine erste Hilfe in der Zeit der Not.
Wer im Verlaufe eines
Zwangsvollstreckungsverfahrens in Florida Antrag auf Insolvenz stellt, wird das
anhängige Zwangsvollstreckungsverfahren zunächst nur zeitweilig aussetzen
können (durch den sog. „automatic stay“). Es gibt zwei Möglichkeiten unter dem
Insolvenzrecht. Das erste Verfahren ist der Vollkonkurs (sog. Chapter 7). Beim
Vollkonkurs können aber nur ungesicherte
Gläubiger Ansprüche verlieren. Der durch die Hypothek gesicherte Gläubiger
verliert seine Ansprüche daher nicht, muss aber vom Konkursgericht „grünes
Licht“ für die Weiterverfolgung seiner Ansprüche erhalten. Dieser Weg bringt
dem Schuldner daher nur vorrübergehenden Schutz und zusätzliche Kosten für die Einleitung des Verfahrens. Bei
einem Verfahren unter Chapter 13 (sog. Reorganization) dagegen besteht die
Möglichkeit, dass der Schuldner mit seinen Gläubigern einen Rückzahlungsplan
ausarbeitet, der dann für die Bank bindende Wirkung hat und die
Zwangsvollstreckung abwendet. Bei diesen Fragen ist der Rat und Beistand eines
Anwaltes unabkömmlich.
Frage: Ich habe eine
Frage über Short Sales. Wenn ich mitbiete und gewinne, aber das Haus trotzdem
nicht kaufe, bin ich dann vom Kauf befreit oder muss ich dann zuschlagen?
Falls der Besitzer des
Hauses noch andere Schulden zusätzlich auf das Mobiliar z.b. hat, muss ich die
dann nach einem Kauf begleichen?
Wie sieht es mit der
Sicherheit bei Short Sales aus?
Wenn ein Betrag bei
Short Sales angezeigt ist, muss ich dann höher bieten oder ist das der höchste
Preis der bezahlt werden müsste?
A: Ein Short Sale hat in der Regel immer drei Parteien, den Verkäufer, den Käufer und die Bank, die dem reduzierten Preis, der unter dem Preis der bestehenden Hypothek liegt, zustimmt. Wenn Sie ein Short Sale Angebot abgeben und dieses Angebot von Verkäufer und von der Bank akzeptiert ist, haben Sie einen bindenden Vertrag mit dem Eigentümer der Immobilie. Da der Kaufvertrag in der Regel immer eine Anzahlung vorsieht und diese in der Regel 10 % des Kaufpreises beträgt, würden Sie diese Anzahlung unter dem Vertrag als Schadensersatz verlieren.
Ob noch andere Belastungen auf der Immobilie bestehen, müssen sie vorab während der Inspektionsphase prüfen. Eine „Title Search“ wird das Vorhandensein von weiteren Belastungen aufzeigen. Wenn diese nicht gelöscht sind, schulden Sie als neuer Eigentümer diese Schulden weiterhin, denn die Immobilie ist die Sicherheit für diese Schulden. Wenn keine weiteren Belastungen vorhanden sind, oder weitere Belastungen mit dem oder den Banken abgeklärt werden können, ist ein „Short Sale“ genauso sicher, wie jede andere Immobilientransaktion. Wichtig ist, dass Sie vorab prüfen lassen, welche Rechte Dritter auf dem Grundstück lasten und dass die Ablösung dieser Rechte bei der formalen Übertragung gewährleistet ist.
Der Preis, zu dem der Short Sale angezeigt ist, ist der Preis, den der Verkäufer glaubt, dass die Bank zur Löschung der bestehenden Hypothek akzeptieren wird. Die meisten Kaufinteressenten bieten zunächst weniger an, als der Verkäufer als Verkaufspreis angezeigt hat. Denken Sie aber daran, dass die Bank letztendlich dem Preis zustimmen muss.
Frage: Von meinem Vater
(Amerikaner) habe ich ein Haus geerbt. Das Haus ist seit September 2010
offiziell in meinem Besitz. Im November 2010 möchte ich dieses verkaufen. Der
Erlös wird 35.000 Dollar betragen.
Ich bin sowohl deutsche als
auch amerikanische Staatsbürgerin, lebe aber in Deutschland und bin nicht mehr
als 30 Tage im Jahr in den USA.
Werde ich für den
Hausverkauf Steuern in den USA bezahlen müssen?
A: Beim Verkauf eines in
Florida gelegenen Grundstückes besteuert die USA den Zugewinn, der zwischen dem
Datum des Erwerbs (in ihrem Fall der Todestag ihres Vaters - und nicht der Tag
der Übertragung durch den Nachlassverwalter –) und dem Datum des Verkaufs
entstanden ist. Als Erbe erhalten sie nämlich einen angepassten Bemessungswert
auf den Wert des Grundstuckes am Tag des Todes ihres Vaters, selbst wenn dieser
das Grundstück für einen viel geringeren Kaufpreis vor vielen Jahren erworben
hat. Sollte ihr Vater erst vor kurzem verstorben sein, werden Sie
wahrscheinlich ganz Geringe – falls überhaupt – „Capital gains“
(Kapitalgewinnsteuern) zahlen müssen. Wenn Sie einen Gewinn erzielt haben
sollten, wird dieser mit dem Festsatz von 15% belastet (bei einem Verkauf nach
dem 1.1. 2011 erhöht sich die Gewinnsteuer auf 20%). Da Sie US-Bürgerin sind, wird
bei einem Verkauf auch keine Quellenssteuer unter dem FIRPTA Gesetz
einbehalten. Sie müssen lediglich beim Verkauf ihre Social Security Nummer
angeben. Denken Sie daran, dass Sie in ihrer nächsten US-Steuererklärung den
Verkauf aufführen müssen.
Frage: Ist bei der Größenangabe einer Eigentumswohnung die
Terrasse vollständig mit in den m² enthalten, oder wird sie wie in Deutschland
zur Hälfte mitgerechnet?
A: Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung, wie die Größe einer Wohnung zu berechnen ist. Das Ministerium „Department of Housing and Urban Development” hat die Regelung erlassen, dass zur Größenangabe einer Wohnung die Innenfläche von Wand zu Wand zu messen ist (auch „paint to paint“ Fläche genannt). Damit soll sichergestellt werden, dass die tatsächlich nutzbare Fläche und nicht die „vermietbare“ Fläche die Grundlage der Bemessung sind. Diese Vorschrift gilt aber nur für HUD unterstützte Käufe oder Vermietungen. Typischerweise wird die Berechnung der Architekten als Maßstab zur Berechnung der Wohnungsgröße herangezogen ( sog. „vermietbare Fläche“). Bei dieser Berechnung wird die Fläche von Außenwand zu Außenwand berechnet und mit eingeschlossen sind die Einbauschränke, Badewannen und die begehbaren Kleiderschränke. Nicht miteingeschlossen werden jedoch Räumlichkeiten, die nicht durch Klimaanlagen/Heizungen gekühlt/beheizt werden, wie Balkon, Terrasse oder auf getrennten Fluren (oftmals in der Garage) befindliche Abstellräume einer Wohnanlage.
Manche wollen die angebotenen Wohnflächen größer erscheinen lassen und berechnen die Größe der Wohnung von Außenwand zu Außenwand und schließen Flächen wie Balkon, Terrasse oder Abstellraum bei der Größenangabe mit hinzu. Der seröse Verkäufer wird die Größe des Balkons oder der Terrasse getrennt aufführen.
Frage: Wir besitzen ein Condo in einer
„gated community“ in Bonita Springs, Florida.
Unsere Verwaltung hat darüber informiert, dass es in Florida eine
Versicherungspflicht für Eigentümer von Condos gebe. Erwähnt wurde eine
Versicherung mit Coverage für Dwelling (Structural parts of our unit) &
Personal Liability. Diese Versicherungen müsste jeder Eigentümer persönlich
abschließen.
Gibt es tatsächlich eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss bestimmter
Versicherungen? Wenn ja, wo können wir uns über den Umfang der gesetzlichen
Bestimmungen informieren?
A: Die
Versicherungspflicht, die Sie ansprechen, ist in einem Gesetz (F.S. 718.111
(11) begründet, das im Januar 2009 in Florida in Kraft getreten ist. Danach
sind Wohnungseigentümer einer Wohnanlage verpflichtet, eine Versicherung (Hazard
and Liability) über die persönlichen Vermögenswerte in einer Wohnung abzuschließen,
die unter der Schadensversicherung der Wohnanlage nicht mitversichert sind.
Diese Versicherung ist auch bekannt unter dem Namen “Homeowners 6”. Zweck des Gesetzes
ist zu verhindern, dass Wohnanlagen nach einem großen Sturm oder Hurrikan in
desolatem Zustand bleiben, weil manche Eigentümer von Wohnungen den
persönlichen Wohnraum nicht reparieren wollen oder finanziell nicht können und
damit der gesamten Wohnanlage Schaden zufügen. Weitere Details finden Sie im
Internet unter dem Stichwort „Florida Condominium Homeowners 6“.
Frage: Sehr geehrtes Florida Sun Team, meine Frau und ich
haben uns im Mai 2010 ein Haus in North Port gekauft. Die Fragen, die ich in
dem Zusammenhang hatte, wurden von Ihnen zuverlässig und gut beantwortet. Dafür
zunächst vielen Dank. Nun habe ich noch eine Frage zu den jährl. anfallenden
Gebäudesteuern. In einem früheren Bericht, den ich mir leider nicht ausgedruckt
habe, konnte ich nachlesen das sich die Steuer um einen maximalen Prozentsatz
im Vergleich zum Vorjahr erhöhen darf. Können Sie mir diesen Bericht bestätigen
oder eine Quelle benennen, in der ich das ganze Nachlesen kann. Dies müsste
eine neue gesetzliche Regelung sein.
A: Die von Ihnen benannte Gebäudesteuer heißt richtigerweise Grundstückssteuer und wird ausschließlich von den Landkreisen erhoben und dient dazu, die Haushalte der Landkreise zu finanzieren. Diese Steuer fällt jährlich an (im November eines Jahres für das zurückliegende Jahr) und kann zwischen 1.5 % bis zu 3 % des vom Landkreis festgesetzten Marktwertes betragen. Dies ist ein erheblicher Betrag, den die Eigentümer eines Grundstückes jedes Jahr aufbringen müssen. Mit diesem Betrag werden Schulen, Feuerwehr, Polizei, Gemeindestraßen und viele andere Gemeindeaufgaben bezahlt. Im September werden sogenannte vorläufige Grundsteuerbescheide an die Eigentümer geschickt, gegen die man nur innerhalb kurzer Zeit Berufung einlegen kann.
Personen, die in Florida ihren Hauptwohnsitz haben, können bezüglich des Hauptwohnsitzes nur mit maximal 3 % Erhöhung zum Vorjahr belastet werden; bei allen anderen ist die jährliche Erhöhung zur Vorjahressteuer auf 10 % beschränkt. Deutsche mit Zweitwohnsitz in Florida können sich nicht für „Homestead“ qualifizieren und unterliegen daher einer möglichen jährlichen Steigerung der Grundstückssteuer bis zu maximal 10 % zum Vorjahr.
Frage: Wir haben vor Jahren in Orlando eine Woche in einem
Time-Share-Resort gekauft.
Dort wurde uns damals versprochen, das wir die Woche jederzeit an das Resort
zurück verkaufen können..davon wollten die aber dann nichts mehr wissen !
Können Sie uns da weiterhelfen oder an wen müssen wir uns wenden?
A: Ich befürchte, dass Sie rechtlich kaum Chancen haben, einen Rückkauf der Time-Share Woche zu erzwingen. Der Kaufvertrag, den Sie seinerzeit abgeschlossen haben, enthält aller Wahrscheinlichkeit eine Klausel, dass mündliche Erklärungen des Verkaufspersonals die Time-Share-Vertriebsfirma nicht binden. Mit diesem Satz entfällt dann eine Anspruchsgrundlage gegen die Vertriebsfirma. Sie haben natürlich das Recht, ihre Time Share Woche zu verkaufen. Sind Sie aber auch damit vorsichtig, den auch im Wiederverkaufsmarkt von Time-Share Einheiten sind viele Verkäufer getäuscht worden. Am besten informieren sie sich vorab im Internet. Es gibt viele Forums zu diesem Thema.
49.
Frage: Kann mich die Homeowner Association wegen ausstehender
Zahlungen verklagen, obwohl mein Haus schon in Foreclosure ist?
Die Antwort lautet: Ja, die
Hauseigentümervereinigung kann Sie persönlich verklagen.
Sie sind wahrscheinlich in dem
Zwangsvollstreckungsverfahren, weil Sie die monatlichen Hypothekenzahlungen
nicht mehr an Ihre Bank gezahlt haben. Dieses Klageverfahren der Bank hat dann zu
dem Zwangsvollstreckungsverfahren gegen das Haus geführt.
Die Homeowner Association ist
rechtlich gesehen eine separate juristische Person, die - wie die Bank – Ansprüche wegen der
Nichtzahlung der monatlichen Instandhaltungsgebühren gegen Sie persönlich geltend machen kann (-wenn
das Haus in Ihrem Namen eingetragen war). Bei Nichtzahlung hat die Association nicht
nur ein mögliches Pfandrecht gegen das Grundstück, sondern kann auch ein Urteil
gegen Sie erstreiten. Wenn eine Befriedigung des Urteils wegen der vorrangigen
Hypothek der Bank nicht erfolgreich zu sein scheint, kann die Association
durchaus den Titel gegen Sie persönlich vollstrecken. Ich bezeifele jedoch,
dass die Association soweit geht, die
Vollstreckung des Titels in Deutschland zu versuchen.
dem deutschen Testament auch ein Florida Testament errichten und im
Testament darauf hinweisen, dass das Florida Testament ausschliesslich
auf das in den USA belegene Vermögen beschränkt ist. Das hat
folgenden Vorteil: das deutsche Testament bleibt weiterhin gültig
und regelt Ihren gesamten Nachlass mit Ausnahme des Nachlasses, der
sich in den USA befindet. Der amerikanische Richter hat eine ihm
bekannte Testamentsform vorliegen und dasgleiche gilt für den
deutschen Rechtspfleger oder Richter. Da ihr Anwalt im Florida
Testament das "verkaufte Grundstück" aufgeführt hat, sollten
Sie das Testament erneut prüfen lassen, ob die von Ihnen
gewünschte Erbfolge auch für das neue Grundstück gewahrt
ist. Damit man bei einem Verkauf eines im Testament aufgeführten
Vermögenswertes nicht jedesmal sein Testament ändern muss,
kann die Erbfolge auch neutral formuliert werden (z.B. mein Sohn
erhält 1/8 , meine Tochter 1/8 und den Rest meines US
Vermögens erhält meine Ehefrau) und vermeidet dann den
häufigen Gang zum Anwalt.
Frage: Wenn ich ein Haus bei einer
Foreclosure-Auktion erstehe, was passiert dann mit der Hypothek, mit der das
Haus belastet war (oder immer noch ist)?
A.: Die Antwort auf diese
„einfach“ erscheinende Frage ist nicht leicht und könnte viele Seiten umfassen.
Der einfache Teil der Antwort ist: Wer eine Immobilie aus der
Zwangsvollstreckung erwirbt, muss unbedingt vorher eine Titelprüfung
durchgeführt haben, um festzustellen, ob noch andere vorrangige Belastungen im
Grundbuch eingetragen sind, die durch das Zwangsvollstreckungsverfahren nicht
gelöscht sind. Zweitrangige Hypotheken und nachrangige Urteile werden durch das
Versteigerungsverfahren zwar gelöscht, aber das bedeutet nicht, dass nicht doch
Forderungen gegen das Grundstück bestehen, die nicht gelöscht sind.
Ich sehe zusätzlich folgendes Problem auf Käufer von REO’s (Bank Real estate owned) zukommen: Banken, die Grundstücke verkaufen, die sie im Zwangsverfahren erworben haben, haben nicht immer den Nachweis, dass sie in der Tat Inhaber der Hypotheken waren (wegen der Bündelung der Hypotheken in Wertpapiere und dem anschliessenden Verkauf auf der ganzen Welt, wie dies in den letzten 15 Jahren der Fall war). Wenn sich irgendwann herausstellen sollte, dass die Bank garnicht Inhaber der Forderung war, wird sich dies auch den Erwerber treffen. Einige Banken nehmen bereits jetzt Bestimmungen in deren Verkaufsverträge auf, dass der Käufer eines REO’s dieses denkbare Risiko in Kauf nimmt und akzeptiert.
52.
Frage: Hallo, ich bin Hausbesitzer in Rotonda West 33947, 107 Feroe Ct.Ich hatte das Haus im Maerz ueber einen Homeservice vermietet. Leider war die Abschlussrechnung nicht korrekt. Daraufhin habe ich mehrfach versucht Kontakt aufzunehmen jedoch weder telefonisch noch per email bekam ich eine Antwort. Was koennen Sie mir empfehlen?
53.
Frage: Ich besitze ein Haus in North Port und das Haus ist
z.Zt. bei der Citizens Versicherung. Jetzt hat die Verwaltung geschrieben,
einige Verträge wurden von der Southern Oak Versicherung übernommen. Muss ich
den Wechsel zum 01.09.2011 hin nehmen, oder kann ich auf Vertragserfüllung bis
zum 31.05.2012 bestehen? Außerdem wurde mir gesagt die Citizens würde Ihre
Beiträge um 45 % erhöhen. Kann die Gesellschaft das innerhalb der
Vertragslaufzeit überhaupt?
A: Die korrekte Antwort zu dieser Frage liegt sicherlich im „Kleingedruckten“ Text der allgemeinen Versicherungsbedingungen. Verträge binden beide Parteien während der Dauer des abgeschlossenen Vertrages (auch in den USA gilt „Pacta sunt servanda“ also „Verträge sind einzuhalten“). Wenn aber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Wechsel zu einem anderen Versicherungsträger gestatten, oder aber die Erhöhung der Prämie, dann sind diese Bestimmungen Vertragsbestandteil Ihres Vertrages, zu denen Sie Ihre Einwilligung gegeben haben.
Ganz generell bedarf die Erhöhung der Prämien von Hausversicherungen grundsätzlich der Genehmigung durch den Florida Insurance Commissioner, der die Interessen der allgemeinen Versicherungsnehmer vertritt. Unter dem derzeitigen Gesetz kann die Versicherung die Prämie pro Versicherungsjahr nur um 10% erhöhen. Davon gibt es aber eine Reihe von Ausnahmen.
54.
Frage: Darf ich in den USA von meiner
Mietwohnung aus ein Unternehmen führen? Gibt es irgendwelche
Vorgaben/Regelungen? Vielen Dank im Voraus
A: Grundsätzlich kann man in Florida
von seiner Wohnung aus ein Geschäft
betreiben. Folgende Punkte sollten Sie jedoch beachten:
1. Prüfen Sie, ob die Gemeinde, in der Sie wohnen , die beabsichtigte Tätigkeit unter deren
Bauleitplanung zulässt. Nicht alle Geschäftstätigkeiten können von einer
Wohnung aus durchgeführt werden.
2. Prüfen Sie, ob die Wohneigentümergemeinschaft Regeln
erlassen hat, die eine Geschäftstätigkeit oder die Anzahl der Kundenbesuche beschränken.
Viele Wohnanlagen werden dazu detaillierte Regelungen erlassen haben.
3. Prüfen Sie, ob Sie für die gewünschte Tätigkeit eine
besondere Berufslizenz benötigen. So
z.B. benötigt ein Finanzmakler oder ein Innenarchitekt eine Beruflizenz.
4. Prüfen Sie, ob Sie
neben der Gewerbelizenz für die Gemeinde/Stadt
auch einen Gewerbeschein für den Landkreis benötigen. In vielen
Stadtteilen sind beide Gewerbelizenzen vorgeschrieben.
5. Prüfen Sie, ob für die beabsichtigte Tätigkeit, den
Nachweis des Abschlusses einer Versicherung erfordert.
6. Machen Sie sich mit den Bestimmungen vertraut, die die US-Steuerbehörde für die Geltendmachung von zulässigen Abschreibungen für den Büroraum in der Wohnung erlassen hat (siehe hierzu IRS Publication 587 unter www.irs.gov.)
7. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den folgenden Webseiten : www.ehow.com und www.MyFlorida.com
Frage: Mein Vater besitzt in Florida ein kleines Ferienhaus mit
einem Steuerwert von rund 200‘000.- US-Dollar. Müssen wir Kinder im Falle eines
eintretenden Todes unseres Vaters, darauf noch Erbschaftssteuern bezahlen? So wie ich dies verstanden habe, wäre dies erst bei einem
Wert von rund über 3 Millionen Dollar der Fall.
A: Zunächst müssen Sie verstehen, dass beim Tod Ihres Vaters
zwei Steuerbehörden - die amerikansiche und die deutsche – einen Anspruch auf eine
mögliche Besteuerung haben.
Ich gehe davon aus,
dass ihr Vater alleinstehend ist, in Deutschland seinen festen Wohnsitz hat und
dass Sie und Ihre Geschwister ebenfalls in Deutschland domiziliert sind. Bei
dieser Ausgangslage gilt grundsätzlich folgendes:
In den USA steht Ausländern grundsätzlich ein Freibetrag zu, der einem Nachlasswert von $60,000 entspricht. Dieser Freibetrag kann sich aber für deutsche Staatsangehörige erhöhen. Nach dem 1998 abgeschlossenen Zusatzprotokoll zum DBA zwischen der BRD und den USA kann der überlebende deutsche Ehepartner 50% des in den USA belegenen Vermögens des Verstorbenen in Abzug bringen, wenn dieser zum Zeitpunkt des Todes in Deutschland domiziliert gewesen ist und das Ehepaar im gesetzlichen Güterstand gelebt hat. Dies trifft auf Ihren Fall nicht zu. Die anderen Erben eines in Deutschland ansässigen Erblassers können aber den bereits erwähnten Mindestfreibetrag von $60,000 oder wahlweise den höheren Betrag geltend machen, der sich aus dem Verhältnis des US-Vermögens mit dem anderen weltweiten Vermögen des Erlassers nach folgender Formel berechnet: Freibetrag, den ansässige Personen geltend machen können (derzeitig US$5,000,000 multipliziert mit dem Betrag, der sich aus dem Verhältnis des US-Vermögens geteilt durch das restliche weltweite Vermögen ergibt.
An einem hypothetischen Beispiel würde sich für Sie folgendes ergeben:
Angenommen das US-Vermögen ihres Vaters beträgt $200,000 und sein weltweites Vermögen $2 Mio. Das ergibt einen Steuerfreibetrag von $500,000 weil der Steuerfreibetrag für den Nachlass ansässiger Personen momentan bei $5 Mio liegt. In diesem Fall wäre keine Nachlasssteuer in den USA fällig. Anders aber in folgendem Fall: US Vermögen $200,000 Mio und weltweit 25 Mio. Das ergibt nur einen Steuerfreibetrag von $40,000. Da ein Mindestfreibetrag von $60,000 garantiert ist, wären also $140,000 der US Nachlasssteuer unterlegen.
Es kommt also darauf an, welches Gesamtvermögen Ihr Vater insgesamt zum Todeszeitpunkt hat, um feststellen zu können, ob und wie hoch die Nachlasssteuer in den USA ist.
NICHT VERGESSEN:
Neben der US-Nachlasssteuer in den USA
kommt auf Sie und Ihre Geschwister aber eventuell noch die deutsche
Erbschaftssteuer zu. Sollten Sie in den USA Nachlasssteuern gezahlt haben, werden
diese ihnen bei der Berechnung der deutschen Steuer angerechnet.
UND: die
derzeitige US-Nachlasssteuerregelung gilt nur bis zum 31.12.2012. Danach kann
sich die US-Nachlasssteuerregelung erheblich ändern.
Noch ein Hinweis: Ihr Vater kann zu Lebzeiten Vorkehrungen treffen, um die mögliche Besteuerung im Nachlassfall zu minimieren.
54.
Frage:
55.
Frage: Mein Frau und ich besitzen ein Investoren Visum und
wir haben in Österreich und USA jeweils Firmen wobei wir USA im Moment den
Vorzug geben. Unsere Frage: Da wir in beiden Ländern Eigentum haben und in
Europa große Schwierigkeiten für die Selbständigkeit sehen und auch nicht
wissen, wie sicher die Wirtschaft in
Europa bleibt, mit immer mehr Steuern und Sozialabgaben für Mitarbeiter, was
ist, wenn hier in den USA etwas passiert?
Wie sicher ist unsere Investition in den USA und unser Privatbesitz? Wir
haben nirgendwo Schulden und unseren gesamten Privatbesitz in den USA.
A: Die USA ist ein demokratisches Land, bei dem Enteignungen nur unter ganz engen und gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen stattfinden können. Dies ist ähnlich wie in Österreich und Deutschland. Ihr Vermögen ist hier also sicher. Solange Sie das E-Visum besitzen, können Sie auch unbeschränkt in die USA einreisen. Selbst wenn Sie einmal aus irgendeinem Grund aus den USA ausgewiesen werden sollten (z.B, wegen einer Straftat), verlieren Sie nicht Ihr Eigentum an dem in den USA belegenen Vermögen. Und selbst in dem seltenen Fall, dass eine Enteignung aus öffentlichen Gründen notwendig ist (z.B. weil ihre Immobilie an einer wichtigen Strasse liegt, die verbreitert werden muss), dann kann dies nur mit einer angemessenen Entschädigung erfolgen. Von allen Plätzen in der Welt, ist eine Investition in den USA sicherlich die sicherste.
Rechtsstreitigkeiten in den USA sind häufig von deutschen
Rechtsschutzversicherungen abgedeckt.
Warnung vor Geldmacherei bei ESTA
Anmeldung!
Seit
neustem benötigen Sie eine Genehmigung, um über das
Visa-freie „Visa
Waiver Programm“ in die USA einzureisen. Sie müssen Ihren
Antrag auf
Einreisegenehmigung (ESTA) vor der Einreise in die USA
stellen. Neuerdings muss der Antrag mindestens 72 Stunden vor der
Einreise
gestellt werden!
Im Internet tümmeln sich diverse Anbieter, die dieses neue Verfahren und die Unkenntnis der Reisenden zu ihrem Vorteil nutzen und die Antragstellung kostenpflichtig anbieten.
Sparen Sie sich das Geld! Den Antrag können Sie kostenlos, sogar
auf Deutsch, über die offizielle Seite der US-Einwanderungsbehörde stellen. Zu
erreichen ist die Seite über folgenden Link: