Die Mitarbeiter unserer Kanzlei zeichnen sich durch ihre juristischen Qualifikationen als auch durch umfassende Sprachkenntnisse aus und werden durch ein mehrsprachiges Büropersonal unterstützt.

Rechtsanwalt Thomas Baur ist Gründer der Kanzlei. Die Kanzlei wurde von ihm und einem inzwischen ausgeschiedenen Partner im Jahr 1980 gegründet, mit dem erklärten Ziel, den Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei auf die Beratung und Betreuung ausländischer, und insbesondere deutschsprachiger, Investoren zu legen.

Die in über 25 Jahren gesammelten Erfahrungen der besonderen Rechtsproblemstellungen des ausländischen Investoren haben den Erfolg der Kanzlei dabei besonders begründet.

Rechtsanwalt Baur hat seine juristische Ausbildung zunächst in Deutschland erhalten, wo er noch heute als Anwalt zugelassen ist. 

Informationen über den beruflichen Hintergrund der einzelnen Anwälte erhalten Sie durch Tastendruck auf der nachstehenden Liste der Anwälte.
 
Rechtsanwälte   Freie Mitarbeiter

Thomas Baur, J.D., M.C.L., J.C.B.
Fachanwalt für Internationales Privaterecht. Anwaltszulassung in Florida und in Deutschland

Christopher J. Klein, J.D.

Jason M. Baur, J.D.

Tanya R. Baur, J.D.


 

Benjamin A. Baur
Anwaltszulassung nur in Deutschland

David S. Berger, J.D.
Fachanwalt für Einwanderungsrecht

Jeffrey A. Bernstein, J.D.

Prof. William H. Newton, III, J.D.

Axel Heydasch, J.D.

Vivian Volker, J.D.

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